Betriebsgenehmigung für ein Sexlokal oder ein Escort-Unternehmen

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie einen Sexbetrieb wie beispielsweise ein Prostitutionsunternehmen, ein Sexkino, einen Erotik-Massagesalon oder eine Escort-Agentur eröffnen möchten.

 
Kosten

1.972,40 € für einen Sexclub.
947,47 € für eine Escort-Agentur.
406,10 € für die Änderung einer Genehmigung für einen Sexbetrieb oder einen Escort-Dienst.

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Lesen Sie sich zunächst die Bedingungen durch. Senden Sie eine E-Mail an apvvergunningen@apeldoorn.nl mit der Bitte um Zusendung des Antragsformulars ‘Genehmigung für ein Erotikgeschäft’. Im Antragsformular ist genau angegeben, welche Angaben Sie vorlegen müssen. Bevor Sie einen Antrag einreichen, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir informieren Sie dann im Vorfeld über die Möglichkeiten einer eventuellen Niederlassung.

Sobald Sie das Antragsformular erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer 14 055 oder über apvvergunningen@apeldoorn.nl um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. In diesem Gespräch gehen wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Antragsformular und alle weiteren wichtigen Informationen durch. Auf dem Antragsformular ist vermerkt, was Sie zu diesem Gespräch mitbringen müssen.

Die Gemeinde bearbeitet Ihren Antrag innerhalb von 12 Wochen. Eine Genehmigung ist zunächst 1 Jahr lang gültig. Danach prüft die Gemeinde, ob Sie eine Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren erhalten.

Bibob-Gesetz

Ihr Antrag wird anhand des Bibob-Gesetzes geprüft. Dieses Gesetz gibt der Gemeinde die Möglichkeit, eine Genehmigung zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die ernsthafte Gefahr besteht, dass die Genehmigung (unter anderem) zur Begehung von Straftaten genutzt wird. Für die Prüfung gemäß dem Bibob-Gesetz füllen Sie bitte den Bibob-Fragebogen für Genehmigungen aus. Den Link zu diesem digitalen Formular erhalten Sie zusammen mit dem Antragsformular für diese Genehmigung und finden ihn außerdem auf der BIBO-Seite.

Diese Genehmigung kostet:

  • 1.972,40 € für einen Sexclub
  • 947,47 € für eine Escort-Agentur
  • 406,10 € für die Änderung einer Genehmigung für einen Sexbetrieb oder einen Escort-Dienst

Sie haben Anspruch auf eine Genehmigung, wenn Sie mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie führen ein untadeliges Leben, haben also keine Vorstrafen
  • Ihre Pläne stehen im Einklang mit dem Raumordnungsplan für den betreffenden Standort
  • Die Einrichtung entspricht den Anforderungen, die in den lokalen Richtlinien zur Prostitution festgelegt sind; diese Richtlinien können Sie bei uns anfordern.
  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt
  • Darüber hinaus entspricht die Einrichtung weiteren gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen wie dem Baugesetz und der Bauverordnung. Wir prüfen Sie außerdem gemäß dem Bibob-Gesetz (Schutz vor dem Risiko der Beihilfe zu kriminellen Aktivitäten). Dazu füllen Sie ein separates Antragsformular aus. Dieses Formular erhalten Sie zusammen mit dem Antragsformular für diese Genehmigung.

Die Gemeinde Apeldoorn erlaubt maximal 11 Sexbetriebe. Für Escortservices gibt es keine Begrenzung. Straßenprostitution oder Prostitution hinter Schaufenstern ist nicht erlaubt.