Fördermittel für Initiativen zum Jahreswechsel

Möchten Sie gemeinsam mit Ihrer Nachbarschaft, Ihrem Verein oder anderen auf unterhaltsame Weise das neue Jahr ohne Feuerwerk einläuten? Die Gemeinde kann möglicherweise einen finanziellen Beitrag leisten. Denn für schöne Initiativen zum Jahreswechsel (31. Dezember 2026 – 1. Januar 2027) stehen 75.000 Euro zur Verfügung. Natürlich sind damit einige Regeln verbunden. Sie können vom 1. September bis einschließlich 30. November einen Antrag stellen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, solange noch Mittel aus dem Förderfonds verfügbar sind.

 
Behandlungsdauer

8 Wochen

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An Silvester gilt in Apeldoorn ein Feuerwerksverbot. Um gemeinsam festlich ins neue Jahr zu starten, organisiert die Stadtverwaltung mehrere Silvesterpartys. Darüber hinaus stellt die Stadtverwaltung den Einwohnern ein Budget zur Verfügung, damit sie gemeinsam das neue Jahr einläuten können.

Möchten Sie gemeinsam Oliebollen backen? Oder selbst eine Silvesterparty organisieren? Oder haben Sie eine ganz andere gute Idee? Dabei kann es sich um eine kleine Nachbarschaftsinitiative handeln, aber auch um ein großes, über die Nachbarschaft hinausgehendes Projekt. Sie können vom 1. September bis einschließlich 30. November einen Zuschuss beantragen.

Prüfen Sie vor der Beantragung einer Förderung zunächst, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Genehmigung benötigen. Informieren Sie sich hierzu auf der Seite „Veranstaltungsgenehmigungen“.

Benötigen Sie eine Genehmigung? Beantragen Sie diese daher rechtzeitig. Wie weit im Voraus, hängt von der Art der Genehmigung ab. Dies kann einige Wochen bis Monate dauern. Es ist daher ratsam, die Genehmigung gleichzeitig mit Ihrem Förderantrag zu beantragen.

Bitte beachten Sie: Oftmals benötigen Sie eine Genehmigung, wenn Sie im Freien eine Lautsprecheranlage nutzen oder einen Teil der Straße sperren möchten.

Dies sind die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Die Veranstaltung findet zum Jahreswechsel (31. Dezember 2025 – 1. Januar 2026) statt.
  • Es handelt sich um eine festliche Veranstaltung, die die Einwohner der Gemeinde Apeldoorn dazu einlädt, sich kennenzulernen.
  • Es geht nicht nur um ein persönliches oder geschäftliches Interesse.
  • Auch andere halten das für eine gute Idee, beispielsweise Ihre Nachbarn oder ein Verein.
  • Die Aktivität birgt kein Risiko für Schäden oder Belästigungen.
  • Die Aktivität zielt nicht auf die finanzielle Unterstützung eines wohltätigen Zwecks ab.
  • Für eine Nachbarschaftsinitiative, an der mindestens 10 Haushalte beteiligt sind, erhalten Sie maximal 2.500 €. Für eine gemeindeübergreifende Initiative, die allen Einwohnern der gesamten Gemeinde Apeldoorn offensteht, erhalten Sie maximal 10.000 €.
  • Der Zuschuss für Speisen und Getränke ist auf maximal 10 € pro Teilnehmer begrenzt. Für alkoholische Getränke können Sie keinen Zuschuss erhalten.
  • Für Initiativen, für die bereits zuvor eine Förderung gewährt wurde, werden im zweiten Jahr maximal 70% an Fördermitteln gewährt. Und im dritten Jahr werden maximal 40% an Fördermitteln gewährt.
  • Sie können pro Person oder Organisation maximal einen Antrag pro Jahr stellen.
  • Sie sind selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen einzuholen (beispielsweise für die Absperrung der Straße).

Bitte beachten Sie: Sie müssen Ihren Antrag bis zum 1. Dezember 2026 einreichen.