Studienbeihilfe

Haben Sie eine Behinderung, die es Ihnen unmöglich macht, neben Ihrem Studium zu arbeiten? Ein Nebenjob, um Geld zu verdienen, ist daher nicht möglich. Dann können wir Ihnen in Form eines Studienzuschusses unter die Arme greifen. Dieser Zuschuss bietet eine finanzielle Unterstützung.

 
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Wann haben Sie Anspruch auf einen Studienzuschuss?

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind als Einwohner der Gemeinde Apeldoorn, Brummen oder Epe gemeldet;
  • Sie haben Anspruch auf Studienfinanzierung gemäß dem Gesetz über die Studienfinanzierung (WSF) 2000 oder auf eine Beihilfe gemäß Kapitel 4 des Gesetzes über die Beihilfe zu Bildungsbeiträgen und Schulkosten (WTOS);
  • Aufgrund einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung können Sie während des Studiums kein Einkommen erzielen;
  • Sie haben keinen Nebenjob neben Ihrem Studium und/oder beziehen keine Sozialleistung (z. B. eine Wajong-Leistung). In diesem Fall haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf den Studienzuschlag.
  • Wenn Ihnen der Studienzuschlag gewährt wird, kann dies in manchen Fällen rückwirkend bis zum Beginn des Schuljahres gelten.

Wohnen Sie in der Gemeinde Apeldoorn, Epe oder Brummen?

Sie können das Antragsformular online über die Schaltfläche oben ausfüllen.

Klappt es online nicht? Dann füllen Sie bitte das Kontaktformular . Wir senden Ihnen dann ein Antragsformular zu.

Als Einwohner der Gemeinden Apeldoorn, Brummen und Epe haben Sie Anspruch auf die unten aufgeführten Beträge. Der Studienzuschlag wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Wenn Sie Einkünfte aus einem Praktikum beziehen, werden diese Einkünfte bis zu einem Höchstbetrag von 234,05 € pro Monat nicht angerechnet.

Apeldoorn, Brummen und Epe

 
 Alter in Jahren Höhe des Studienzuschusses pro Monat
 21 Jahre und älter € 390,07
20 € 312,06
19 € 234,05
18 € 195,04
17 € 154,08
16 € 134,58
15 € 117,03