Fördermittel für „Erfgoedverbeeldingen“

Apeldoorn blickt auf eine reiche Entstehungsgeschichte zurück. Manche Geschichten aus unserer Geschichte sind weithin bekannt, andere warten darauf, erzählt zu werden. Mit Informationen im öffentlichen Raum, wie beispielsweise einer Informationstafel oder einer Darstellung, kann diesen Geschichten Aufmerksamkeit geschenkt werden.

 
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Um die Sichtbarkeit und das Erlebnis der Geschichte Apeldorns zu verbessern, wurde das Programm „Erfgoedverbeeldingen“ in den Kulturerbefonds aufgenommen. Initiatoren, die im öffentlichen Raum einen sichtbaren Bezug zu einem Ereignis aus der Geschichte Apeldorns herstellen möchten, können einen Antrag auf einen Zuschuss stellen.

Förderanträge können zu jedem Zeitpunkt im Jahr eingereicht werden.
Ihr Antrag umfasst folgende Teile:

  1. Entwurf und Begründung

    • Ein Entwurf oder eine Beschreibung der Darstellung des Kulturerbes mit Angaben zu Material, Instandhaltung und Sicherheit.
    • Eine Begründung, warum die Darstellung des Kulturerbes an diesem Standort wünschenswert ist.
  2. Standortdaten

    • Eine Beschreibung des Ortes, an dem Sie die Darstellung des Kulturerbes aufstellen möchten, ergänzt durch eine Standortangabe auf einer Karte und Fotos der Umgebung.
    • Wenn es in der unmittelbaren Umgebung mehrere Kulturerbe-Darstellungen gibt, fügen Sie diese auf der Karte hinzu und fügen Sie Fotos sowie eine kurze Beschreibung dieser Darstellung(en) hinzu.
  3. Unterstützung

    • Eine Beschreibung der gesellschaftlichen Akzeptanz für die Darstellung des Kulturerbes. Dabei muss auf jeden Fall eine Erklärung beigefügt werden, dass die Eigentümer benachbarter Grundstücke keine Einwände haben.
    • Wenn Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks sind, auf dem die Denkmaldarstellung aufgestellt werden soll, müssen Sie dem Antrag auch eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers beifügen.
  4. Haushalt

    • Ein ausgeglichener Haushaltsplan mit Erläuterungen.
    • Angebot(e), in dem/denen Lohnkosten, Materialkosten und Umsatzsteuer aufgeführt sind.

Alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Förderregelung finden Sie in Verordnung zum Kulturerbefonds 3.1 in Kapitel 6.

Wichtige Bedingungen sind:

  • Die Darstellung des Kulturerbes erhöht die Sichtbarkeit und das Erlebnis der Geschichte von Apeldoorn im öffentlichen Raum.
  • Die Denkmalnachbildung wird für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren in der Gemeinde Apeldoorn aufgestellt.
  • Das Kunstwerk ist für die Öffentlichkeit zugänglich bzw. von der öffentlichen Straße aus gut sichtbar.
  • In der Gesellschaft gibt es ausreichend Unterstützung für die Darstellung des Kulturerbes.
  • Die Höhe des Förderantrags beträgt mindestens 500 € und höchstens 5.000 €. Der Förderbetrag deckt maximal 75% der Kosten ab.
  • Die Darstellung des Kulturerbes wird erst dann umgesetzt, wenn Sie eine Entscheidung über Ihren Förderantrag erhalten haben.
  • Sie können maximal zweimal pro Jahr einen Zuschuss im Rahmen der Förderregelung „Erfgoedverbeelding“ beantragen.

Wenn Ihrer Initiative eine Förderung bewilligt wird, erhalten Sie diese als Vorschuss.

Innerhalb von 8 Wochen nach der Aufstellung der Denkmaldarstellung müssen Sie einen Antrag auf Festsetzung dieser Förderung stellen.

Dazu reichen Sie einen Feststellungsantrag über das Feststellungsformular.

Dieser Feststellungsantrag ist mit folgenden Unterlagen zu versehen:

  • Fotos der aufgestellten Denkmaldarstellung;
  • eine Übersicht über den Finanzplan, wie er im Förderantrag vorgelegt wurde
  • eine Übersicht über die tatsächlich angefallenen Kosten.

Sollte das Projekt nicht stattfinden können oder nicht gemäß den genannten Bedingungen durchgeführt werden, kann der Zuschuss gekürzt oder zurückgefordert werden.