Ein Zuschuss ist ein Anspruch auf Geld aus öffentlichen Mitteln. Meist handelt es sich um einen einmaligen Betrag, den man daher immer wieder neu beantragen muss. Mit diesem Betrag leistet der Antragsteller einen Beitrag zur Umsetzung der festgelegten Politik der Gemeinde. Zum Beispiel in den Bereichen Pflege und Soziales, Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Integration und Freizeitgestaltung.
Dabei kann es sich um Organisationen und Einrichtungen handeln, die von der Gemeinde finanziell unterstützt werden, wie beispielsweise Sportvereine, die Bibliothek oder die Spielgruppe. Auch kleine Initiativen von Anwohnern oder Stiftungen werden gefördert, sofern sie mit den Richtlinien vereinbar sind.
Jede Art von Förderung hat ihre eigenen ‘Regeln’. Dazu gehören beispielsweise die Höhe des Betrags, die Art und Weise, wie man den Antrag stellt, und die Art und Weise, wie man nachweisen muss, dass man das Geld ordnungsgemäß verwendet hat.
Je höher der Betrag, desto mehr Vorschriften und Kontrollpunkte.
Häufig ist die Bank, bei der ein Sportverein einen Kredit aufnehmen möchte, nur unter der Bedingung bereit, diesen zu gewähren, dass hierfür eine kommunale Bürgschaft gestellt wird. Die Gemeinde ist bereit, eine kommunale Bürgschaft zu stellen, sofern:
- Die Stiftung „Waarborgfonds Sport“ ist Partner bei der Gewährung der Bürgschaft. In der Regel übernimmt die SWS 50% den Bürgschaftsanteil.
- Der Sportverein ist unserer Einschätzung nach finanziell solide und kann das Darlehen daher zurückzahlen.
- Bei Bürgschaften für Darlehen ab 50.000 € muss der Gemeinderat zustimmen
Den Antrag reichen Sie online ein. Dem Antrag fügen Sie Folgendes bei:
- Die Bürgschaft der Stiftung „Waarborgfonds Sport“
- Ein Investitionsplan (Wofür beantragen Sie die kommunale Bürgschaft?)
- Ein Angebot oder eine Kostenaufstellung zur Begründung der Investition
- Bilanz und Jahresabschluss der letzten beiden Geschäftsjahre
- Mehrjahres-Haushaltsübersicht
- Vorschlag zur Deckung der Kosten (Investition und Betrieb)
- Positiver Beschluss der Mitgliederversammlung (kann ggf. auch später erfolgen)
Arten von Anhängen
Sie können Anhänge mit den Dateiendungen .rtf, .doc, .txt, .jpg, .bmp, .pdf, .ppt, .xls, .gif, .docx und .xlsx hinzufügen. Ein Anhang darf nicht größer als 15 MB sein.
Name der Anhänge
Benennen Sie die Anlage wie folgt: [Art der Anlage]_[Name des Sportvereins]
Sehen Sie sich die Förderprogramm für Sportinfrastruktur.