Eine Ausstellungsgenehmigung ist personen-, unternehmens- und standortgebunden und gilt auf unbestimmte Zeit. Daher müssen Sie eine neue Genehmigung beantragen, wenn sich etwas ändert. Zum Beispiel hinsichtlich des Umfangs der Ausstellung oder der Rechtsform Ihres Unternehmens. Befinden sich die Gegenstände auf kommunalem Grund oder auf Grundstücken, die von der Gemeinde instand gehalten werden, müssen Sie zudem eine Standplatzgebühr entrichten.
Lesen Sie sich zunächst die Bedingungen durch. Sie können Ihre Genehmigung für den Straßenverkauf direkt online beantragen. Die Gemeinde bearbeitet Ihren Antrag innerhalb von 8 Wochen.
Eine Genehmigung für die Aufstellung eines Verkaufsstands kostet 273,02 €. Darüber hinaus zahlen Sie Grundsteuer wenn sich Ihre Auslage auf kommunalem Grund oder auf einem Grundstück befindet, das von der Gemeinde instand gehalten wird. Wie hoch diese Gebühr ist, hängt von der Größe Ihrer Auslage ab.
Eine Auslage muss den folgenden Vorschriften entsprechen:
- Eine Auslage darf nur dann im Freien stehen, wenn Ihr Geschäft geöffnet ist.
- Eine Auslage darf nur vor Ihrem eigenen Gebäude aufgestellt werden
- Eine Auslage darf nicht an Vordächern oder Fassaden befestigt sein
- Rettungsdienste müssen einen ungehinderten Durchgang mit einer Breite von mindestens 3,50 Metern und einer Höhe von mindestens 4,20 Metern freihalten.
- Fußgänger müssen einen ungehinderten Durchgang von mindestens 1,50 Metern Breite freihalten.
Die maximalen Abmessungen einer Auslage sind wie folgt:
- Ein Ausleger darf maximal 2,50 Meter tief sein, gemessen ab der Fassadenlinie, und
- innerhalb von 1 Meter ab der Fassadenlinie: maximal 1,80 Meter hoch
- zwischen 1 und 2,50 Metern ab der Fassadenlinie: maximal 1 Meter hoch
- Eine Werbetafel darf maximal 0,80 x 1,15 Meter groß sein; die gesamte Konstruktion darf nicht höher als 1,50 Meter sein.
Zusätzliche Bedingungen in der Innenstadt sind:
- Ein Unternehmen darf höchstens eine Auslage aufstellen. Diese darf aus maximal zwei Gegenständen bestehen und eine Fläche von maximal 1,50 m² (zusammenhängend) haben.
Ist das Geschäftsgebäude breiter als 10 Meter, dürfen Sie maximal 2 Blöcke mit einer Fläche von jeweils höchstens 1,50 m² aufstellen, wobei zwischen den Blöcken kein Abstand sein darf (durchgehend). - Auslagen stellen Sie innerhalb von 1 Meter von der Fassadenlinie auf
- Ein Ausstellungsstand darf höchstens 1,80 Meter hoch, höchstens 1,50 Meter breit und höchstens 1 Meter tief sein (gemessen ab der Fassadenlinie).
- Einzelne Gegenstände wie Kühlschränke, Stühle, Tische usw. sind nicht erlaubt
- Für Floristen gelten andere Vorschriften. Unsere Mitarbeiter können Ihnen unter der Telefonnummer 14 055 weitere Informationen dazu geben.
Bitte beachten Sie: Möglicherweise benötigen Sie auch eine Umweltgenehmigung. Weitere Informationen Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.