DeA organisiert eine gemeinsame Beschaffungsaktion für Gründächer, einschließlich der Beantragung von Fördermitteln. Geeignet für alle Hausbesitzer in Apeldoorn. Weitere Informationen zur gemeinsamen Einkaufsaktion
Um die Förderung für ein Gründach zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Eigentümer der Immobilie
Auch Mieter können einen Zuschuss beantragen, allerdings muss der Mieter der Immobilie bei der Antragstellung eine vom Eigentümer der Immobilie unterzeichnete Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Eigentümer dem Mieter die Genehmigung zur Trennung des Regenwasserabflusses erteilt und dass der Eigentümer erklärt, dass der getrennte Zustand aufrechterhalten bleibt; - Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude in der Gemeinde Apeldoorn, für das vor dem 1. Januar 2020 eine Baugenehmigung erteilt oder das vor diesem Datum errichtet wurde.
- Die Dachfläche beträgt mindestens 20 m²;
Ist Ihre Dachfläche kleiner als 20 m²?
Dann können Sie Ihren Antrag beispielsweise mit dem Ihrer Nachbarn oder einer anderen Adresse in Apeldoorn zusammenlegen, um so doch die erforderliche Dachfläche von 20 m² zu erreichen. Dieses andere Dach muss ebenfalls alle übrigen Förderbedingungen erfüllen, aber die Dächer müssen nicht aneinandergrenzen; - Es ist ratsam, zu prüfen, ob Ihr Dach für das zusätzliche Gewicht ausgelegt ist.
Dies ist auf zwei Arten möglich:- Mithilfe einer Differenzberechnung: Eine Differenzberechnung reicht aus, wenn in der bestehenden Situation eine Schicht aus Kies oder beispielsweise Pflastersteinen vorhanden ist. Wird dieses vorhandene Gewicht für die Errichtung des Gründachs entfernt und ist dieses Gewicht höher als das gesättigte Gewicht des Gründachs, so wird damit die Eignung der Konstruktion glaubhaft gemacht.
- Durch die Vorlage einer statischen Berechnung: Die Gemeinde Apeldoorn kann Ihre statische Berechnung auf ihre Richtigkeit überprüfen. Die Erstattung dieser Prüfungskosten entspricht den tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 500 € pro Antrag. Die Prüfungskosten werden nur im Rahmen eines bewilligten Förderantrags erstattet.
Die Gemeinde ist nicht für die ordnungsgemäße Errichtung Ihres Gründachs verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen, die Errichtung und die damit verbundene Beratung von einem zugelassenen Unternehmen durchführen zu lassen. Die Gemeinde Apeldoorn kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Errichtung des Gründachs entstehen.
- Das Gründach besteht aus mindestens drei Schichten:
eine Wurzelbarriere-, Substrat- und Vegetationsschicht; - Sie errichten das Gründach gemäß den gesetzlichen Bauvorschriften;
- Das Gründach muss pro m² mindestens 20 Liter Wasser auffangen.
Wenn die Antwort auf diese Fragen „Ja“ lautet, können Sie über die obenstehende Schaltfläche einen Förderantrag stellen.
Bevor Sie beginnen, überprüfen Sie bitte, ob Sie die folgenden Angaben zur Hand haben
- DigiD-Anmeldedaten.
- Adressdaten.
- Größe der Dachfläche in m² (siehe unten ein Beispiel für die Berechnung*)
- Dachneigung in Grad.
- Höhe des Förderbetrags (Unter ‘Wie hoch ist der Förderbetrag, den Sie erhalten können?’ finden Sie den Betrag, auf den Sie Anspruch haben.).
- Planen Sie, wann Sie die Verbindung trennen möchten.
- Fotos vom derzeitigen Dach.
- Maße des zu errichtenden Gründachs.
- Beschreibung des Aufbaus des Gründachs.
- Kostenvoranschlag.
*Die Dachfläche ergibt sich aus der Breite des Hauses multipliziert mit der Länge. Ist Ihr Haus beispielsweise 6 Meter breit und 10 Meter lang, beträgt die Fläche: 6 × 10 = 60 m².
Sie können Ihre Feststellung online einreichen. Bitte fügen Sie folgende Anlage(n) bei:
- Fotos vom Gründach
- Bei einer Fläche des Gründachs von ≥ 250 m²: Originalrechnung mit detaillierter Aufstellung und Zahlungsbeleg für die durchgeführten Arbeiten.
Sie erhalten eine Erstattung der tatsächlichen Kosten. Sie erhalten maximal 30 € pro m².
- Sind Sie eine Privatperson?
Dann erhalten Sie maximal 2.500 € pro Antrag, - Sind Sie ein Unternehmen?
Sie erhalten eine Förderung in Höhe von maximal 50% der Kosten für das Gründach. Pro Antrag werden jedoch nicht mehr als 25.000 € gewährt. Neben dem kommunalen Zuschuss ist es für Unternehmen wahrscheinlich auch möglich, steuerliche Vorteile über MIA/Vamil in Anspruch zu nehmen. Dadurch wird die Errichtung eines Gründachs finanziell noch attraktiver. - Die Kosten für die Untersuchung der Tragfähigkeit oder die statische Überprüfung der Dachkonstruktion mit dem geplanten Gründach mittels einer statischen Berechnung sind förderfähig.
Die Erstattung dieser Forschungskosten entspricht den tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 500 € pro Antrag. Die Forschungskosten werden nur im Rahmen eines bewilligten Förderantrags erstattet. Für die Forschungskosten muss eine Rechnung eingereicht werden. Kosten für die Erstellung einer sogenannten Differenzberechnung werden nicht erstattet.
Weitere Informationen zum Anlegen eines Gründachs sowie Beispiele finden Sie auf der Seite ‘Ein Gründach anlegen’.
Diese Förderung wurde unter anderem dank des Wasserverbands „Vallei en Veluwe“ ermöglicht.
- Besuchen Sie die Website des Wasserverbands „Vallei en Veluwe“
- Die vollständige Regelung finden Sie unter overheid.nl