Sie teilen uns bitte 4 Wochen vor Ihrer Abreise mit, wann und wie lange Sie ins Ausland reisen. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Online über die Schaltfläche ‘Weiterleiten’ oben auf der Seite. Hier haben Sie Ihre DigiD erforderlich.
- Sie können uns Ihre Pläne telefonisch unter der Nummer 14 055 mitteilen.
Sie erhalten dann von uns ein Schreiben, in dem wir Ihnen mitteilen, ob wir dem Auslandsaufenthalt zustimmen oder nicht. Manchmal rufen wir Sie an, um weitere Informationen einzuholen.
Fahren Sie in den Urlaub in den Niederlanden? Dann müssen Sie uns dies nicht melden. Es sei denn, Sie nehmen an einem Programm teil. In diesem Fall benötigen Sie die Genehmigung eines Programmleiters oder von Lucrato.
Es kann sein, dass Sie länger im Ausland bleiben, als offiziell zulässig ist. In diesem Fall erhalten Sie für die Tage, die Sie zu viel in Anspruch genommen haben, keine Leistung. Sie haben dann keinen Anspruch auf Leistungen. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie länger als 4 Wochen ins Ausland reisen. Wir besprechen dann mit Ihnen, ob dies Auswirkungen auf Ihre Leistungen hat.
Sie können einen Teil der Tage, die Sie sich in einem Kalenderjahr im Ausland aufhalten dürfen, mit einem Teil des Zeitraums des darauf folgenden Kalenderjahres kombinieren. Dies ist möglich, solange der zusammenhängende Auslandsaufenthalt nicht länger als 4 Wochen dauert.
Wenn Sie ins Ausland reisen, können wir Sie bitten, sich bei Ihrer Rückkehr zu melden. In dem Schreiben zur Urlaubsmeldung, das Sie von uns erhalten, steht, ob dies auch für Sie gilt. Die Meldung bei Ihrer Rückkehr nehmen Sie vor, indem Sie oben auf der Seite auf die Schaltfläche ‘Melden’ klicken. Hierfür benötigen Sie DigiD.
Alternativ können Sie sich auch persönlich im Rathaus melden. Dazu müssen Sie zunächst einen Termin vereinbaren. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch unter der Nummer 14 055. Bitte bringen Sie dabei Belege mit, aus denen das Datum Ihrer Abreise und Ihrer Rückkehr hervorgeht.
Sie benötigen dafür die Genehmigung Ihres Ansprechpartners. Fahren Sie ohne Genehmigung in den Urlaub? Dann müssen wir leider ein Bußgeldverfahren einleiten.