Am besten beantragen Sie die Sonderbeihilfe, bevor Ihnen die zusätzlichen Kosten entstehen. Sind die zusätzlichen Kosten bereits entstanden? Dann können Sie die Sonderbeihilfe innerhalb von 31 Tagen (ab dem auf der Rechnung angegebenen Datum) beantragen.
Besuch nach Vereinbarung
Sie sind nach vorheriger Terminvereinbarung montags bis freitags zwischen 09:00 und 12:30 Uhr an unserem Schalter willkommen.
Einen Termin vereinbaren?
Das ist auf zwei Arten möglich:
- Vereinbaren Sie online einen Termin
- Oder rufen Sie die Nummer 14 055 an; ein Mitarbeiter kann dann einen Termin für Sie vereinbaren.
Für die folgenden Kosten können Sie eine Sonderbeihilfe beantragen online beantragen
- Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung;
- Die Eigenbeteiligung an den Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtsgebühren und Verwaltungsgebühren
Möchten Sie den Antrag lieber nicht online stellen?
Sie können auch persönlich vorbeikommen oder ein Antragsformular in Papierform anfordern. Rufen Sie unter 14 055 an oder senden Sie eine E-Mail an bijzonderebijstand@apeldoorn.nl.
Eltern müssen zum Unterhalt ihres volljährigen Kindes im Alter von 18 bis 21 Jahren beitragen. Eine Sonderbeihilfe ist nur für notwendige Kosten möglich, wenn die Mittel der Eltern nicht ausreichen oder wenn ein gestörtes Verhältnis zu den Eltern vorliegt. Um beurteilen zu können, ob dies der Fall ist, bitten wir Sie, das Anfrageformular (PDF, 89,5 kB) auszufüllen.
Möchten Sie dieses Auskunftsformular zusammen mit dem Antragsformular einsenden?
Haben Sie einen Termin am Schalter? Dann können Sie dieses Formular bereits im Voraus ausfüllen und mitbringen; dies ist aber auch nach der ersten Prüfung Ihres Hilfsantrags durch den Mitarbeiter möglich.
Die Sonderbeihilfe ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Wir prüfen Ihre persönliche und finanzielle Situation, um festzustellen, ob Sie Anspruch auf eine Sonderbeihilfe haben. Dabei berücksichtigen wir Ihr Einkommen und Ihr Vermögen, wie beispielsweise Ihr Haus, Ihr Auto oder Ihre Ersparnisse. Bei einem höheren Einkommen kann es sein, dass Sie nicht für alle zusätzlichen Kosten eine Sonderbeihilfe erhalten.
- Sie haben plötzlich zusätzliche Kosten.
- Sie müssen diese Kosten bezahlen.
- Sie können die Kosten nicht aus Ihrem Einkommen oder Ihren Ersparnissen bezahlen.
- Es gibt keine andere Regelung, nach der die Kosten erstattet werden können.
- Die Kosten werden Ihnen in den Niederlanden entstehen.
Haben Sie ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass Sie zuerst die Rechnung einreichen müssen, bevor Sie die Sonderbeihilfe erhalten?
Dann können Sie Ihre Rechnung über die Schaltfläche ‘Antrag auf Sonderbeihilfe’ oben einreichen. Nach Genehmigung des Antrags wird die Sonderbeihilfe ausgezahlt.