Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl des Führerscheins

Sie können den Verlust Ihres Führerscheins auf zwei Arten melden.

Online

Melden Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins über die Website des RDW.

Schalter

Bei der Beantragung eines neuen Führerscheins können Sie den Verlust melden. Vereinbaren Sie dazu online einen Termin.

Gut zu wissen:

  • Wenn Sie Ihren Führerschein nach der Verlustmeldung wiederfinden, ist er nicht mehr gültig.
  • Nachdem Sie Ihren ungültig gewordenen Führerschein wiedergefunden haben, müssen Sie ihn bei uns abgeben.

Gültigkeit des neuen Führerscheins

Ihr neuer Führerschein hat eine neue Dokumentennummer und ein neues Ablaufdatum. Ausgenommen sind Führerscheine der Klassen C, C1, D, D1 und/oder E (Lkw oder Bus) sowie Führerscheine, die auf einer medizinischen Indikation beruhen. In diesem Fall hat Ihr neuer Führerschein dasselbe Ablaufdatum wie der Führerschein, den Sie verloren haben. Wenn Sie sich jedoch zunächst einer erneuten ärztlichen Untersuchung unterziehen, bevor Sie einen neuen Führerschein beantragen, erhalten Sie einen Führerschein mit einem neuen Ablaufdatum.

Diebstahl oder Raub

Bei Diebstahl, Taschendiebstahl, Raub und anderen Straftaten ist es ratsam, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.