Parken: Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu Parkgebühren, Parkautomaten, Bußgeldern oder Parkausnahmen? Wurde Ihr Auto abgeschleppt oder haben Sie eine andere Frage zum Thema Parken? Hier finden Sie die Antwort.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert das Parken mit Kennzeichen?

  • Parken Sie Ihr Auto.
  • Geben Sie Ihr Kennzeichen am Parkautomaten ein.
  • Geben Sie bitte an, wie lange Sie parken möchten.
  • Bezahlen Sie Ihren Parkaufenthalt.
  • Bringen Sie gegebenenfalls Ihren Zahlungsbeleg mit; diesen müssen Sie nicht hinter die Windschutzscheibe legen.

Bei einer Kontrolle wird lediglich das Kennzeichen des Fahrzeugs überprüft.

Wie überprüfen wir beim Parken mit Kennzeichen, ob Sie bezahlt haben?

Wenn Sie Ihr Kennzeichen an einem Parkautomaten eingeben oder einen Parkvorgang über das Telefonparken starten, wird dies im Nationalen Parkregister der niederländischen Straßenverkehrsbehörde erfasst. Dies gilt für die von Ihnen eingegebene Parkdauer. Die Kontrolleure der Ordnungsbehörde überprüfen, ob Sie bezahlt haben. Dazu scannen sie Ihr Kennzeichen.

Was muss ich tun, wenn ich einen Behindertenparkausweis habe?

Sie können wie gewohnt parken. Legen Sie Ihren Behindertenparkausweis hinter die Windschutzscheibe und geben Sie am Parkautomaten kein Kennzeichen ein. Wenn die Parkaufsicht feststellt, dass jemand nicht bezahlt hat, wird zunächst geprüft, ob ein Behindertenparkausweis vorliegt.

Was müssen Sie tun, wenn der Parkautomat nicht funktioniert?

Falls der Parkautomat nicht funktioniert, rufen Sie bitte die Störungsnummer 06 52475774 an. Das Parken ist derzeit nicht kostenlos. Gehen Sie bitte zum nächsten Parkautomaten, um nachträglich zu bezahlen. Sie können auch eine Park-App nutzen oder an einer anderen Stelle parken.

Jemand gibt versehentlich mein Kennzeichen ein. Müssen Sie zahlen?

Wer das Kennzeichen am Parkautomaten eingibt, muss bezahlen. Das Kennzeichen ist nicht mit Zahlungsdaten verknüpft. Es muss sich also nicht unbedingt um den Fahrzeughalter handeln.

Was müssen Sie tun, wenn Sie Ihr Kennzeichen vergessen haben?

Wenn Sie Ihr Kennzeichen nicht kennen, können Sie am Parkautomaten nicht bezahlen. Das Kennzeichen ist nämlich erforderlich, um parken zu können. Ohne ein korrekt eingegebenes Kennzeichen laufen Sie Gefahr, einen Strafzettel zu erhalten. Formal wird dies als Nachforderungsbescheid bezeichnet.

Wie wird der Schutz Ihrer Privatsphäre beim Parken mit Kennzeichen gewährleistet?

Die Stadt Apeldoorn hält sich an die gesetzlichen Vorschriften. Die Kennzeichendaten, Ihre Parkzeit und die Parkdauer verwenden wir ausschließlich zur Kontrolle des gebührenpflichtigen Parkens sowie (anonym) für statistische Auswertungen, beispielsweise zur Ermittlung der Parkauslastung. Die Kennzeichendaten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Gemäß den Richtlinien der Steuerbehörde werden die Daten 7 Jahre lang aufbewahrt.

Bei einer Parkkontrolle erhält der Kontrolleur lediglich die Information, ob für das gescannte Kennzeichen bezahlt wurde. Es besteht keine Verknüpfung mit Ihren personenbezogenen Daten. Ihre Privatsphäre ist somit gewährleistet. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung der Gemeinde Apeldoorn.

Wie werden Ihre Daten gespeichert?

Die am Parkautomaten eingegebenen Kennzeichen werden zusammen mit der Parkdauer und der Zone in einer Datenbank des Nationalen Parkregisters der Straßenverkehrsbehörde gespeichert. Die Lieferanten unserer Parkautomaten speichern neben diesen Daten auch die Transaktionsdaten in einer Datenbank.

Die Stadt Apeldoorn kontrolliert geparkte Autos mit einem Scanwagen. Dieser Wagen liest automatisch die Kennzeichen der geparkten Fahrzeuge aus und prüft, ob ein gültiger Parkschein oder eine Parkgenehmigung vorliegt.

Haben Sie nicht bezahlt oder parken Sie ohne Genehmigung in einer Zone, die für Inhaber einer Parkgenehmigung reserviert ist? Dann erhalten Sie keinen Strafzettel mehr unter dem Scheibenwischer. Der Strafzettel wird Ihnen per Post nach Hause geschickt oder, falls Sie dies eingerichtet haben, digital über die Nachrichtenbox von „MijnOverheid“.

Warum setzt die Gemeinde ein Scanauto ein?

Mit einem Scanauto können wir effizienter überprüfen, ob eine Genehmigung oder ein Parkticket (Parkberechtigung) vorliegt. Dies erhöht die Genauigkeit der Kontrollen und entlastet die Mitarbeiter der Gemeinde. Zudem macht der Einsatz des Scanautos die Durchsetzung der Vorschriften für gebührenpflichtiges Parken und Falschparken effizienter und einfacher. Dadurch können wir verhindern, dass Sie zu Unrecht ein Bußgeld erhalten.

Wie gehen wir mit dem Datenschutz der betroffenen Personen um?

Die Gemeinde Apeldoorn legt großen Wert auf den Datenschutz ihrer Einwohner. Dabei halten wir uns an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Um Parkberechtigungen überprüfen zu können, werden mit dem Scanauto Fotos von geparkten Fahrzeugen aufgenommen. Bevor die Fotos verarbeitet oder gespeichert werden, werden die Kennzeichen anderer Fahrzeuge und Gesichter automatisch unkenntlich gemacht.

Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert?

Personenbezogene Daten werden nicht länger gespeichert, als es für die Zwecke, für die sie erhoben oder anschließend verarbeitet werden, unbedingt erforderlich ist. Kfz-Kennzeichen und die dazugehörigen Fotos werden automatisch gelöscht, sobald die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Die Gemeinde verwendet diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur Überprüfung der Parkberechtigung und zur Ahndung von Falschparken.

Es gelten drei Aufbewahrungsfristen:

  1. Liegt kein Verstoß vor, werden die gescannten Kennzeichen maximal 24 Stunden lang gespeichert.
  2. Wenn Sie die Parkgebühr nicht bezahlt haben und einen Strafzettel erhalten, bewahren wir die Beweismittel (das Kennzeichen und die Fotos) so lange auf, wie es für die Parkenden erforderlich ist, um Einspruch einzulegen.
  3. Wenn Sie einen Strafzettel wegen Falschparkens erhalten, beispielsweise auf einem Parkplatz für Inhaber einer Parkgenehmigung, leiten wir die Beweismittel (das Kennzeichen und die dazugehörigen Fotos) an das Zentrale Justizinkassobüro (CJIB) weiter. Wie lange das CJIB diese Daten speichert, können Sie auf der Website des CJIB.

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung haben betroffene Personen bestimmte Rechte, beispielsweise das Recht, einen Antrag auf Auskunft zu stellen, damit sie die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten überprüfen können. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Allgemeine Datenschutzerklärung der Stadt Apeldoorn.

Möchten Sie eine Frage stellen oder eine Beschwerde einreichen?

Wenn Sie Fragen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich über folgende Kontaktdaten an uns wenden: privacy@apeldoorn.nl.

Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie Ihr Antrag von der Gemeinde bearbeitet wurde, können Sie diese über das Beschwerdeverfahren der Gemeinde Apeldoorn einreichen. Weitere Informationen finden Sie unter das Beschwerdeverfahren auf unserer Website.

Außerdem können Sie eine Beschwerde bei der nationalen Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten einreichen: der Datenschutzbehörde.

Es kann vorkommen, dass ein Parkautomat defekt ist. Dennoch dürfen Sie in diesem Fall nicht unbezahlten Parken auf einem ‘Bezahlparkplatz’ nutzen.

So vermeiden Sie einen Strafzettel:

  • Bezahlen Sie an einem der nächsten Parkautomaten mit demselben oder einem höheren Tarif und legen Sie diesen Parkschein hinter Ihre Windschutzscheibe;
  • Nutzen Sie das Parken per Telefon;
  • Parken Sie an einer anderen Stelle, an der Sie einen Parkschein kaufen können.

Wenn Sie aufgrund einer Störung am Parkautomaten zweimal bezahlt haben, können Sie die zu viel gezahlte Parkgebühr zurückfordern.

Sie können hierfür eine E-Mail senden an gemeente@apeldoorn.nl. Geben Sie dabei bitte folgende Angaben an:

  • Ihr Name
  • Adresse
  • Postleitzahl
  • Wohnort
  • IBAN-Nummer Ihres Bankkontos

Bitte fügen Sie auch eine Kopie des Kontoauszugs (Scan oder Foto) bei, auf dem die doppelte Zahlung ausgewiesen ist.

Haben Sie einen (Park-)Strafzettel erhalten? Dann erhalten Sie in Kürze eine offizielle Mitteilung vom CJIB oder vom Tribuut Belastingcentrum.

In diesem Schreiben sind die Höhe des Bußgeldes und die Zahlungsmodalitäten angegeben. Außerdem erfahren Sie darin, wie Sie gegebenenfalls Widerspruch einlegen können.

An allen Parkautomaten auf der Straße (auf Parkplätzen ohne Schranken) können Sie das „Belparkeren“ nutzen. Die Nummer der „Belparkeren“-Zone ist auf dem Schild über dem Parkautomaten angegeben (zum Beispiel 55000).

Apeldoorn hat mit mehreren Anbietern Verträge über das Parken per Telefon abgeschlossen. Auf der Website der SHPV Erfahren Sie hier, um welche Parteien es sich handelt.

Fahrzeuge können abgeschleppt werden, wenn ein Verstoß gegen die Allgemeine Ortsverordnung von Apeldoorn, das Straßenverkehrsgesetz und/oder die Abschleppverordnung vorliegt.

Die häufigsten Gründe für eine Abschleppung sind:

  • Das Fahrzeug steht an einer Stelle, an der das Parken nicht erlaubt ist, beispielsweise an einer Be- und Entladestelle oder auf einem Parkplatz für Inhaber einer (Sonder-)Genehmigung.
  • Das Fahrzeug ist defekt oder es handelt sich um einen Unfallwagen.
  • Es liegt eine störende oder gefährliche Situation vor, beispielsweise wenn ein Fahrzeug den Durchgang versperrt.
  • Es handelt sich um ein Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 6 Metern oder einen Anhänger, der über einen längeren Zeitraum innerhalb des bebauten Gebiets geparkt ist.

Was müssen Sie tun, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde?

  1. Holen Sie Ihr Fahrzeug ab: Bitte holen Sie Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich ab, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Bringen Sie Ihren Ausweis und den Fahrzeugschein mit.
  2. Bezahlen Sie die Kosten: Die Kosten für das Abschleppen und die Lagerung müssen bezahlt werden, bevor Sie Ihr Fahrzeug mitnehmen können.

Wo kann ich mein Fahrzeug abholen?

Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, wird es bei einem von der Gemeinde zugelassenen Abschleppunternehmen abgestellt. Für unsere Gemeinde ist dies:

Wolves Autoberging B.V.
Ecofactorij 3B, 7325 WZ Apeldoorn
Telefon: 0546-571801
Notrufnummer: 06-26899229

Wenden Sie sich bitte an Wolves, um zu erfahren, wie Sie Ihr Fahrzeug abholen können. Vergessen Sie nicht, einen gültigen Ausweis und die Fahrzeugpapiere mitzubringen.

Wie hoch sind die Kosten für das Abschleppen?

Die Kosten für das Abschleppen und die Lagerung Ihres Fahrzeugs werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Abschleppkosten: Dies sind die Kosten für das eigentliche Abschleppen des Fahrzeugs. Die Höhe dieses Betrags hängt von der jeweiligen Situation ab, beträgt jedoch mindestens 226,73 €.
  • Stallkosten: Dies sind die Kosten für die Lagerung Ihres Fahrzeugs. Diese betragen pro 24 Stunden oder einem Teil davon mindestens 17,00 €.

Was passiert, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht abholen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht rechtzeitig abholen, ist die Gemeinde berechtigt, das Fahrzeug zu verkaufen oder verschrotten zu lassen. In diesem Fall werden Ihnen die Kosten für das Abschleppen, die Lagerung und einen eventuellen Verkauf oder die Verschrottung nachträglich in Rechnung gestellt.

Widerspruch gegen das Abschleppen Ihres Fahrzeugs einlegen?

Wenn Sie mit der Abschleppung Ihres Fahrzeugs nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen.

Fragen?

Haben Sie Fragen zum Abschleppen von Fahrzeugen? Dann wenden Sie sich bitte unter der allgemeinen Telefonnummer 14 055 an die Gemeinde. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ich möchte eine Genehmigung beantragen/verlängern. Wie läuft das ab?

Sie können eine Parkgenehmigung online beantragen über parkeren.apeldoorn.nl.

Sie melden sich mit DigiD an, um Ihren Antrag zu stellen. Bitte beachten Sie: Stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mail-Adresse in Ihren Kontodaten auf parkeren.apeldoorn.nl hinterlegt ist. Ohne E-Mail-Adresse ist eine Verlängerung oder die Beantragung neuer Genehmigungen nicht möglich. Nach Eingang Ihres Antrags senden wir Ihnen per E-Mail eine Empfangsbestätigung zu.

Anhand Ihrer Adressdaten (diese werden automatisch ausgefüllt) erhalten Sie eine Auswahl der für Sie in Frage kommenden Parkausweise. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Gegebenenfalls fordert das System Sie auf, zusätzliche Informationen anzugeben.

Welche Unterlagen Sie möglicherweise benötigen, ist auf der Webseite „Parkausweis für Anwohner“ aufgeführt.

Nach Abschluss des Antragsverfahrens können Sie die Gebühr per iDeal bezahlen. Die Genehmigung gilt unmittelbar nach Zahlungseingang ab dem angegebenen Gültigkeitsbeginn.

Was ist der Vorteil von digitalen Parkausweisen und Besucherregelungen?

Als Anwohner oder Unternehmen können Sie Ihre Parkausweise online beantragen, ändern und kündigen. Auch eine Parkregelung für Besucher können Sie von zu Hause aus regeln, auch außerhalb der Bürozeiten. Die Parkausweise werden dann sofort freigeschaltet.

Ein weiterer wichtiger Vorteil besteht darin, dass auf diese Weise die Kontrollen verbessert werden. Da die Kennzeichen im Nationalen Parkregister gespeichert werden, ist der Einsatz von Scan-Fahrzeugen möglich. Dadurch lässt sich häufiger und genauer überprüfen, ob jemand rechtmäßig geparkt hat.

Ich habe kein Smartphone, keinen PC und kein Tablet. Kann ich das auch auf andere Weise regeln?

Derzeit ist es noch nicht möglich, einen Termin zu vereinbaren. Bitte rufen Sie an unter 14 055 um zu besprechen, was in Ihrer Situation möglich ist.

Darüber hinaus ist es auch möglich, bestimmte Angelegenheiten telefonisch zu erledigen. Dazu gehören beispielsweise die An- und Abmeldung von Besuchern sowie die Änderung des aktiven Kennzeichens auf der Parkgenehmigung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite „Parkgenehmigung für Anwohner“.

Meine Genehmigung ist in der Übersicht nicht aufgeführt. Was soll ich tun?

Sollten Sie Ihre Genehmigung nicht in der Übersicht finden, kann es sein, dass Ihre Genehmigung widerrufen oder gesperrt wurde. Senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an gemeente@apeldoorn.nl mit Ihren Angaben. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Meine Parkgenehmigung ist nicht an ein Kfz-Kennzeichen gebunden. Wie funktioniert das im neuen System?

Um die digitale Überwachung zu ermöglichen, muss die Genehmigung mit einem oder mehreren Kfz-Kennzeichen verknüpft sein. Sind Sie Inhaber einer oder mehrerer Genehmigungen, in denen keine Kfz-Kennzeichen angegeben sind? Sie können Ihr Kfz-Kennzeichen nachträglich mitteilen.

Wenn auf Ihrer Genehmigung kein Kennzeichen angegeben ist, kann es sein, dass die Genehmigung von Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft beantragt wurde. In diesem Fall ist häufig die Hausnummer auf der Genehmigung vermerkt. Es kann sich auch um eine gewerbliche Genehmigung handeln, für die andere Vereinbarungen mit der Gemeinde getroffen wurden.

Wo können meine Besucher parken?

Die alten Rubbelkarten und Besucherkarten wurden durch eine einfache Website ersetzt, auf der Sie das Kennzeichen eines Besuchers registrieren können.

Über die Website können Sie eine Besucherregelung beantragen. Die Beantragung einer Besucherregelung kostet 10,00 €. Dieser Betrag dient gleichzeitig als Ihr Startguthaben und ist unbegrenzt gültig. Jedes Mal, wenn Sie einen Besucher parken lassen, wird der entsprechende Betrag von diesem Guthaben abgezogen. Die Abrechnung erfolgt minutengenau.

Kann ich als Anwohner erkennen, ob jemand illegal auf der Straße geparkt hat?

Für Sie ist das nicht mehr zu erkennen. Bei uns liegen die Daten jedoch vor. Durch das Scannen von Kennzeichen können wir die Vorschriften effektiver durchsetzen. Auf diese Weise gehen wir so weit wie möglich gegen illegales Parken vor.

Wird beim Parkausweissystem meine Privatsphäre berücksichtigt?

Seit Januar 2021 arbeitet die Stadt Apeldoorn mit einem digitalisierten System. Die Daten aller Nutzer wurden in dieses System übertragen. Die Stadt Apeldoorn legt großen Wert auf den Datenschutz ihrer Einwohner, und das neue Parkausweissystem entspricht in jeder Hinsicht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mitarbeiter der Gemeinde oder des Systemanbieters haben keinen Einblick in die von Ihnen registrierten Kfz-Kennzeichen.

Ich habe noch eine Frage – wo kann ich die stellen?

Haben Sie eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist? Dann rufen Sie uns bitte an unter 14 055. Eine Nachricht kann auch über das Online-Kontaktformular.

Wir werden Ihre Frage so schnell wie möglich beantworten.