Register der Gebrauchtwarenhändler
Jeder Unternehmer mit einem Geschäftssitz in Apeldoorn, der Waren von Privatpersonen in Zahlung nimmt, ankauft oder entgegennimmt, ist verpflichtet, sich bei der Gemeinde als Händler für Gebrauchtwaren registrieren zu lassen. Außerdem sind Sie verpflichtet, über eine gesicherte Website ein korrektes und vollständiges Ein- und Verkaufsregister über eingehende und ausgehende Waren zu führen. Das Registrierungssystem gleicht Ihre Eingaben unmittelbar mit den Informationen der Polizei über gestohlene Waren ab. Wenn Sie etwas registrieren, das sich als gestohlen herausstellt, wird die Polizei darüber informiert. Der schnelle Datenaustausch erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Festnahme.
Mehr lesen