Fördermittel für Sport- und Bewegungsinitiativen

Sind Sie eine Organisation mit einer guten Idee zur Förderung von Sport und Bewegung in Apeldoorn? Haben Sie die Leidenschaft, zu einem gesunden und vitalen Apeldoorn beizutragen? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie. Sie können jetzt finanzielle Unterstützung erhalten, um Ihre Initiative zum Leben zu erwecken. Wenn Ihre Idee mit einem oder mehreren Zielen des Sport- und Bewegungsabkommens von Apeldoorn übereinstimmt, wartet eine Förderung auf Sie.

 
Dauer des Antragszeitraums

1. Mai 2026 bis einschließlich 31. Mai 2026

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Bevor Sie einen Antrag stellen, wird empfohlen, sich mit den Verantwortlichen für das Thema in Verbindung zu setzen, zu dem die Initiative, für die Sie eine Förderung beantragen, passt:

 
Thema Kapitän
1. Inklusion und Vielfalt Remke Halma: RHalma@accres.nl
2. Raum für Sport und Bewegung Bas Löverink: sportakkoord@apeldoorn.nl
3. Anbieter von Sport- und Bewegungsangeboten bei „Vitale“ Arjan de Groot: AdeGroot@accres.nl
4. Bewegungsgeschick Femke Keupink: FKeupink@accres.nl
5. Sozialverträglicher Sport Niels Rakhorst: n.rakhorst@stimenz.nl
6. Der gesellschaftliche Wert des Spitzensports sportservice@accres.nl

Sind Sie sich nach dem Lesen dieser Informationen unsicher, ob Sie für Ihre Idee eine Förderung erhalten können? Oder möchten Sie Kontakt zum Koordinator des Sport- und Bewegungsabkommens Apeldoorn aufnehmen? Dann wenden Sie sich bitte an sportakkoord@apeldoorn.nl.

Gemeinsam mit den wichtigsten Partnern des Sport- und Bewegungsabkommens von Apeldoorn, Sportanbietern, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen haben wir Ziele im Bereich Sport und Bewegung innerhalb unserer Gemeinde festgelegt. Diese Ziele fallen unter sechs Hauptbereiche des Sport- und Bewegungsabkommens von Apeldoorn:

  1. Inklusion und Vielfalt
  2. Raum für Sport und Bewegung
  3. Anbieter von Sport- und Bewegungsangeboten bei „Vitale“
  4. Bewegungsgeschick
  5. Sozialverträglicher Sport
  6. Der gesellschaftliche Wert des Spitzensports

Für jeden Schwerpunkt wurden Ziele und Maßnahmen festgelegt und eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Organisationen mit einer guten Idee zur Förderung von Sport und Bewegung in Apeldoorn können über diese Förderregelung finanzielle Unterstützung für ihre Initiative erhalten.

Eine Förderung kann für eine Aktivität und/oder ein Projekt beantragt werden, die bzw. das:

  • spätestens im Jahr 2027 auf dem Gemeindegebiet stattfindet;
  • wird von einer oder mehreren juristischen Personen mit Sitz in Apeldoorn durchgeführt. Oder, falls die juristische Person keinen Sitz in Apeldoorn hat, besteht in jedem Fall eine Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Sport- und Bewegungsanbietern sowie Bildungs-, Gesundheits- oder Sozial Einrichtungen aus Apeldoorn. Letzteres muss aus einer von den Parteien unterzeichneten Absichtserklärung hervorgehen;
  • innerhalb der Gemeinde gilt es als neue Initiative des/der Antragsteller(s) (der Antragsteller hat diese Initiative bisher noch nicht durchgeführt) im Bereich Sport und Bewegung oder als Anpassung einer bestehenden Initiative bzw. als Fortsetzung einer zuvor im Rahmen des Sport- und Bewegungsabkommens finanzierten Initiative;
  • sich auf ein oder mehrere Themen konzentriert, wie im Sport- und Bewegungsabkommen II von Apeldoorn aufgeführt; und
  • einem gesellschaftlichen Zweck dient.

Anträge können vom 14. Mai 2026 bis einschließlich 31. Mai 2026 gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 7.500 € pro Antrag.

Bitte beachten Sie: Ein Antrag kann auch für Initiativen gestellt werden, die bereits zuvor im Rahmen dieser Regelung eine Förderung erhalten haben.

Für diese Kosten können Sie einen Zuschuss erhalten

  • Unterbringungskosten;
  • Materialkosten;
  • Kompetenzförderung;
  • Versicherung;
  • Beiträge und Abonnements.

Für diese Kosten können Sie keinen Zuschuss erhalten

  • Kosten für den Zeitaufwand von Mitgliedern oder ehrenamtlichen Helfern; 
  • Kosten für Speisen und Getränke, Bewirtungskosten, Reise- und Aufenthaltskosten, einschließlich Eintrittsgelder;
  • unvorhergesehene Ausgaben.

Alle Bedingungen finden Sie in der Förderrichtlinie auf der Website von overheid.nl.

Sie können den Antrag online stellen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Angaben für den Antrag bereithalten: 

  • Anmeldedaten für eHerkenning
  • IBAN-Kontonummer
  • Höhe des Förderbetrags
  • Beantragen Sie für dieselben Aktivitäten auch bei anderen Organisationen Fördermittel?
  • Name des Projekts/der Aktivität
  • Name des Antragstellers (Organisation)
  • Sind wir die (möglichen) Partner?
  • Auf welches Thema aus dem Sport- und Bewegungsabkommen bezieht sich Ihr Projekt/Ihre Aktivität?
  • Inwiefern trägt Ihr Projekt bzw. Ihre Aktivität zu diesem Thema bei?
  • Welche Tätigkeit(en) werden Sie ausüben?
  • An welche Zielgruppe richtet sich das Projekt bzw. die Maßnahme?
  • Ausführung (kurze Beschreibung)
  • Wann möchten Sie mit Ihrem Projekt oder Ihrer Aktivität beginnen?
  • Wie viel Energie und welche Ressourcen sind für die Umsetzung des Projekts erforderlich? Wie viele Personen sind daran beteiligt und wie hoch ist ihr (gesamter) Zeitaufwand?
  • Wann ist Ihr Projekt bzw. Ihre Aktivität erfolgreich? Welche Ziele möchten Sie erreichen?
  • Wie wird während und nach dem Projekt bzw. der Aktivität überprüft, ob das Ziel und die Ergebnisse erreicht werden?
  • Wie wird das Projekt bzw. die Maßnahme in den Jahren nach Gewährung des Zuschusses fortgeführt?
  • Fragen zum Haushalt. Kosten und Einnahmen (Zuschuss aus der Förderregelung und Eigenanteil).

Folgender Anhang ist beizufügen:

  • ein De-minimis-Erklärung wenn der Antragsteller eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und damit ein Unternehmen im Sinne des Beihilferechts ist.

Wir treffen innerhalb von 12 Wochen eine Entscheidung. Manchmal benötigen wir noch einige zusätzliche Informationen. In diesem Fall werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Der Zuschuss wird sofort festgesetzt, und die Auszahlung des Zuschussbetrags erfolgt in einer einzigen Rate.