Prüfen Sie ganz einfach, ob Sie Anspruch auf den Zuschuss für die Wärmedämmung Ihres Hauses haben und in welcher Höhe, mit der Fördermittelcheck.
Bedingungen
- Diese Förderung gilt ausschließlich für Wohnungseigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen.
- Der WOZ-Wert Ihrer Immobilie darf höchstens 477.000 € betragen, wenn sich diese innerhalb des bebauten Gebiets befindet.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich um das Bezugsjahr 2022. Wohnen Sie außerhalb des bebauten Gebiets? Dann gibt es keinen Höchstwert für den WOZ-Wert. - Ihre Wohnung hat die Energieeffizienzklasse B, C, D, E, F oder G.
Bitte beachten Sie: Hat Ihre Wohnung die Energieeffizienzklasse B oder C?
Dann muss Ihre Wohnung über zwei oder mehr schlecht isolierte oder ungedämmte Gebäudeteile verfügen und vor 1995 erbaut worden sein, um für die Förderung in Frage zu kommen. Falls Ihre Wohnung keinen Energieausweis hat, muss sie über zwei oder mehr schlecht isolierte oder ungedämmte Gebäudeteile verfügen. - Der Zuschuss wird pro Adresse einmal gewährt.
Zu den häufig gestellten Fragen
Nicht subventionierte Materialien
- Die Dämmung von Hohlwänden mit UF-Schaum wird nicht bezuschusst.
- Heimwerker können weder Glas noch Fensterrahmen erwerben. Außerdem werden für Heimwerker nur Dämmstoffe gefördert, die von innen angebracht werden. Dazu gehören beispielsweise Dach- und Fassadendämmung. Veredelungsmaterialien wie Gipskartonplatten, MDF-Platten und Holz fallen nicht unter die förderfähigen Materialien.
Bedingungen für die Isolierung
Die Dämmung muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung zu erhalten.
- Die Maßnahme wird an der bestehenden thermischen Hülle durchgeführt; für einen Anbau kann kein Zuschuss gewährt werden. Auch für eine freistehende oder angebaute Garage, einen Schuppen oder eine neu zu errichtende Dachgaube wird kein Zuschuss gewährt.
- Die Mindestanforderungen an die Dämmung und die Fläche lauten wie folgt:
| Isolationsmaßnahme | Maßnahmen zur Wertminimierung | Maßnahmen mit minimalem Flächenbedarf |
| Dach-, Dachboden- oder Speicherboden-Dämmung | Rd ≥ 3,5 m²K/W | 20 m² |
| Fassadendämmung | Rd ≥ 3,5 m²K/W | 10 m² |
| Hohlwanddämmung | Rd ≥ 1,1 m²K/W | 10 m² |
| Boden- oder Fußbodendämmung | Rd > 3,5 m²K/W | 20 m² |
| Durch HR++-Glas ersetzen | HR++-Glas
Fensterrahmen oder Türen Ud: <1,5 W/m²K |
3 m² |
| Ersatz durch Dreifachverglasung | Dreifachverglasung
Fensterrahmen Uf: <1,5 W/m²K Fensterrahmenverkleidungen oder Türen Ud: <1,0 W/m² |
3 m² |
Lüftungssysteme (wird immer in Verbindung mit einer der oben in der Tabelle genannten Maßnahmen durchgeführt):
- Mechanische Lüftung: Austausch des Ventilators durch ein energieeffizientes Modell mit CO₂-Steuerung
- Einbau einer lokalen Wärmerückgewinnungsanlage mit CO₂-Steuerung
- Einbau eines Lüftungsgitters über Fenstern mit einer CO₂-/Feuchtigkeitsregelung
- Einbau einer ausgewogenen Lüftungsanlage
Haben Sie eine kleinere Wohnung, sodass Sie die Mindestflächenanforderungen nicht erfüllen können?
Bitte wenden Sie sich an subsidiewoningisolatie@apeldoorn.nl.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Einkommen ab und davon, ob Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn Dämmmaßnahmen durchführen.
Beträge:
- Einkommen unter 150% des sozialen Mindestlohns: 6000 € Zuschuss und Unterstützung bei der Wärmedämmung
- Einkommen über 150% des sozialen Mindestlohns: 1000 € Zuschuss, Möglichkeit zur Unterstützung bei der Isolierung
- Einkommen über 150%, Antrag gemeinsam mit den Nachbarn: 1500 € Zuschuss, Möglichkeit zur Unterstützung bei der Dämmung
Nachstehend sehen Sie, wie hoch der Betrag 150% des sozialen Mindestlohns in Ihrer Situation ist (ohne Urlaubsgeld):
| Personen bis zum Erreichen des AOW-Rentenalters | Nettobetrag in Euro |
| Alleinstehend / Alleinerziehend | € 2.022,74 |
| Verheiratet oder in einer Lebensgemeinschaft lebend – beide jünger als das AOW-Rentenalter | € 2.889,60 |
| Personen ab dem AOW-Rentenalter | Nettobetrag in Euro |
| Alleinstehend | € 2.261,96 |
| Verheiratet oder in einer Lebensgemeinschaft lebend | € 3.100,95 |
Prüfen Sie ganz einfach, ob Sie Anspruch auf den Zuschuss für die Wärmedämmung Ihres Hauses haben und in welcher Höhe, mit der Fördermittelcheck.
Erfahren Sie hier mehr über die Bedingungen und die häufig gestellten Fragen
- Wenn Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn aktiv werden, erhalten Sie einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 500 € pro Haushalt.
- Für den Nachbarbonus beantragen Sie gemeinsam mit zwei oder mehr Nachbarn im selben oder einem angrenzenden Postleitzahlengebiet 6 eine Förderung (insgesamt mindestens 3 Adressen).
- Dazu müssen Sie gemeinsam ein Angebot anfordern. Die Rechnung kann entweder gemeinsam oder pro Adresse ausgestellt werden.
- Nachdem die Dämmmaßnahmen durchgeführt wurden, müssen die Nachbarn jeweils innerhalb eines Monats nacheinander einen Antrag auf Förderung stellen.
Jedes Stadtviertel erhält einen Zuschuss von maximal 1.500 €, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies können Sie ganz einfach mit dem Zuschuss-Check überprüfen.
Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es einige Dinge zu beachten, wenn Sie selbst loslegen möchten.
Welche Materialien kann ich mit dem Zuschuss für Heimwerker im Baumarkt kaufen?
Sie können einen Zuschuss für Heimwerkerarbeiten nur für Dämmmaßnahmen beantragen, die Sie an der Innenseite des Hauses vornehmen.
Dämmstoff
- Dachdämmung;
- Bodenisolierung;
- Fassadendämmung, Innenvorwand;
- Dachboden- oder Fußbodendämmung.
Zusätzliche Materialien
- Folien:
- Klimafolie (diese wird bei biobasierten oder herkömmlichen Dämmstoffen verwendet)
- Dampfsperrfolie (diese wird bei herkömmlichen Dämmstoffen verwendet)
- Dampfdichte Folie (diese verwenden Sie in feuchten Räumen wie beispielsweise einem Badezimmer)
- Kassetten: luftdichtes Klebeband, Thermoklebeband;
- Belüftung: Lüftungsleisten, Lüftungsgitter;
- Werkzeuge: Dämmstoffmesser oder -säge usw.;
- Befestigungsmaterial: Heftklammern, Klammern, Schrauben und Dübel;
- Schutz: Staubmaske, Schutzbrille usw.
Was benötigen Sie für den Antrag?
- Die Quittungen/Rechnungen für die von Ihnen gekauften Materialien, auf denen Sie ankreuzen, was Ihrer Meinung nach abgerechnet werden kann.
- Ein Zahlungsnachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie die Belege bezahlt haben.
- Die Anzahl der Quadratmeter, die Sie gedämmt haben.
- Fotos vor, während und nach der Dämmung, mindestens 3 pro Dämmmaßnahme.
Lesen Sie die vollständige Förderrichtlinie unter overheid.nl.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Dämmarbeiten durchführen, kann dies negative Auswirkungen auf (geschützte) Tierarten haben. Die Störung oder Schädigung von Tieren und deren Nester ist gemäß dem Umweltgesetz verboten. Mit diesem Gesetz werden also auch die Tierarten geschützt, die in Gebäuden leben. Für bestimmte Arbeiten an Gebäuden muss daher eine ökologische Untersuchung durchgeführt und eine Genehmigung beantragt werden. Um Ihnen dabei zu helfen, hat die Gemeinde Apeldoorn einen Artenmanagementplan (SMP) erstellt. Diesen können Sie nutzen. Erfahren Sie hier mehr über Isolierung und geschützte Tierarten.