Förderprogramm „Energieke Aktivitäten“

Beschäftigen Sie sich mit der Energiewende oder planen Sie, sich in diesem Bereich zu engagieren? Dann können Sie möglicherweise eine Förderung von der Gemeinde erhalten.

 
Dauer

Sechs Wochen

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Ein Zuschuss ist ein Anspruch auf Geld aus öffentlichen Mitteln. Meist handelt es sich um einen einmaligen Betrag, den man daher immer wieder neu beantragen muss. Mit diesem Betrag leistet der Antragsteller einen Beitrag zur Umsetzung der festgelegten Politik der Gemeinde. Zum Beispiel in den Bereichen Pflege und Soziales, Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Integration und Freizeitgestaltung.

Dabei kann es sich um Organisationen und Einrichtungen handeln, die von der Gemeinde finanziell unterstützt werden, wie beispielsweise Sportvereine, die Bibliothek oder die Spielgruppe. Auch kleine Initiativen von Anwohnern oder Stiftungen werden gefördert, sofern sie mit den Richtlinien vereinbar sind.

Jede Art von Förderung hat ihre eigenen ‘Regeln’. Dazu gehören beispielsweise die Höhe des Betrags, die Art und Weise, wie man den Antrag stellt, und die Art und Weise, wie man nachweisen muss, dass man das Geld ordnungsgemäß verwendet hat.

Je höher der Betrag, desto mehr Vorschriften und Kontrollpunkte.

Mit dem Förderprogramm „Energieke Activiteiten“ können wir Sie finanziell bei Aktivitäten unterstützen, mit denen Sie Ihr Umfeld dazu motivieren, energieeffizienter zu leben. Die Förderung richtet sich an einzelne Einwohner, aber auch gesellschaftliche Initiativen, beispielsweise von Unternehmen, können für diese Förderung in Frage kommen. Die Aktivität muss darauf abzielen, ein breites Publikum in Apeldoorn zu motivieren, oder für dieses anwendbar sein. Kommunikation und Inspiration sind daher die wichtigsten Säulen jedes Projekts. Hier einige Beispiele:

  • Die Gründung eines Energieteams oder einer Energieorganisation für Ihr Stadtviertel, Ihr Dorf oder Ihre Stadt.
  • Die Organisation öffentlicher (Informations-)Veranstaltungen zu Themen wie beispielsweise Energieeinsparung, erneuerbare Energien oder die gemeinsame Anschaffung von Solarmodulen.
  • Die Organisation von Aktivitäten rund um den Tag der Nachhaltigkeit.
  • Untersuchung zur Machbarkeit einer kollektiven Energiespeicherung.

Der Antrag und die Prüfung erfolgen in mehreren Schritten:

  1. Sie beantragen die Förderung online über die obenstehende Schaltfläche.
  2. Der Ausschuss prüft Ihren Antrag innerhalb von 6 Wochen. Erhalten Sie einen Zuschuss? Dann handelt es sich um einen vorläufigen Beschluss. Den bewilligten Zuschussbetrag zahlen wir Ihnen als Vorschuss aus.
  3. Innerhalb von 6 Wochen nach Durchführung der Maßnahme können Sie einen Abrechnungsantrag einreichen.

Wir legen die Förderung erst dann endgültig fest, nachdem wir das Feststellungsformular von Ihnen erhalten haben. Die Feststellung können Sie online einreichen. Zu viel ausgezahlte Vorschüsse fordern wir gegebenenfalls zurück.

Prüfung des Antrags

Der Ausschuss prüft, ob Ihre Tätigkeit:

  • wiederholbar/skalierbar ist: Die Erfahrungen oder Ergebnisse der Maßnahme können von anderen Einwohnern/Unternehmen in Apeldoorn genutzt werden.
  • realistisch/durchführbar ist:
    • Für diese Aktivität nutzen Sie die verfügbaren Techniken.
    • Es zeichnet sich ab, dass genügend Mitarbeiter und Teilnehmer zur Verfügung stehen werden.
    • Es stehen ausreichend sonstige Mittel zur Verfügung.
    • Bei den Einwohnern der Gemeinde Apeldoorn besteht ein ausreichendes Engagement und/oder eine ausreichende Unterstützung.
  • effizient ist: Inwieweit trägt die Maßnahme im Verhältnis zur Höhe des beantragten Zuschusses zur Verwirklichung des Ziels der Regelung bei?

Wofür ist die Regelung nicht gedacht?

Maßnahmen, die zwar einen Beitrag zur Energiewende leisten, sich jedoch nicht an eine breite Öffentlichkeit in Apeldoorn richten, kommen von vornherein nicht in Betracht. Das bedeutet, dass Sie im Rahmen dieser Regelung keine Förderung erhalten können, beispielsweise für die Wärmedämmung Ihres Eigenheims oder die Anschaffung von Solarmodulen.

Fragen?

Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und senden Sie eine E-Mail an energiesubsidies@apeldoorn.nl

Sie erhalten einen Zuschuss von maximal 2.500,00 €.

Hierfür gilt ein Mindest-Eigenbeitrag von 50%. Der Eigenbeitrag zu den Kosten der Aktivität kann aus Geld oder aus Sachleistungen bestehen, wie beispielsweise dem Einsatz von eigenem Material, eigenen Lohnkosten, Freizeit oder ehrenamtlicher Arbeit.