Verwendung und Laufzeit der Förderung

Bestimmte Kosten dürfen Sie nicht in Rechnung stellen. Dazu gehören:

  • Kosten für Speisen und/oder Getränke, es sei denn, diese Ausgaben sind erforderlich, um eine Ausgrenzung zu verhindern und/oder das Ziel der Initiative zu erreichen.
  • Strukturkosten für Unterbringung sowie Verwaltung und Instandhaltung von Immobilien.
  • Ausgaben in Form einer finanziellen Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
  • Nicht notwendige oder überhöhte Kosten.

Förderzeitraum

Die Gemeinde gewährt eine Förderung für maximal drei Jahre. Wenn Sie eine längere Finanzierung benötigen, bitten wir Sie, sich nach anderen Finanzierungsquellen umzusehen. Der Initiativvermittler kann Sie diesbezüglich beraten.