Zuschuss für die Wärmedämmung von Wohngebäuden

Eine Wärmedämmung ist immer eine gute Idee. Damit sparen Sie Geld und Energie. Eine Wärmedämmung sorgt im Winter für ein warmes und behagliches Zuhause und im Sommer für ein kühles Zuhause. Sie können den Zuschuss für die Wärmedämmung nutzen, um Ihren Fußboden, Ihren Dachboden und Ihre Wände zu dämmen oder um Ihre Fenster und Fensterrahmen zu erneuern.

 
Bitte beachten Sie:

Für diese Förderung gelten einige Bedingungen. Prüfen Sie anhand der folgenden Informationen, ob Sie anspruchsberechtigt sind und in welcher Höhe die Förderung gewährt wird: Fördermittelcheck.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss von maximal 1000 €, 1500 € oder 6000 € für die Dämmung Ihrer Wohnung. Wie hoch der Betrag ist, hängt von Ihrem Einkommen ab.

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Prüfen Sie ganz einfach, ob Sie Anspruch auf den Zuschuss für die Wärmedämmung Ihres Hauses haben und in welcher Höhe, mit der Fördermittelcheck.

Bedingungen

  • Diese Förderung gilt ausschließlich für Wohnungseigentümer, die selbst in ihrer Wohnung wohnen.
  • Der WOZ-Wert Ihrer Immobilie darf höchstens 625.000 € betragen, wenn sich Ihre Immobilie innerhalb des bebauten Gebiets befindet. Wohnen Sie außerhalb des bebauten Gebiets? Dann gilt kein Höchstwert für den WOZ-Wert. Bitte beachten Sie: Es gilt der Stichtag 1. Januar 2022.
  • Ihre Wohnung hat die Energieeffizienzklasse B, C, D, E, F oder G. Hat Ihre Wohnung die Energieeffizienzklasse B oder C?
    Dann muss Ihre Wohnung über zwei oder mehr schlecht oder gar nicht gedämmte Gebäudeteile verfügen, um für den Zuschuss in Frage zu kommen. Wenn Ihre Wohnung keinen Energieausweis hat, muss sie über zwei oder mehr schlecht oder gar nicht gedämmte Gebäudeteile verfügen.
  • Wohnungen, die nach 1995 gebaut wurden, kommen für eine Förderung nicht in Betracht. Auch wenn eine Wohnung den Anforderungen der Bauverordnung von 1992 entspricht, kommt sie nicht in Betracht. Die Wohnung ist dann so gut gedämmt, dass es sich nicht um eine schlecht gedämmte Wohnung handelt.
  • Der Zuschuss wird pro Adresse nur einmal gewährt. Wurde für eine Adresse bereits einmal ein kommunaler Zuschuss für die Wärmedämmung von Wohngebäuden gewährt? Dann kommt das Wohngebäude nicht erneut in Betracht.
  • Sind Sie Eigentümer und Bewohner in einer Eigentümergemeinschaft (VVE)? Dann haben Sie keinen Anspruch auf einen Zuschuss für Maßnahmen, die Sie selbst durchgeführt haben.

Zu den häufig gestellten Fragen

Isolierungsbedingungen

  • Die Maßnahme wird an der bestehenden thermischen Hülle vorgenommen. Die thermische Hülle ist die Dämmschicht an der Außenseite des Hauses.
  • Für Neubauten und Anbauten kann kein Zuschuss gewährt werden. Auch für freistehende oder angebaute Garagen, Schuppen oder neu zu errichtende Dachgauben wird kein Zuschuss gewährt.

Für die Dämmmaßnahmen gelten die folgenden Dämmwerte und Mindestflächenanforderungen:

 
Isolationsmaßnahme Maßnahmen zur Wertminimierung Maßnahmen mit minimalem Flächenbedarf
Dach-, Dachboden- oder Speicherboden-Dämmung Rd ≥ 3,5 m²K/W 20 m²
Fassadendämmung Rd ≥ 3,5 m²K/W 10 m²
Hohlwanddämmung Rd ≥ 1,1 m²K/W 10 m²
Boden- oder Fußbodendämmung Rd > 3,5 m²K/W 20 m²
Durch HR++-Glas ersetzen HR++-Glas

Fensterrahmen oder Türen Ud: <1,5 W/m²K
(immer in Verbindung mit neuen Fenstern an anderer Stelle im Haus)

3 m²
Ersatz durch Dreifachverglasung Dreifachverglasung

Fensterrahmen Uf: <1,5 W/m²K

Fensterrahmenverkleidungen oder Türen Ud: <1,0 W/m²
(immer in Verbindung mit neuen Fenstern an anderer Stelle im Haus).

3 m²

Lüftungssysteme (wird immer in Verbindung mit einer der oben in der Tabelle genannten Maßnahmen durchgeführt):

  • Mechanische Lüftung: Austausch des Ventilators durch ein energieeffizientes Modell mit CO₂-Steuerung
  • Einbau einer lokalen Wärmerückgewinnungsanlage mit CO₂-Steuerung
  • Einbau eines Lüftungsgitters über Fenstern mit einer CO₂-/Feuchtigkeitsregelung
  • Einbau einer ausgewogenen Lüftungsanlage

Nicht subventionierte Materialien

  • Dämmmaßnahmen, bei denen UF-Schaum zum Einsatz kommt, werden nicht bezuschusst.
  • Heimwerker können weder Glas noch Fensterrahmen erwerben. Außerdem werden für Heimwerker nur Dämmstoffe gefördert, die von innen angebracht werden. Dazu gehören beispielsweise Dach- und Fassadendämmung. Veredelungsmaterialien wie Gipskartonplatten, MDF-Platten und Holz fallen nicht unter die förderfähigen Materialien.

Haben Sie eine kleinere Wohnung, sodass Sie die Mindestflächenanforderungen nicht erfüllen können?
Bitte wenden Sie sich an subsidiewoningisolatie@apeldoorn.nl.

Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Sind Sie Eigentümer und Bewohner einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Auch dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss.

Zusätzliche Bedingungen:

  • Verfügt Ihre Wohnung über kein Energieausweis oder einen Energieausweis der Klasse B oder C? Dann müssen Sie nachweisen, dass Ihre Wohnung oder das Gebäude der Eigentümergemeinschaft zwei oder mehr schlecht oder gar nicht gedämmte Gebäudeteile aufweist.
  • Sie müssen anhand einer Teilungsurkunde nachweisen können, dass Sie Eigentümer des Gebäudeteils sind, an dem Sie die Dämmmaßnahme durchführen.
  • Sie müssen eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Vorstand Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft damit einverstanden ist, dass Sie Dämmmaßnahmen selbst durchführen lassen oder durchführen lassen werden.

Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Dämmung mit Fördermitteln vornehmen sollen? Wissen Sie nicht, wo Sie anfangen sollen?
Dann melden Sie sich bitte für einen Kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch mit einem Energiecoach von deA. Der Energiecoach kommt zu Ihnen nach Hause.

Oder haben Sie Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung?? Der Energiepunkt hilft Ihnen gerne weiter!

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Einkommen ab und davon, ob Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn Dämmmaßnahmen durchführen.

Beträge:

  • Einkommen unter 150% des sozialen Mindestlohns: 6000 € Zuschuss und Unterstützung bei der Wärmedämmung
  • Einkommen über 150% des sozialen Mindestlohns: 1000 € Zuschuss, Möglichkeit zur Unterstützung bei der Isolierung
  • Einkommen über 150%, Antrag gemeinsam mit den Nachbarn: 1500 € Zuschuss, Möglichkeit zur Unterstützung bei der Dämmung

Nachstehend sehen Sie, wie hoch der Betrag 150% des sozialen Mindestlohns in Ihrer Situation ist (ohne Urlaubsgeld):

 
Personen bis zum Erreichen des AOW-Rentenalters Nettobetrag in Euro
Alleinstehend / Alleinerziehend € 2.022,74
Verheiratet oder in einer Lebensgemeinschaft lebend – beide jünger als das AOW-Rentenalter € 2.889,60
Personen ab dem AOW-Rentenalter Nettobetrag in Euro
Alleinstehend € 2.261,96
Verheiratet oder in einer Lebensgemeinschaft lebend € 3.100,95

Prüfen Sie ganz einfach, ob Sie Anspruch auf den Zuschuss für die Wärmedämmung Ihres Hauses haben und in welcher Höhe, mit der Fördermittelcheck.

Erfahren Sie hier mehr über die Bedingungen und die häufig gestellten Fragen

  • Wenn Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn aktiv werden, erhalten Sie einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 500 € pro Haushalt.
  • Für den Nachbarbonus beantragen Sie gemeinsam mit zwei oder mehr Nachbarn im selben oder einem angrenzenden Postleitzahlengebiet 6 eine Förderung (insgesamt mindestens 3 Adressen).
  • Dazu müssen Sie gemeinsam ein Angebot anfordern. Die Rechnung kann entweder gemeinsam oder pro Adresse ausgestellt werden.
  • Nachdem die Dämmmaßnahmen durchgeführt wurden, müssen die Nachbarn jeweils innerhalb eines Monats nacheinander einen Antrag auf Förderung stellen.

Jedes Stadtviertel erhält einen Zuschuss von maximal 1.500 €, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies können Sie ganz einfach mit dem Zuschuss-Check überprüfen.

Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es einige Dinge zu beachten, wenn Sie selbst loslegen möchten.

Welche Materialien kann ich mit dem Zuschuss für Heimwerker im Baumarkt kaufen?

Sie können einen Zuschuss für Heimwerkerarbeiten nur für Dämmmaßnahmen beantragen, die Sie an der Innenseite des Hauses vornehmen.

Dämmstoff

  • Dachdämmung;
  • Bodenisolierung;
  • Fassadendämmung, Innenvorwand;
  • Dachboden- oder Fußbodendämmung.

Zusätzliche Materialien

  • Folien:
    • Klimafolie (diese wird bei biobasierten oder herkömmlichen Dämmstoffen verwendet)
    • Dampfsperrfolie (diese wird bei herkömmlichen Dämmstoffen verwendet)
    • Dampfdichte Folie (diese verwenden Sie in feuchten Räumen wie beispielsweise einem Badezimmer)
  • Kassetten: luftdichtes Klebeband, Thermoklebeband;
  • Belüftung: Lüftungsleisten, Lüftungsgitter;
  • Werkzeuge: Dämmstoffmesser oder -säge usw.;
  • Befestigungsmaterial: Heftklammern, Klammern, Schrauben und Dübel;
  • Schutz: Staubmaske, Schutzbrille usw.

Was benötigen Sie für den Antrag?

  1. Die Quittungen/Rechnungen für die von Ihnen gekauften Materialien, auf denen Sie ankreuzen, was Ihrer Meinung nach abgerechnet werden kann.
  2. Ein Zahlungsnachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie die Belege bezahlt haben.
  3. Die Anzahl der Quadratmeter, die Sie gedämmt haben.
  4. Fotos vor, während und nach der Dämmung, mindestens 3 pro Dämmmaßnahme.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Dämmarbeiten durchführen, kann dies negative Auswirkungen auf (geschützte) Tierarten haben. Die Störung oder Schädigung von Tieren und deren Nester ist gemäß dem Umweltgesetz verboten. Mit diesem Gesetz werden also auch die Tierarten geschützt, die in Gebäuden leben. Für bestimmte Arbeiten an Gebäuden muss daher eine ökologische Untersuchung durchgeführt und eine Genehmigung beantragt werden. Um Ihnen dabei zu helfen, hat die Gemeinde Apeldoorn einen Artenmanagementplan (SMP) erstellt. Diesen können Sie nutzen. Erfahren Sie hier mehr über Isolierung und geschützte Tierarten.