Bestimmte Kosten dürfen Sie nicht in Rechnung stellen. Dazu gehören:
Bestimmte Kosten dürfen Sie nicht in Rechnung stellen. Dazu gehören:
Die Gemeinde gewährt eine Förderung für maximal drei Jahre. Wenn Sie eine längere Finanzierung benötigen, bitten wir Sie, sich nach anderen Finanzierungsquellen umzusehen. Der Initiativvermittler kann Sie diesbezüglich beraten.