Jede natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, darf sich anmelden.
Sie können sich von Montag, dem 7. September 2026, um 08:30 Uhr bis einschließlich Freitag, dem 11. September 2026, um 12:00 Uhr anmelden.
Verwenden Sie hierfür das Anmeldeformular auf der Webseite. Dieses Formular muss spätestens am 11. September 2026 vor 12:00 Uhr bei der Notarkanzlei Blankhart & Bronkhorst Netwerk Notarissen, Wolterbeeklaan 3, 7361 ZD in Beekbergen eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Bei der Eintragung müssen Sie sich beim Notar ausweisen können. Nach der Eintragung erhalten Sie vom Notar eine Eintragungsbescheinigung mit Ihrer Eintragungsnummer.
Nein, eine Anmeldung auf andere Weise (beispielsweise per E-Mail) ist nicht gültig und wird nicht berücksichtigt.
Formulare, die nach dem 11. September 2026 um 12.00 Uhr eingereicht werden, gelten als nicht eingegangen. Das Risiko eines verspäteten Eingangs, aus welchem Grund auch immer, liegt vollständig beim Bieter. Es sind nur vollständig ausgefüllte, unterzeichnete und fristgerecht eingegangene Anmeldeformulare gültig.
Sollten Sie das Problem wirklich nicht lösen können, können Sie dies unter pacht@apeldoorn.nl melden. Wir werden uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ja. Auf dem Anmeldeformular für die Einfamilienhäuser geben Sie an, welches Grundstück Ihre erste Wahl ist und gegebenenfalls welche weiteren Grundstücke Sie bevorzugen. Auf der Grundlage dieser Angaben erfolgt die Zuteilung.
Wenn eine Parzelle Sie nicht interessiert, tragen Sie dort ein „X“ ein.
Das Anmeldeformular für das Doppelhaus füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Baupartner aus. Auf dem Formular können Sie sich beide für das Grundstück Ihrer Wahl anmelden, entweder links oder rechts.
Nein. Pro Person, pro Ehepaar oder pro Lebensgemeinschaft darf höchstens ein Anmeldeformular eingereicht werden.
Antragsteller, die beabsichtigen, einen gemeinsamen Haushalt zu führen, gelten als ein einziger Antragsteller und können sich nicht getrennt anmelden. Auch wenn die Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung an unterschiedlichen Adressen wohnen, aber gemeinsam in der neu zu errichtenden Wohnung leben werden, darf nur ein gemeinsames Anmeldeformular eingereicht werden.
Nein, die Anmeldung ist kostenlos.
Alle Informationen zu den Grundstücken, den Grundstückspass einschließlich Lageplänen, dem Verkaufsverfahren, den Grundstückspreisen, den Verkaufsbedingungen, den Zeichnungen und Gutachten finden Sie unter: www.apeldoorn.nl/kavelszuidbroek
Allen Bewerbern wird bei der Anmeldung vom Notar eine Nummer zugewiesen. Diese Nummer ist auf Ihrer Anmeldebestätigung vermerkt.
Wenn der Notar Ihre Nummer zieht, wird Ihnen – sofern verfügbar – das Grundstück Ihrer ersten Wahl zugewiesen. Sollte dieses nicht mehr verfügbar sein, wird Ihnen das nächstverfügbare Wunschgrundstück zugewiesen.
Sind alle Wunschgrundstücke bereits vergeben, werden Sie in der Reihenfolge der Auslosung auf die Reserveliste gesetzt.
Es werden zwei Reservelisten erstellt:
Die Auslosung wird von der Notarkanzlei Blankhart & Bronkhorst Netwerk Notarissen durchgeführt.
Nein. Um eine faire Auslosung zu gewährleisten, führt der Notar die Auslosung durch und erstellt anschließend ein Auslosungsprotokoll.
Wenn Sie ausgelost werden, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung, und es wird ein Reservierungsgespräch vereinbart.
Im Rahmen dieses Gesprächs wird die Reservierung für vier Monate festgelegt, Sie können Fragen stellen und wichtige nächste Schritte werden besprochen.
Falls Sie nicht ausgelost werden, werden Sie auf die Reserveliste gesetzt.
Wenn ein ausgeloster Bewerber auf eine Parzelle verzichtet, wird der nächstplatzierte Bewerber auf der Reserveliste angesprochen.
Weitere Informationen finden Sie in den Verkaufsbedingungen unter www.apeldoorn.nl/kavelszuidbroek unter „Dokumente“.
Nach der Auslosung erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.
In dieser E-Mail steht, ob Sie ausgelost wurden oder welchen Platz Sie auf der Warteliste erhalten haben.
Wir werden Ihnen das Ergebnis so schnell wie möglich zukommen lassen. Wir bitten Sie daher, unsere Antwort abzuwarten.
Wenn Sie ausgelost wurden, wird das Grundstück vier Monate lang für Sie reserviert.
Diese Zeit können Sie nutzen, um:
Einen Antrag auf Anschlüsse können Sie stellen über www.mijnaansluiting.nl.
Nach Ablauf der ersten Reservierungsfrist haben Sie drei Möglichkeiten:
Die Reservierung wird in eine bezahlte Option umgewandelt.
Die Kosten betragen 5% des Grundstückspreises auf Jahresbasis. Wenn Sie sich beispielsweise für eine Verlängerung um zwei Monate entscheiden, zahlen Sie 2/12 von 5% des Grundstückspreises.
Beim Kauf des Loses werden diese Kosten mit dem Lospreis verrechnet. Wenn Sie das Los stornieren, werden die gezahlten Optikkosten nicht zurückerstattet.
Wenn Sie den Kauf abschließen möchten, erstellt die Gemeinde einen Kaufvertrag für Sie.
Sollten Sie vom Kauf zurücktreten, bitten wir Sie, uns dies so schnell wie möglich mitzuteilen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Sie müssen dann eine Kostenerstattung in Höhe von 300 € an die Gemeinde leisten. Hierfür erhalten Sie eine Rechnung.
Der Kauf ist endgültig, sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist und alle etwaigen Bedingungen erfüllt sind.
Ja. Als Käufer können Sie den Notar für die Eigentumsübertragung frei wählen.
Wählen Sie vorzugsweise ein Notariat aus der Gemeinde Apeldoorn.
Nein. Im Kaufvertrag sind eine Selbstnutzungsverpflichtung und ein Weiterverkaufsverbot für einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt.
Aufgrund schwerwiegender Umstände können der Bürgermeister und die Beigeordneten eine Befreiung von dieser Frist gewähren.
Neben dem Kauf des Grundstücks und dem Bau des Hauses sollten Sie unter anderem Folgendes berücksichtigen:
Ja. Für den Bau eines Wohnhauses ist in der Regel eine Umweltgenehmigung erforderlich.
Innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung des Kaufvertrags muss der Antrag auf eine Umweltgenehmigung eingereicht worden sein.
Die Übergabe beim Notar muss innerhalb von vier Wochen erfolgen, nachdem Sie:
Die Lieferung muss in jedem Fall innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgen.
Bei einem Doppelhaus gilt, dass die Übertragungsurkunden für beide Grundstücke am selben Tag unterzeichnet werden müssen.
Innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung des Kaufvertrags muss die Wohnung fertiggestellt sein.
Ja. Bei der Vergabe von Privatgrundstücken wählen Sie selbst einen Architekten, einen Berater und einen Bauunternehmer aus.
Ja. Sie können Ihre Anmeldung zurückziehen, solange die Auslosung noch nicht stattgefunden hat.
Nach der Auslosung können zusätzliche Bedingungen gelten.
Ja, sofern eine gültige schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.
Das Vollmachtsformular finden Sie unter www.apeldoorn.nl/kavelszuidbroek unter „Dokumente“.
Ihre Fragen können Sie per E-Mail an folgende Adresse senden: kavelsenpanden@apeldoorn.nl. Wir bemühen uns, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten. Die Fragen, die für alle Interessierten von Bedeutung sein könnten, werden wir in den Abschnitt “Fragen & Antworten” auf der Website aufnehmen.
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Die Gemeinde Apeldoorn übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen, und aus den angegebenen Informationen können keine Rechte abgeleitet werden. Das Ergebnis eines raumplanerischen Verfahrens lässt sich aufgrund der zahlreichen Abhängigkeiten und Umstände nicht im Voraus garantieren. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für die Ergebnisse.