Ein fester Standplatz ist ein gewerblicher Standplatz, der länger als drei Monate im Jahr am selben Ort genutzt wird.
Eine Genehmigung für einen festen Standplatz:
- wird für maximal 10 Jahre gewährt;
- darf in einem Einkaufszentrum höchstens 3 Tage pro Woche vom selben Unternehmer genutzt werden;
- darf an anderen Standorten maximal 4 Tage pro Woche vom selben Unternehmer genutzt werden;
- wird pro Tag an höchstens einen Unternehmer pro Standort gewährt.
Manchmal gelten für einen Standort andere Bedingungen. Dies ist dann beim jeweiligen Standort angegeben.
Bitte beachten Sie
Im Zentrum der Innenstadt von Apeldoorn sind feste Standplätze nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt lediglich für einen saisonalen Stand für „Oliebollen“ auf dem Raadhuisplein.
Es handelt sich um einen saisonalen Standplatz, wenn dieser während eines Teils des Jahres regelmäßig an einem festen Ort für einen oder mehrere Tage pro Woche genutzt wird.
Ein saisonaler Verkaufsstand ist für Produkte gedacht, die zu einer bestimmten Jahreszeit gehören; Beispiele hierfür sind Oliebollen, Weihnachtsbäume, Eis, Obst, Gebäck und Heißgetränke.
Die Genehmigung kann für maximal 10 Jahre erteilt werden. Sie dürfen den Verkaufsstand nur während des genehmigten Verkaufszeitraums nutzen.
Möchten Sie ein saisonales Produkt für einen kurzen Zeitraum verkaufen? Dann informieren Sie sich über die Bedingungen für einen befristeten Standplatz.
Zulässige Verkaufszeiträume
Oliebollen
- 1. Oktober bis einschließlich 7. Januar
- maximal 3 Monate pro Jahr
Weihnachtsbäume
- 19. November bis einschließlich 24. Dezember
(Verpacktes) Eis und Obst
- 1. April bis 1. Oktober
- in Einkaufsvierteln nicht erlaubt
Essen und Trinken
- während Frostperioden im Winter
Ein saisonaler Stellplatz darf während des zulässigen Zeitraums täglich genutzt werden.
Auch auf Privatgrundstücken benötigen Sie unter Umständen eine Standplatzgenehmigung. Dies gilt, wenn der Standplatz:
- im Freien liegt; und
- öffentlich zugänglich ist.
Für Stellplätze auf Privatgrundstücken können Sie das ganze Jahr über einen Antrag stellen.
Ihrem Antrag müssen Sie eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers oder Verwalters des Grundstücks beifügen. Ohne diese Genehmigung können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.
Für Stellplätze auf kommunalem Grund ist es nicht möglich, das ganze Jahr über einen Antrag zu stellen.
Da nur eine begrenzte Anzahl von Standorten zur Verfügung steht, führt die Gemeinde ein öffentliches Auswahlverfahren durch. So erhält jeder Unternehmer die gleichen Chancen.
Für Stellplätze auf Privatgrundstücken gilt dieses Verfahren nicht.
Wann können Sie sich anmelden?
Die Gemeinde organisiert zweimal im Jahr einen Anmeldezeitraum:
- Februar;
- September.
Ist ein Standort verfügbar? Dann veröffentlichen wir vier Wochen vor Beginn der Anmeldephase eine Bekanntmachung. Darin steht:
- der Standort;
- die verfügbaren Tage;
- die Antragsfrist;
- welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Wir prüfen Ihren Antrag in drei Schritten.
1. Ist Ihr Antrag vollständig?
Ihr Antrag muss vollständig sein und innerhalb der festgelegten Frist eingereicht werden.
Fehlen Informationen? Dann haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu vervollständigen.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Informationen bei:
- Lageplan(e) einschließlich der Abmessungen des Verkaufsstands, der Markise und des übrigen Raums;
- Farbfotos des Verkaufsartikels;
- Falls zutreffend: Fotos vom Innenraum des Verkaufswagens (Aufteilung des Verkaufswagens);
- Falls zutreffend: Zeichnung der Anordnung der Küchengeräte im Verkaufswagen;
- Bei Nutzung von Gas: ein aktueller Druckprüfbericht der Gasinstallation (ein Druckprüfbericht ist 2 Jahre lang gültig);
- Bei Einsatz einer Geruchsbeseitigungsanlage: technische Daten und/oder Fotos zur Marke, zum Typ, zum Filtermaterial und zur Kapazität der Geruchsbeseitigungsanlage;
- Bei Privatgrundstücken: schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers.
2. Erfüllt Ihr Antrag die Voraussetzungen?
Wir prüfen unter anderem anhand folgender Kriterien:
- öffentliche Ordnung und Sicherheit;
- der Umweltplan;
- Wohlstand;
- andere gesetzliche Vorschriften.
Auch eine Bibob-Prüfung kann Teil der Beurteilung sein.
3. Gibt es mehrere Anträge?
Gibt es mehrere geeignete Bewerbungen für denselben Standort? Dann vergleichen wir diese anhand folgender Kriterien:
- Zusatzangebot (maximal 50 Punkte);
- klar definiertes Sortiment (maximal 10 Punkte);
- Gestaltung und Materialauswahl (maximal 40 Punkte).
Sie müssen mindestens 60 Punkte erwerben, um für eine Genehmigung in Betracht zu kommen.
Die Genehmigung wird an den Antragsteller mit der höchsten Punktzahl vergeben. Bei Punktgleichheit findet eine Auslosung statt.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Standorte der kommunalen Stellplätze.
Für jeden Stellplatz gelten unter anderem die folgenden Bedingungen:
- Sie sind bei der Handelskammer eingetragen.
- Ihr Standort macht einen gepflegten und angemessenen Eindruck.
- Sie entsorgen Abfall und Abwasser selbst.
- Der Standort befindet sich mindestens 5 Meter von einem Gebäude entfernt.
- Sie dürfen maximal 2 Stehtische aufstellen, sofern in Ihrer Genehmigung nichts anderes festgelegt ist.
- Das Verkaufsmittel wird nach Abschluss des Verkaufs entfernt. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Verkaufstagen darf es bis nach dem letzten Verkaufstag stehen bleiben.
- Für die Nutzung kommunaler Strom- oder Wasserversorgungsanlagen können Gebühren anfallen.
- Der Verkauf alkoholischer Getränke ist nicht gestattet.
- Sie halten sich an die Vorschriften bezüglich der Öffnungszeiten und der Lebensmittelsicherheit.
Für die Beantragung einer Standplatzgenehmigung fallen Verwaltungsgebühren an. Diese Gebühren müssen Sie auch dann entrichten, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.
- Standplatzgenehmigung auf kommunalem Grund: 696,04 €
- Standplatzgenehmigung auf privatem Grund: 464,05 €
- Änderung einer Standortgenehmigung: 173,93 €
Nutzung von kommunalem Grundbesitz (Nutzungsgebühr)
Nutzen Sie kommunales Grund und Boden? Dann müssen Sie zusätzlich eine Nutzungsabgabe entrichten.
Der Betrag hängt ab von:
- der Standort;
- die Anzahl der Tage;
- die Anzahl der Quadratmeter.
Sie erhalten hierfür vierteljährlich einen Bescheid von Tribuut.
Elektrik
An einigen Stellplätzen können Sie die kommunalen Stromanschlüsse nutzen.
Preise 2026 pro Tag
- Gruppe 1: 22,00 € (Starkstrom, Backen und Braten)
- Gruppe 2: 16,50 € (Kühlfahrzeuge, nicht energieeffiziente Beleuchtung)
- Gruppe 3: 10,50 € (Kasse, Waage, Schneidemaschine und sonstige Geräte)
- Gruppe 4: 5,25 € (Energiesparlampen)
Der Marktmeister legt fest, welche Gruppe auf Ihre Situation zutrifft.