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Beschluss über den Förderantrag ‘Besser wirtschaften mit Bodenleben' im Rahmen der Förderregelung „Regio Deal – Stärker in 3D“, zweite Tranche

Datum: 30. Juni 2026
Was uns auszeichnet: 2026/1036 6179393
Ihre Anfrage: 9. April 2026
Aktenzeichen: 6179393

Lieber [anonymisiert],

Sie haben einen Förderantrag für das Projekt ‘Besser wirtschaften mit Bodenleben’ gestellt. Die Einreichungsfrist endete am 10. April 2026. Sie haben diesen Antrag auf Förderung im Rahmen der Förderregelung „Regio Deal ‚Sterker in 3D‘“, zweite Tranche (im Folgenden: Förderregelung), gestellt.

Wir beschließen, Ihnen einen Zuschuss zu gewähren

Mit großer Freude teilen wir Ihnen mit, dass wir für dieses Projekt einen Zuschuss in Höhe von maximal 33.000,00 € gewähren. Der Zuschuss wird für die Durchführung der in Ihrem Projektplan und dem dazugehörigen Finanzplan aufgeführten Maßnahmen gewährt.

Wie wir zu unserem Beschluss gelangt sind, ist im Anhang beschrieben. Dieser Anhang ist Bestandteil dieses Beschlusses. Darin ist auch festgelegt, wofür wir Ihnen einen Zuschuss gewähren und was wir im Wesentlichen von Ihnen erwarten.

Wichtig zu wissen

Dieser Beschluss wurde auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen im Rahmen des Regio-Deals ‘Regio Stedendriehoek – ’Sterker in 3D‘“ gefasst. Die Prüfung Ihres Antrags wurde von einem unabhängigen Beratungsausschuss durchgeführt. Wir sind dieser Empfehlung gefolgt und haben sie als Grundlage für unseren Beschluss herangezogen.

Sollte sich bei Ihrem Projekt etwas ändern, das Auswirkungen auf die Förderung haben könnte, müssen Sie uns dies mitteilen. Im Anhang erfahren Sie, wie und wann Sie dies tun müssen.

Nach Erhalt dieses Bescheids erhalten Sie außerdem ein Begleitschreiben des Regio-Deal-Programmteams.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an das Programmteam „Regio Deal“, indem Sie eine E-Mail senden an regiodealS3D@regiostedendriehoek.nl.

Sind Sie anderer Meinung?

Sind Sie mit dem Inhalt dieses Bescheids nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen nach dem Versanddatum des Bescheids Widerspruch einlegen. Dies ist online über das Formular unter www.apeldoorn.nl/bezwaarschrift oder an diese Postanschrift:

Gemeinde Apeldoorn
z. Hd. der Abteilung für Rechtsangelegenheiten
Postfach 9033
7300 ES Apeldoorn

Weitere Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie unter: www.apeldoorn.nl/bezwaarschrift.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchführung der Aktivitäten.

Mit freundlichen Grüßen,
Im Namen des Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegiums,
[anonymisiert]

Dieses Dokument wurde im Rahmen eines automatisierten Prozesses erstellt und ist nicht unterzeichnet.

Anhänge

  • Ausführung des Beschlusses
  • Individuelle Beurteilung – Unabhängiger Beratungsausschuss
  • Hauptbericht der unabhängigen Beratungskommission
  • Gesetzliche Förderregelung ‘Regio Deal’ der Region Stedendriehoek „Stärker in 3D“
  • Erläuterung zu den förderfähigen Kosten
  • Haushaltsplan einschließlich Finanzierungsübersicht

Anhang 1 – Ausarbeitung des Beschlusses

1. Rechtliche Grundlagen

Für diesen Beschluss gelten die folgenden gesetzlichen Bestimmungen:

  • Allgemeines Verwaltungsrechtsgesetz (im Folgenden: Awb)
  • Allgemeine Förderverordnung der Gemeinde Apeldoorn (im Folgenden: Asv)
  • Förderprogramm ‘Regio Deal Regio Stedendriehoek ’Sterker in 3D‘“ (im Folgenden: Förderprogramm)

2. Wie sind wir zu dieser Entscheidung gekommen?

Ihr Antrag wurde anhand der folgenden Anforderungen aus der Förderrichtlinie geprüft:

  • Eine regionale Kofinanzierung im Rahmen des Programms 50% wurde zugesagt.
  • Mindestens zwei verschiedene Akteure aus der Quadruple-Helix (Unternehmer, öffentliche Hand, Bildung und Forschung sowie gesellschaftliche Einrichtungen) sind aktiv beteiligt und leisten einen finanziellen oder Sachbeitrag.
  • Das Projekt ist innerhalb der Laufzeit des „Regio-Deals“ unter Berücksichtigung der Planung und der Ziele (finanziell) realisierbar.
  • Das Projekt ist regional (über Gemeindegrenzen hinweg) und/oder hat regionale Bedeutung (wirtschaftlich und/oder sozial).
  • Die Aktivitäten entsprechen (sofern zutreffend) den europäischen Vorschriften für staatliche Beihilfen.
  • Das Projekt fügt sich in den Rahmen der Vereinbarung ‘Regio Deal – Stärker in 3D’ ein, einschließlich der darin beschriebenen Aufgaben, Ziele, Vorgehensweise und angestrebten Ergebnisse.
  • Das Projekt befasst sich mit mindestens einem oder mehreren der folgenden Themen:
    • Kreislaufwirtschaft im Bauwesen, in der Fertigung und in den Lebensmittelketten (Track 1);
    • Innovation in der Landwirtschaft und grün-blaue Infrastruktur (Themenbereich 3);
    • regionale (Wissens-)Entwicklung (Schwerpunkt 7).
  • Das Projekt wurde vom Beratungsausschuss im Rahmen dieser Förderregelung (dem Partnergremium) inhaltlich bewertet und erreichte dabei mindestens 140 Punkte.

Diese Anforderungen finden Sie in Artikel 3 Absatz 2 der Förderrichtlinie.

Anschließend wurde Ihr Antrag von einer unabhängigen Kommission inhaltlich geprüft. Die inhaltliche Prüfung erfolgte anhand der folgenden Kriterien:

  • Das Ausmaß, in dem die Initiative Auswirkungen auf eine oder mehrere der ‘D’-Regionen (Nachhaltig, Vielfältig, Nah) und/oder auf eine „starke“ Region hat, wie sie in den Aufgaben, Zielen, dem Ansatz und den angestrebten Ergebnissen der Vereinbarung „Regio Deal ‚Sterker in 3D‘“ beschrieben sind.
  • Inwieweit die Initiative regionale Auswirkungen hat.
  • Inwieweit die Initiative einen zusätzlichen Impuls in Bezug auf Beschleunigung, Stärkung oder Ausweitung liefert.
  • Inwieweit die Aktivitäten innovativ sind und sich von anderen abheben.
  • Inwieweit das Projekt nach dem „Regio Deal“ Zukunftsperspektiven hat.
  • Inwieweit das Projekt zu den angestrebten Ergebnissen führen wird.

Diese Kriterien finden Sie in Artikel 11 der Förderrichtlinie.

Die Bewertung Ihres Antrags wurde von einem unabhängigen Beratungsausschuss vorgenommen. Ihr Projekt hat insgesamt 140 Punkte erreicht.

Die Mindestpunktzahl für die Förderungswürdigkeit wurde auf 140 Punkte festgelegt. Die vollständige Bewertung und Erläuterung entnehmen Sie bitte Anhang 2. Wir sind der Ansicht, dass die Stellungnahme dieses Ausschusses sorgfältig erarbeitet wurde, und können den Schlussfolgerungen des Beratungsausschusses folgen. Wir haben uns daher an diese Stellungnahme gehalten.

3. Anzahlung

Der Zuschuss wird als Vorschuss ausgezahlt. Dies ist in Artikel 14 der Zuschussregelung festgelegt. Der Betrag wird in halbjährlichen Raten am 1. Januar und am 1. Juli des jeweiligen Jahres ausgezahlt:

Jährliche Vorauszahlungstermine
Jahr Vorauszahlung Prozentsatz
2026 € 68.595 30%
2027 € 34.297 15%
2027 € 34.297 15%
2028 € 34.298 15%
2028 € 34.298 15%
Nach der Rechenschaftslegung € 22.865 10%

Jeder Vorschussbetrag wird innerhalb von zwei Wochen nach dem genannten Zahlungstermin überwiesen an [anonymisiert] z. Hd. [anonymisiert].

4. Bedingungen und Verpflichtungen

4.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dieser Förderung sind die folgenden allgemeinen Bedingungen und Verpflichtungen verbunden:

  • Wir gewähren diesen Zuschuss unter der Bedingung, dass der Staat im Rahmen des „Regio-Deals“ den gesamten zugesagten Zuschussbetrag in Höhe von 20 Millionen Euro für die Region Stedendriehoek bereitstellt. Dies ist eine auflösende Bedingung. Das bedeutet, dass Ihr Zuschuss geändert wird oder verfällt, falls der Staat den Beitrag nicht bereitstellt.
  • Der Zuschuss ist ausschließlich für die Durchführung gemäß dem genannten Projektvorschlag und dem dazugehörigen Finanzplan bestimmt, wie sie uns vorgelegt wurden.
  • Als Projektkoordinator sind Sie für das Projekt verantwortlich. Der Projektkoordinator fungiert im Namen des Projekts als offizieller Ansprechpartner und trägt gegenüber der „Regio Deal“-Organisation und dem Fördermittelgeber die rechtliche Verantwortung für das Projekt. Sie treffen Vereinbarungen mit den Kooperationspartnern und sorgen für die Verteilung der Mittel unter den Kooperationspartnern des Projekts.
  • Gemäß Artikel 3 der Förderregelung muss die zugesagte regionale Kofinanzierung 50% geregelt werden.

4.2 Förderfähigkeit der Kosten

Wir haben den mit Ihrem Antrag eingereichten Kostenvoranschlag geprüft und festgestellt, dass die darin aufgeführten Kosten gemäß der Förderrichtlinie förderfähig sind, sofern die in diesem Bescheid genannten Bedingungen erfüllt sind.

4.3 Aufgeschlüsselter Haushaltsplan

Sie müssen bis spätestens 11. Oktober 2026 einen detaillierteren und schlüssigen Projektkostenplan vorlegen, aus dem Folgendes hervorgeht:

  • Die jeweiligen Kosten für internes und externes Personal, die Miete von Räumlichkeiten, erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Materialien sowie den Kauf von Maschinen/Geräten;
  • Die Berechnung der internen Lohnkosten. Geben Sie dabei an, nach welcher Methode diese berechnet wurden;
  • Eine Erläuterung mit einer Begründung der Kostenschätzung.

4.4 Fortschrittsberichte

Ab 2027 müssen Sie jährlich vor dem 1. April einen Fortschrittsbericht (inhaltlich und finanziell) einreichen. Dieser muss mindestens folgende Angaben enthalten: (a) den Stand der Durchführung der Aktivitäten, (b) die bereits angefallenen Kosten im Vergleich zu den veranschlagten Kosten und (c) die gegebenenfalls erhaltenen Eigenbeiträge oder Beiträge Dritter im Vergleich zu den veranschlagten Einnahmen. Dies ist in Artikel 16 der Förderrichtlinie geregelt. Verwenden Sie hierfür die auf der Website der Region Stedendriehoek zur Verfügung gestellte Vorlage.

4.5 Feststellung

Nachdem alle Teile des Projekts abgeschlossen sind und die mit der Förderung verbundenen Verpflichtungen erfüllt wurden, müssen Sie spätestens 13 Wochen nach Ablauf des Zeitraums, für den die Förderung gewährt wurde, einen Antrag auf Feststellung des Förderbetrags einreichen. Dieser muss folgende Angaben und Anlagen enthalten:

  • Ein abschließender Finanzbericht: mit einer Aufstellung der tatsächlich angefallenen Kosten für die geförderten Aktivitäten.
  • Ein Prüfungsbericht, der die tatsächlich angefallenen Kosten und die erhaltenen Beiträge belegt.
  • Ein inhaltlicher Bericht, aus dem hervorgeht, wie die Ziele und Ergebnisse des Projekts erreicht wurden, die förderfähigen Aktivitäten durchgeführt wurden und die mit der Förderung verbundenen Bedingungen erfüllt wurden. Verwenden Sie hierfür die auf der Website der Region Stedendriehoek zur Verfügung gestellte Vorlage.
  • Nachweise: Weisen Sie nach, dass die geförderten Aktivitäten durchgeführt wurden und dass die Förderbedingungen erfüllt wurden. Dazu benötigen wir in jedem Fall folgende Nachweise: Fotos und/oder anderes Bildmaterial der durchgeführten Aktivitäten.

Dies erfolgt über das auf der Website der Gemeinde Apeldoorn digital bereitgestellte Formular ‘Antrag auf Festsetzung der Beihilfe’.

4.6 SiSa-Systematik

Ist der Zuschussempfänger eine öffentliche Einrichtung, erfolgt die finanzielle Rechenschaftslegung im Rahmen des „Single Information, Single Audit“ (SiSa)-Systems. Sie müssen gemäß Artikel 17a des Gesetzes über die Finanzbeziehungen spätestens am 15. Juli eines jeden Jahres Rechenschaft über die Verwendung dieser spezifischen Zuwendung ablegen. Sie legen die Abrechnung über das „Single Information, Single Audit“ (SiSa)-System vor, wie in der Verordnung zur Informationsbereitstellung SiSa festgelegt. Die Indikatornummer in der SiSa-Abrechnung, unter der Sie die Kosten ausweisen müssen, lautet: J4.

4.7 Meldepflicht

Stellen Sie sicher, dass Sie die festgelegten Verpflichtungen und Bedingungen erfüllen. Sollten sich Änderungen an Ihrem Projekt ergeben, kann dies Auswirkungen auf die Förderung haben. Sie müssen uns Änderungen innerhalb von vier Wochen melden, wenn:

  • die Aktivitäten für mehr als 20% ändern;
  • der Haushalt um mehr als 20% geändert wird;
  • die Umsetzung nicht vor Ablauf der Projektlaufzeit gelingt;
  • wenn die mit der Förderung verbundenen Bedingungen und Verpflichtungen (auf andere Weise) nicht mehr erfüllt werden können.

Dies könnte zur Folge haben, dass Sie (einen Teil) der (bereits ausgezahlten) Förderung zurückzahlen müssen.

Diese Meldepflicht ist in Artikel 15 der Förderrichtlinie und in Artikel 12 der Asv geregelt.

Zur Meldung von Änderungen wird das Formular ‘Änderungsantrag einreichen’ verwendet. Das Formular finden Sie auf der Website der Gemeinde Apeldoorn.

5. Staatliche Beihilfen

Bei der Durchführung Ihres Projekts handelt es sich teilweise um staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Förderung wird unter Anwendung der Freistellungsverordnungen und der De-minimis-Verordnungen rechtmäßig gewährt.

5.1 Anwendung der Befreiungsgrundsätze

  • a. § 21 LVV (Wissensvermittlung und Aufklärung) — Die Förderung für Maßnahmen zum Wissensaustausch, darunter die Vertiefung der Kenntnisse im Bereich der Bodenbiologie (Maßnahme 1), wird auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung über Steuerbefreiungen im Agrarbereich (LVV) gewährt.
  • b. Artikel 22 LVV (Beratungsdienste) — Die Förderung für Maßnahmen im Bereich der Beratungsdienste, darunter KI-Überwachung (Maßnahme 2) sowie Teile der Maßnahmen 3 und 4, wird auf der Grundlage von Artikel 22 LVV gewährt.
  • c. De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft — Die Beihilfe für die Teilmaßnahmen “Ausbringen von Komposttee” und “Zutaten für Komposttee” wird unter Anwendung der De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft gewährt, wobei der Vorteil den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommt.
  • d. Allgemeine De-minimis-Verordnung — Die Förderung für die Teilmaßnahmen “Anschaffung einer Komposttee-Brühmaschine” und “Thermometer + App” wird unter Anwendung der allgemeinen De-minimis-Verordnung gewährt.

Die Gewährung der Beihilfe wird gemäß den geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen erfasst.

5.2 Aufteilung der Fördermittel auf die einzelnen Aktivitäten

Die Förderung verteilt sich wie folgt:

Aufteilung der Fördermittel auf die einzelnen Aktivitäten
Aktivität Teilaktivität Förderbetrag Begünstigter Grundlage für staatliche Beihilfen
0. Allgemeine Projektkosten — € 60.800 Keine direkten Begünstigten Keine staatliche Beihilfe
1. Vertiefung: Bodenbiologie Kurs „Bodenbiologie“ für Landwirte; Kosten € 6.950 Teilnehmende Landwirte Artikel 21 LVV
2. Einblicke in das Leben im Boden durch KI-Überwachung Treffen: Erwartungen für die Anbausaison; Individuelle Beratung zu Bodenbiologie und Betriebsführung; Messungen mit dem Life Monitor und Nährstoffanalysen; Kosten für Kommunikation und Treffen € 70.000 Teilnehmende Landwirte Artikel 22 LVV
3. Bodenverbesserung mit Komposttee 3a. Vor-Ort-Treffen und Einzelberatung € 11.500 Teilnehmende Landwirte Artikel 22 LVV
3b. Probenahme und Datenverarbeitung € 4.900 Teilnehmende Landwirte Artikel 22 LVV
3c. Ausbringen von Komposttee € 8.350 Teilnehmende Landwirte De-minimis-Regelung für die Landwirtschaft
3d. Messungen € 26.500 Teilnehmende Landwirte Artikel 22 LVV
3. Anschaffung einer Komposttee-Brühmaschine € 13.900 [anonymisiert] Allgemeine De-minimis-Regelung
3f. Zutaten für Komposttee € 2.800 Teilnehmende Landwirte De-minimis-Regelung für die Landwirtschaft
3g. Kosten für Kommunikation und Sitzungen € 5.200 Teilnehmende Landwirte Artikel 22 LVV
4. Kompost zur Bodenbelebung 4a. Thermometer + App € 6.450 [anonymisiert] Allgemeine De-minimis-Regelung
4b. AI-Kompostmessungen € 9.400 Teilnehmende Landwirte Artikel 22 LVV
4c. Informationsveranstaltungen € 1.900 Teilnehmende Landwirte Artikel 22 LVV

Die Aufteilung basiert auf dem mit dem Antrag eingereichten Kostenvoranschlag und wird anteilig anhand der veranschlagten Kosten pro Maßnahme festgelegt.

Voraussetzungen für staatliche Beihilfen

Mit der Förderung sind folgende zusätzliche Verpflichtungen verbunden:

  • Bei Maßnahmen gemäß Artikel 22 LVV muss sichergestellt werden, dass pro Endbegünstigtem innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren höchstens 25.000 € für Beratungsleistungen bereitgestellt werden.

5.3 Getrennte Buchführung

Um unzulässige staatliche Beihilfen zu vermeiden, darf ein Projektpartner die Förderung ausschließlich für Aktivitäten verwenden, die gemäß dieser Entscheidung förderfähig sind. Soweit ein Projektpartner neben den geförderten Aktivitäten noch (andere) wirtschaftliche Aktivitäten ausübt, muss er hinsichtlich der Finanzierung, der Kosten und der Einnahmen dieser wirtschaftlichen Aktivitäten eine getrennte Buchführung vornehmen.

5.4 Fortführung der De-minimis-Beihilfen für landwirtschaftliche Betriebe

In Ihrem Projekt geht es um die Weitergabe von De-minimis-Beihilfen an Endbegünstigte, nämlich die teilnehmenden (landwirtschaftlichen) Unternehmen. Bei jeder Beihilfegewährung ist zu prüfen, ob das betreffende Unternehmen gemäß der allgemeinen und/oder der Agrar-De-minimis-Verordnung für eine De-minimis-Beihilfe in Betracht kommt. Zu diesem Zweck muss der Endbegünstigte eine De-minimis-Erklärung vorlegen. Dies gilt für alle Endbegünstigten, die eine Förderung auf der Grundlage der De-minimis-Verordnungen erhalten werden. Sie können die entsprechenden Erklärungen über diese Website abrufen: Standardformulare Rahmenbeschluss zu nationalen EZK- und LNV-Zuschüssen | RVO.nl. Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Erklärungen spätestens am 11. Oktober 2026 bei uns eingegangen sind.

Darüber hinaus gilt ab dem 1. Januar 2026 (allgemeine De-minimis-Regelung) und ab dem 1. Januar 2027 (De-minimis-Regelung für die Landwirtschaft) die Verpflichtung, De-minimis-Beihilfen auf der Grundlage der allgemeinen und der landwirtschaftlichen De-minimis-Verordnung in einem zentralen Register zu erfassen. Die Gemeinde Apeldoorn ist für die Erfassung der von ihr gewährten De-minimis-Beihilfen verantwortlich.

Aus der Eintragung von De-minimis-Beihilfen in dieses Register können keine Rechte abgeleitet werden. Die Europäische Kommission kann jederzeit zu dem Schluss kommen, dass es sich um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe handelt, was zur Rückforderung der gewährten Beihilfe führen kann.

6. Kommunikation

Möchten Sie über Ihr „Regio Deal“-Projekt berichten? Dann bitten wir Sie, in Ihren Mitteilungen darauf hinzuweisen, dass das Projekt unter anderem dank der Zusammenarbeit zwischen dem Staat und der Region zustande gekommen ist. Um Sie dabei zu unterstützen, hat die Region Stedendriehoek auf der Regio-Deal-Website ein Kommunikations-Toolkit für die Projektleiter bereitgestellt.

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