Ein Zuschuss ist ein Anspruch auf Geld aus öffentlichen Mitteln. Meist handelt es sich um einen einmaligen Betrag, den man daher immer wieder neu beantragen muss. Mit diesem Betrag leistet der Antragsteller einen Beitrag zur Umsetzung der festgelegten Politik der Gemeinde. Zum Beispiel in den Bereichen Pflege und Soziales, Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Integration und Freizeitgestaltung.
Dabei kann es sich um Organisationen und Einrichtungen handeln, die von der Gemeinde finanziell unterstützt werden, wie beispielsweise Sportvereine, die Bibliothek oder die Spielgruppe. Auch kleine Initiativen von Anwohnern oder Stiftungen werden gefördert, sofern sie mit den Richtlinien vereinbar sind.
Jede Art von Förderung hat ihre eigenen ‘Regeln’. Dazu gehören beispielsweise die Höhe des Betrags, die Art und Weise, wie man den Antrag stellt, und die Art und Weise, wie man nachweisen muss, dass man das Geld ordnungsgemäß verwendet hat.
Je höher der Betrag, desto mehr Vorschriften und Kontrollpunkte.
Die Gemeinde Apeldoorn hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende zu beschleunigen und die Einwohner sowie zivilgesellschaftliche Organisationen aktiv daran zu beteiligen. Viele Aktivitäten, die zu Energieeinsparungen, nachhaltiger Stromerzeugung, nachhaltiger Wärmeversorgung, Energiespeicherung oder Bewusstseinsbildung beitragen, gehen von Einwohnern, Freiwilligenorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen aus. Diese Aktivitäten leisten oft einen wichtigen Beitrag zur Erweiterung des Wissens, zur Stärkung des Engagements und zur Schaffung von Akzeptanz für die Energiewende.
- Mit dem Förderprogramm „Energieke Activiteiten“ können wir Sie finanziell bei Aktivitäten unterstützen, die nachweislich zur Energiewende in der Gemeinde Apeldoorn beitragen. Der Zuschuss richtet sich an einzelne Einwohner der Gemeinde Apeldoorn sowie an Freiwilligenorganisationen oder gemeinnützige Organisationen, die Aktivitäten durchführen möchten, die zur Energiewende beitragen.
Einige Beispiele sind:
- Die Gründung eines ehrenamtlichen Energieteams oder einer ehrenamtlichen Energieorganisation für Ihr Stadtviertel, Ihr Dorf oder Ihre Stadt.
- Die Organisation öffentlicher (Inspirations-)Veranstaltungen zu Themen wie beispielsweise Energieeinsparung, erneuerbare Energien, gemeinsamer Einkauf von Solarmodulen, Wärmepumpen, elektrisches Kochen und Ähnlichem.
Zielgruppe
Die Regelung gilt für:
- Einwohner der Gemeinde Apeldoorn;
- Freiwilligenorganisationen;
- gemeinnützige Organisationen;
Die Regelung ist nicht für gewerbliche Tätigkeiten bestimmt und dient nicht dazu, Unternehmen oder gewerbliche juristische Personen finanziell zu unterstützen.
Eine Aktivität kann nur einmal pro Kalenderjahr für eine Förderung in Betracht kommen. Wenn eine Freiwilligenorganisation oder eine gemeinnützige Organisation Fördermittel für mehrere Aktivitäten innerhalb eines Kalenderjahres beantragt, müssen ein Aktivitätenplan und ein Kostenvoranschlag eingereicht werden. Auf diese Weise kann der Gemeinderat beurteilen, ob die beantragten Aktivitäten und Kosten ausreichend zusammenhängen und mit den Zielen der Regelung im Einklang stehen.
Von den Fördermittelempfängern wird erwartet, dass sie:
- die Maßnahme innerhalb von sechs Monaten durchführen;
- bei Kontrollen mitzuwirken;
- den kommunalen Zuschuss in der Öffentlichkeitsarbeit anzugeben;
- bei der Kommunikation über die Aktivität mitwirken.
Auf diese Weise kann die Gemeinde die Ergebnisse der Regelung im Blick behalten, und erfolgreiche Aktivitäten können anderen Einwohnern und Organisationen sichtbar gemacht werden.
Der Antrag und die Prüfung erfolgen in mehreren Schritten:
- Sie beantragen die Förderung online über die obenstehende Schaltfläche.
- Der Ausschuss prüft Ihren Antrag innerhalb von 6 Wochen. Erhalten Sie einen Zuschuss? Dann handelt es sich um einen vorläufigen Beschluss. Den bewilligten Zuschussbetrag zahlen wir Ihnen als Vorschuss aus.
- Innerhalb von 6 Wochen nach Durchführung der Maßnahme können Sie einen Abrechnungsantrag einreichen.
Wir legen die Förderung erst dann endgültig fest, nachdem wir das Feststellungsformular von Ihnen erhalten haben. Die Feststellung können Sie online einreichen. Zu viel ausgezahlte Vorschüsse fordern wir gegebenenfalls zurück.
Prüfung des Antrags
Der Ausschuss prüft, ob Ihre Tätigkeit:
- wiederholbar/skalierbar ist: Die Erfahrungen oder Ergebnisse der Maßnahme können von anderen Einwohnern/Unternehmen in Apeldoorn genutzt werden.
- realistisch/durchführbar ist:
- Für diese Aktivität nutzen Sie die verfügbaren Techniken.
- Es zeichnet sich ab, dass genügend Mitarbeiter und Teilnehmer zur Verfügung stehen werden.
- Es stehen ausreichend sonstige Mittel zur Verfügung.
- Bei den Einwohnern der Gemeinde Apeldoorn besteht ein ausreichendes Engagement und/oder eine ausreichende Unterstützung.
- effizient ist: Inwieweit trägt die Maßnahme im Verhältnis zur Höhe des beantragten Zuschusses zur Verwirklichung des Ziels der Regelung bei?
Wofür ist die Regelung nicht gedacht?
Maßnahmen, die zwar einen Beitrag zur Energiewende leisten, sich jedoch nicht an eine breite Öffentlichkeit in Apeldoorn richten, kommen von vornherein nicht in Betracht. Das bedeutet, dass Sie im Rahmen dieser Regelung keine Förderung erhalten können, beispielsweise für die Wärmedämmung Ihres Eigenheims oder die Anschaffung von Solarmodulen.
Fragen?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und senden Sie eine E-Mail an energiesubsidies@apeldoorn.nl
Sie erhalten einen Zuschuss von maximal 2.500,00 €.
Hierfür gilt ein Mindest-Eigenbeitrag von 50%. Die Regelung dient als Anreiz und nicht zur vollständigen Finanzierung der Aktivitäten. Der Eigenbeitrag zu den Kosten der Aktivität kann aus Geld oder aus Sachleistungen bestehen. Dazu gehören beispielsweise der Einsatz von eigenem Material, eigene Lohnkosten, Freizeit oder ehrenamtliche Arbeit. Ehrenamtliche Arbeitsstunden werden mit 30 € pro Stunde bewertet.