Es gibt drei Arten von Karten:
- Führerscheinkarte: für Menschen, die selbst Auto fahren.
- Fahrkarte: für Menschen, die nicht selbst Auto fahren können.
- Karte für Einrichtungen: für Pflegeeinrichtungen, die ihre Bewohner befördern.
Führerscheinkarte
Sie können diese beantragen, wenn:
- Sie können seit mindestens 6 Monaten nicht mehr als 100 Meter (europäischer Parkausweis) bzw. 200 Meter (kommunaler Parkausweis) gehen, auch nicht mit Hilfsmitteln wie einem Gehstock oder Krücken, und
- Sie verfügen über einen gültigen Führerschein. Dieser ist noch mindestens 6 Monate gültig.
Die Karte ist persönlich. Sie brauchen also kein eigenes Auto. Auf der Karte wird kein Kennzeichen vermerkt.
Fahrkarte
Sie können diese beantragen, wenn:
- Sie können seit mindestens 6 Monaten nicht mehr als 100 Meter (europäischer Parkausweis) oder 200 Meter (kommunaler Parkausweis) gehen, auch nicht mit Hilfsmitteln wie einem Gehstock oder Krücken, und
- Sie benötigen immer die Hilfe eines Fahrers, von Tür zu Tür, und
- Sie dürfen nicht am Zielort warten, während der Fahrer einparkt.
Die Karte ist persönlich. Es wird kein Kfz-Kennzeichen darauf vermerkt.
Mit diesem Ausweis darf Ihr Fahrer auf einem Behindertenparkplatz parken.
Kinder können ebenfalls eine Passagierkarte erhalten, wenn sie dieselben Voraussetzungen erfüllen.
Karte für Einrichtungen
Sie können diese beantragen, wenn:
- Ihre Einrichtung ist für die Langzeitpflege (Wlz) zugelassen, und
- Ihre Einrichtung bietet Gruppentransporte mit eigenen Fahrzeugen an.
Sie beantragen die Karte über unser Online-Formular. Dazu benötigen Sie:
- Ihr eigenes DigiD zum Einloggen.
- Geld für die direkte Online-Zahlung über iDEAL.
- Bei einer Fahrerkarte: eine digitale Kopie des Führerscheins des Fahrers.
- Im Falle eines Diebstahls: eine digitale Kopie Ihrer Anzeige.
Bitte beachten Sie
Sie zahlen immer für Ihren Antrag, auch wenn Sie keinen Anspruch auf eine Karte haben. Dieser Betrag wird nicht zurückerstattet. Wir bearbeiten Ihren Antrag nur, wenn Sie am Ende des Formulars die Zahlung vornehmen.
Nach Ihrer Anfrage
Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie erhalten diesbezüglich eine Benachrichtigung per Post. Manchmal dauert dies einige Wochen. Ist ein ärztliches Attest erforderlich? Dann teilen wir Ihnen dies mit.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, bitten wir Sie um ein Passfoto.
Die Gebühren für den europäischen und den kommunalen Parkausweis sind identisch. Sie können die Gebühren am Wmo-Schalter mit EC-Karte oder in bar bezahlen. Wir bevorzugen die Zahlung per EC-Karte.
- Wenn Sie einen (Verlängerungs-)Antrag stellen: 118,90 €
Sie zahlen diese Kosten im Voraus. Das Geld wird Ihnen nicht zurückerstattet, wenn wir Ihren Antrag ablehnen. - Wenn Sie den Namen auf einem bestehenden Parkausweis ändern möchten: 38,90 €
- Wenn Sie aufgrund von Verlust oder Diebstahl eine neue Karte beantragen möchten: 78,00 €
Wenn Sie zum ersten Mal einen Behindertenparkausweis beantragen, können Sie die Kosten erstattet bekommen, sofern Ihr Einkommen unter 130% der der für Sie geltende Sozialhilfesatz. Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie die Erstattung innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Behindertenparkausweises beantragen. Das ist möglich über die Website oder unter der Telefonnummer 14 055.
Wohnen Sie in Apeldoorn und verfügen Sie über ein geringes Einkommen? Dann können Sie sich die Kosten für Ihren Behindertenparkausweis erstatten lassen. Ihr Einkommen muss unter 130% des Sozialhilfesatzes liegen. Sehen Sie sich die Einkommensgrenzen an.
Wichtig
Beantragen Sie die Erstattung innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Karte. Den Antrag stellen Sie über die Seite Erstattung der Bearbeitungsgebühren für einen Behindertenparkausweis.