Zuschuss festlegen/ändern

Sie können Ihren Antrag auf Feststellung online einreichen.

 
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Ein Zuschuss ist ein Anspruch auf Geld aus öffentlichen Mitteln. Meist handelt es sich um einen einmaligen Betrag, den man daher immer wieder neu beantragen muss. Mit diesem Betrag leistet der Antragsteller einen Beitrag zur Umsetzung der festgelegten Politik der Gemeinde. Zum Beispiel in den Bereichen Pflege und Soziales, Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Integration und Freizeitgestaltung.

Dabei kann es sich um Organisationen und Einrichtungen handeln, die von der Gemeinde finanziell unterstützt werden, wie beispielsweise Sportvereine, die Bibliothek oder die Spielgruppe. Auch kleine Initiativen von Anwohnern oder Stiftungen werden gefördert, sofern sie mit den Richtlinien vereinbar sind.

Jede Art von Förderung hat ihre eigenen ‘Regeln’. Dazu gehören beispielsweise die Höhe des Betrags, die Art und Weise, wie man den Antrag stellt, und die Art und Weise, wie man nachweisen muss, dass man das Geld ordnungsgemäß verwendet hat.

Je höher der Betrag, desto mehr Vorschriften und Kontrollpunkte.

Sie können Ihren Antrag auf Feststellung online einreichen. Ihrem Antrag auf Feststellung müssen Sie die folgenden Anlagen beifügen:

  • Tätigkeitsbericht
  • Finanzbericht und/oder Jahresabschluss
  • Prüfungsbescheinigung; falls Sie Fördermittel in Höhe von mehr als 200.000 € erhalten haben oder dies in dem Bescheid ausdrücklich verlangt wurde           

Gut zu wissen

  • Sie können Ihren Antrag einsehen unter mijnapeldoorn.nl (Meine Angelegenheiten).
  • Sie können Ihren Antrag zwischenspeichern. Hinzugefügte Anhänge werden dann nicht gespeichert. Wir empfehlen Ihnen daher, die Anlage(n) hinzuzufügen, wenn Sie mit Ihrem Antrag fortfahren.
  • Bei Fragen können Sie unter der Nummer 14 055 anrufen.