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Als Wahlhelfer anmelden

Möchten Sie bei den Wahlen mithelfen? Das ist möglich! Wir suchen engagierte Menschen, die als Wahlhelfer mitwirken möchten. Nach Ihrer Anmeldung kommen Sie als Wahlhelfer in Frage.

Bedingungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie sprechen gut Niederländisch.
  • Sie stehen den ganzen Wahltag über zur Verfügung.
  • Sie können an einer Online-Schulung teilnehmen.
  • Sie arbeiten sorgfältig, sind hilfsbereit und können gut mit Stress umgehen.
  • Sie können den ganzen Tag arbeiten.

Aufgaben in einem Wahllokal

Es gibt verschiedene Ämter: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Wahlhelfer. Sie können angeben, welches Amt Sie bevorzugen. Wir verteilen die Ämter je nach Erfahrung und Verfügbarkeit.

Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender

Als (stellvertretender) Vorsitzender sind Sie für alles im Wahllokal verantwortlich. Sie leiten die anderen Mitglieder an und sorgen dafür, dass alles reibungslos abläuft. Sie überwachen den Wahlvorgang und sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahllokal. Nach 21:00 Uhr zählen Sie die Stimmzettel und füllen das Protokoll aus. Sie arbeiten mit den anderen Mitgliedern zusammen und sorgen für eine gute Aufgabenteilung. Sie wechseln sich mit dem anderen Vorsitzenden ab, damit genügend Pausen eingeplant werden können. Sie verfügen über organisatorische und Führungsqualitäten und sind sorgfältig, dienstleistungsorientiert und durchsetzungsfähig.

Wahlhelfer

Als Wahlhelfer haben Sie verschiedene Aufgaben:

  • Stempelkarten einsammeln und überprüfen.
  • Die Identität der Wähler überprüfen.
  • Stimmzettel aushändigen.
  • Die Anzahl der Stimmen erfassen.
  • Den Abstimmungsprozess überwachen und Probleme melden.
  • Die Stimmzettel werden nach 21:00 Uhr ausgezählt.

Sie arbeiten im Schichtdienst, damit Sie genügend Ruhe haben. Alle helfen beim Auszählen der Stimmen mit.

Vergütung

Wenn Sie im Wahllokal mithelfen, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Wie hoch diese ist, hängt von Ihrer Aufgabe ab:

  • Vorsitzender: 230 €
  • Stellvertretender Vorsitzender: 200 €
  • Wahlhelfer: 170,- €

Außerdem erhalten Sie 35 € als Aufwandsentschädigung. Diese können Sie für Essen, Getränke und Fahrtkosten verwenden.

Sie müssen dem Finanzamt selbst mitteilen, wie hoch die Vergütung war, die Sie erhalten haben.

Registrieren Sie sich

Sind Sie bereits Wahlhelfer? Dann melden Sie sich bitte im Mitgliederportal an.

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Weitere Informationen

Haben Sie Fragen? Oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
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