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Beziehen Sie Sozialhilfe? Und ändert sich etwas an Ihrer persönlichen, finanziellen oder Wohnsituation? Dann teilen Sie uns dies bitte so schnell wie möglich mit.

 
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Wenn sich Ihre Situation ändert, kann sich dies auf Ihre Sozialleistung auswirken. Dabei handelt es sich um Änderungen Ihrer finanziellen, persönlichen, Wohn- oder Lebenssituation, wie zum Beispiel:

  • Sie haben eine (Teilzeit-)Stelle gefunden
  • Sie haben eine ehrenamtliche Tätigkeit gefunden
  • Sie möchten Ihre Sozialleistung einstellen
  • Sie haben eine Spende oder mehrere Spenden erhalten, deren Gesamtbetrag mehr als 1.200 € beträgt.
  • Ihr Vermögen hat sich verändert
  • Jemand zieht bei Ihnen ein oder Sie ziehen zusammen
  • Ein Mitbewohner zieht um
  • Sie möchten eine Aufnahme in ein Krankenhaus/eine Einrichtung melden
  • Sie möchten die Geburt Ihres Kindes melden
  • Sie lassen sich scheiden
  • Ihr Kind, das 27 Jahre oder älter ist, beginnt ein Studium oder bricht es ab
  • Sie werden ein Studium oder eine Ausbildung beginnen
  • Sie halten sich vorübergehend im Ausland auf (z. B. im Urlaub oder zu einem Familienbesuch)
  • Sie möchten sich nach Ihrem Urlaub oder Ihrem Auslandsaufenthalt wieder anmelden
  • Sie lassen ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen
  • Sie möchten Ihre Kontonummer ändern
  • Sie haben einen neuen Aufenthaltstitel erhalten oder diesen beim IND beantragt

Eine weitere Änderung

Teilen Sie jede Änderung der Situation stets mit. Auch wenn diese nicht in der obigen Liste aufgeführt ist.

Ermächtigung zur telefonischen Auskunftserteilung

Mit dieser Vollmacht können Sie eine andere Person (Familienangehörigen, Bekannten, Behörde, ausgenommen Vermögensverwalter) bevollmächtigen, telefonisch Auskünfte über Arbeit, Einkommen und Schulden bei der Gemeinde Apeldoorn einzuholen.

Füllen Sie das Formular gemeinsam mit der Person aus, die Sie bevollmächtigen möchten. Sowohl Sie als auch der Bevollmächtigte müssen das Formular unterschreiben. Die Vollmacht ist 1 Jahr lang gültig. Selbstverständlich können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen.

Schwankt Ihr Einkommen von Monat zu Monat? Dann senden Sie uns bitte jeden Monat eine Einkommensbescheinigung mit Ihren Lohnangaben. Wir stocken Ihr Einkommen auf Sozialhilfeniveau auf. Sie können uns Ihr Einkommen sowohl online als auch in Papierform mitteilen.