Um einen Ausländerpass beantragen zu können, müssen Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in der Gemeinde Apeldoorn gemeldet
- Sie wurden als Staatenloser in die Niederlande, auf die Niederländischen Antillen oder nach Aruba aufgenommen
- Sie sind Ausländer und können nachweisen, dass Sie aus eigener Kraft kein Reisedokument erhalten können
Über die obenstehende orangefarbene Schaltfläche können Sie den Antrag auf einen Ausländerpass stellen. Nachdem Sie das ausgefüllte Formular abgeschickt haben, werden wir uns innerhalb von drei Werktagen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Während des Termins füllen wir Ihren Antrag am Schalter des Rathauses vollständig aus.
Wir kümmern uns um die Übermittlung Ihres Antrags an den IND (Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst) und das Außenministerium.
Bitte bringen Sie zum Termin mit:
- Ihr Aufenthaltsdokument
- Ihre (alten) Reisedokumente, falls vorhanden (auch ausländische)
- Ein gut gelungener Passfoto, das zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens sechs Monate alt ist (siehe die Anforderungen an ein Passfoto (auf der Website der niederländischen Regierung)
- Wenn Sie ein Dokument für Ihr Kind beantragen, muss dieses persönlich mitkommen.
- Beantragen Sie eine Genehmigung für eine Person unter 18 Jahren? Dann gibt es auch Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten erforderlich (PDF, 79 kB)
- Zahlungsmittel (lieber Debitkarten als Bargeld)
- Je nach Ihrer Situation: ein Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie von Ihren eigenen Behörden kein Reisedokument erhalten können. Sie müssen nachweisen, dass Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Reisedokuments per Einschreiben gestellt haben, beispielsweise bei der Botschaft Ihres Heimatlandes.
Es kann einige Wochen dauern, bis Sie die Genehmigung erhalten. Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihr Ausländerpass bereitliegt. Die Abholung erfolgt persönlich und ohne Terminvereinbarung während Öffnungszeiten.
- Bei Ausländerausweis I beträgt die Gültigkeitsdauer maximal 5 Jahre, abhängig vom Ausstellungsdatum des Aufenthaltsausweises.
- Die Gültigkeitsdauer des Ausländerausweises II beträgt maximal 5 Jahre
- Die Gültigkeitsdauer des Ausländerausweises V beträgt maximal 5 Jahre.