Individueller Einkommenszuschlag

Wohnen Sie in der Gemeinde Apeldoorn, Epe oder Brummen? Beziehen Sie seit mindestens drei Jahren ein geringes Einkommen? Und ist es Ihnen nicht möglich, mehr zu verdienen? Dann können Sie einmal alle zwölf Monate einen zusätzlichen Betrag erhalten. Dies wird als individueller Einkommenszuschlag bezeichnet. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu dieser Regelung und den Voraussetzungen.

 
Erforderlich
  • Einkommensangaben der letzten drei Jahre und gegebenenfalls die Ihres Partners
  • Ausweisdokument, z. B. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
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Sie haben Anspruch auf den Zuschlag, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind 21 Jahre oder älter. Sie (oder Ihr Partner) haben noch keinen Anspruch auf die AOW.
  • Ihr Einkommen lag in den letzten drei Jahren unterhalb oder auf Höhe der Einkommensgrenze für Ihre Situation. Einkommensgrenzen anzeigen
  • Sie haben versucht, Ihr Einkommen zu erhöhen.
  • Die Chancen stehen schlecht, dass Sie in Zukunft mehr verdienen werden.
  • Ihr Vermögen liegt unter der Vermögensgrenze gemäß dem Teilhabegesetz:
    • 8.000 €, wenn Sie alleinstehend sind und keine Kinder unter 18 Jahren bei Ihnen wohnen.
    • 16.000 €, wenn Sie alleinstehend sind und Kinder unter 18 Jahren bei Ihnen zu Hause wohnen.
    • 16.000 €, wenn Sie verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft leben. In diesem Fall berücksichtigen wir das Vermögen von Ihnen und Ihrem Partner.
  • Sie (oder Ihr Partner) studieren zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht. Sind Sie doch Student? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Studienzuschlag.
  • Sie (oder Ihr Partner) sitzen nicht im Gefängnis.
  • Sie (oder Ihr Partner) haben in den letzten 12 Monaten keinen individuellen Einkommenszuschlag erhalten.

Liegt Ihr (gemeinsames) Einkommen nur um wenige Euro über dem für Sie geltenden Sozialhilfesatz? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Automatische Gewährung des individuellen Einkommenszuschlags

Ab 2025 erhalten Sie den Zuschlag automatisch, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie beziehen seit mindestens drei Jahren Sozialhilfe von der Gemeinde Apeldoorn.
  • Sie haben in den letzten 12 Monaten keinen individuellen Einkommenszuschlag und keine Ausstiegsprämie erhalten.
  • In den letzten 12 Monaten wurde gegen Sie keine Sanktion verhängt. Eine Sanktion ist eine Kürzung Ihrer Sozialleistung, weil Sie die mit Ihrer Sozialleistung verbundenen Arbeitspflichten nicht erfüllt haben.

Erfüllen Sie die oben genannten Voraussetzungen für die automatische Bewilligung nicht?

Dann können Sie den Zuschlag selbst online über die orangefarbene Schaltfläche oben auf der Seite beantragen. Dazu benötigen Sie Ihr DigiD. Der Sachbearbeiter wird sofort prüfen, ob Sie auch in den kommenden Jahren Anspruch auf den automatischen individuellen Einkommenszuschlag haben. Ist dies der Fall, vermerken wir dies in unserem Bescheid.

Achtung!
Ab Oktober 2025 wird Ihr Antrag von einem Mitarbeiter geprüft. Sie erhalten also keinen automatischen Bescheid mehr. Die Voraussetzungen bleiben unverändert.

Sie erhalten innerhalb von 8 Wochen ein Schreiben mit der Entscheidung.

Wie hoch ist Ihr Zuschlag?

  • 350 €, wenn Sie allein leben und keine Kinder unter 18 Jahren bei Ihnen wohnen.
  • 450 €, wenn Sie alleinstehend sind und ein Kind bzw. Kinder unter 18 Jahren bei Ihnen zu Hause wohnen.
  • 500 €, wenn Sie verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft leben.

Sind Sie ein Vermögensverwalter oder haben Sie einen?

Ein Vermögensverwalter kann einen Antrag auch online über die orangefarbene Schaltfläche oben auf der Seite stellen. Dazu ist eHerkenning erforderlich.

Sind Sie Unternehmer?

Unternehmer können den Zuschlag nicht digital beantragen. Wenden Sie sich an die Stadtverwaltung von Apeldoorn.

Wohnen Sie in Epe oder Brummen? Dann können Sie den Zuschlag online über die orangefarbene Schaltfläche oben auf der Seite beantragen. Dazu benötigen Sie Ihr DigiD.

Wie hoch ist Ihr Zuschlag?

  • 350 €, wenn Sie allein leben und keine Kinder unter 18 Jahren bei Ihnen wohnen.
  • 450 €, wenn Sie alleinstehend sind und ein Kind bzw. Kinder unter 18 Jahren bei Ihnen zu Hause wohnen.
  • 500 €, wenn Sie verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft leben.

Sind Sie ein Vermögensverwalter oder haben Sie einen?

Ein Vermögensverwalter kann einen Antrag auch online über die orangefarbene Schaltfläche oben auf der Seite stellen. Dazu ist eHerkenning erforderlich.

Sind Sie Unternehmer?

Unternehmer können den Zuschlag nicht digital beantragen. Wenden Sie sich an die Stadtverwaltung von Apeldoorn.

Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung?

Komm zum Sprechstunde ohne Terminvereinbarung der Sozialberater.

Klappt die Online-Beantragung nicht?

Füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten dann ein Antragsformular und einen Rückumschlag per Post nach Hause geschickt.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Dann nimm Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.