Befinden sich auf Ihrem Grundstück ein oder mehrere besondere Bäume, können Sie einen Zuschuss für Pflege- und Instandhaltungsarbeiten beantragen. Ebenso für baumtechnische Untersuchungen an Ihrem besonderen Baum. Ziel ist die Erhaltung des Baumes und damit des denkmalwürdigen grünen Charakters von Apeldoorn.
Verwaltungs- und/oder Wartungsarbeiten
Für Maßnahmen, die zur Erhaltung Ihres besonderen Baumes erforderlich sind, können Sie einen Zuschuss von maximal 50% erhalten, wobei der Höchstbetrag bei 500 € pro besonderem Baum liegt. Die Maßnahmen müssen durchgeführt werden von ein anerkanntes Baumpflegeunternehmen. Sie finden diese auf der Website der Baumstiftung, falls Sie ein anderes Unternehmen bevorzugen, muss der ausführende Mitarbeiter über ein gültiges „European Tree Worker“-Zertifikat verfügen.
Der Baumsachverständige der Gemeinde prüft Ihren Förderantrag. Sie müssen die Kosten für die Arbeiten zunächst selbst vorfinanzieren. Nach Bewilligung der Förderung müssen Sie innerhalb eines Jahres eine Rechnung einreichen.
Baumtechnische Untersuchung
Für die Durchführung einer baumtechnischen Untersuchung können Sie einen Zuschuss von maximal 500 € pro „besonderem Baum“ erhalten. Die Untersuchung muss von einem zertifizierten Baumpfleger oder einem zertifizierten Baumpflegeunternehmen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um eine Untersuchung, um die Sicherheit des Baumes und seiner unmittelbaren Umgebung festzustellen oder um zu ermitteln, welche Pflegemaßnahmen für den Erhalt des Baumes erforderlich sind. Es handelt sich hierbei um eine Untersuchung und nicht um eine reguläre Baumsicherheitskontrolle oder eine Schnittempfehlung. Ein Anlass für diese Untersuchung kann beispielsweise sein, dass Pilze am Baum wachsen oder dass der Baum Hohlräume oder Risse aufweist.
Sie müssen die Kosten für die Untersuchung zunächst selbst vorstrecken. Nach Bewilligung des Zuschusses müssen Sie innerhalb eines Jahres eine Rechnung einreichen.
Lassen Sie sich vorab beraten
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Arbeiten zu erkundigen, ob für das laufende Jahr noch Fördermittel zur Verfügung stehen und ob die von Ihnen geplanten Arbeiten bzw. Forschungsvorhaben dafür in Frage kommen. Dies können Sie tun über bijzonderebomen@apeldoorn.nl. Sie werden dann vom zuständigen Baumsachverständigen der Gemeinde beraten.
Weitere Erläuterungen und Ausnahmen finden Sie in der Förderprogramm.
Bei Fragen können Sie sich an den Baumspezialisten wenden unter bijzonderebomen@apeldoorn.nl.
- Sie sind Eigentümer eines Baumes, der den Status ‘Besonderer Baum’ hat:
Sind Sie Eigentümer eines Baumes, der an diese Merkmale die Voraussetzungen erfüllt, aber noch nicht den Status ‘Besonderer Baum’ hat? Sie können hierfür einen Antrag beim Baumsachverständigen stellen über bijzonderebomen@apeldoorn.nl. Er oder sie wird Ihren Antrag bearbeiten und ihn bei positiver Bewertung dem Kollegium vorlegen. Nach der Beschlussfassung durch das Kollegium und der Auslegung der Unterlagen kommen Sie für die Förderregelung in Betracht.
Als „besondere Bäume“ in Apeldoorn gelten speziell ausgewiesene Bäume, die 80 Jahre oder älter sind. Diese fantastischen Bäume leisten einen wichtigen Beitrag zum denkmalwürdigen grünen Charakter von Apeldoorn. Damit geht für den Eigentümer die Verantwortung einher, den Baum zu erhalten. Etwa die Hälfte der besonderen Bäume befindet sich im Besitz der Gemeinde. Die andere Hälfte gehört Privatpersonen.
Im Vergleich zu anderen Bäumen genießen besondere Bäume einen zusätzlichen Schutz:
Gemäß der Allgemeinen Ortsverordnung (APV)
Schutz des besonderen Baumes selbst. Der Baum darf nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Nur in dringenden Fällen kann eine Fällgenehmigung erteilt werden (z. B. bei Absterben oder großen, unzumutbaren Risiken für die Umgebung).
Über den Flächennutzungsplan / den Umweltplan
Um den Baum zu schützen, ist es nicht nur wichtig, den Stamm und die Krone zu schützen, sondern auch den Wurzelraum. Der Wurzelraum ist der Bereich unter der Erde, in dem die Wurzeln wachsen. Von dort bezieht der Baum Wasser und Nährstoffe. Um den Wurzelraum zu schützen, darf rund um den Baum nicht gebaut, verdichtet oder gegraben werden. Sollten Sie dies dennoch tun wollen, benötigen Sie hierfür eine Baugenehmigung und/oder eine Errichtungsgenehmigung:
- Gemessen vom Mittelpunkt des Baumes aus darf in einem Umkreis von 10 Metern um den Baum herum nicht gebaut werden oder nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit einer Genehmigung.
- Gemessen vom Baumstamm aus darf in einem Umkreis von 5 Metern um den Baum herum keine Befestigung vorgenommen oder gegraben werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung vor. Dazu gehören beispielsweise die Anlage eines Parkplatzes, die Befestigung eines Weges oder die Verlegung von Leitungen.
Eine baumtechnische Untersuchung ist Bestandteil des Genehmigungsantrags.
Um Ihnen als Eigentümer eines besonderen Baumes bei der Erfüllung Ihrer Verantwortung für dessen Erhaltung entgegenzukommen, können Sie einen Zuschuss für die Kosten erhalten, die Ihnen entstehen für:
- Verwaltungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Baumtechnische Untersuchung (um den Gesundheits- und Sicherheitszustand des Baumes zu überprüfen).