Wenn bei Ihnen eine Indikation vorliegt, können Sie auf zwei Arten Unterstützung erhalten:
Im Folgenden erfahren Sie mehr über beide Formen der Unterstützung.
Sachleistungen bedeuten Folgendes:
Ein personenbezogenes Budget (pgb) ist ein Geldbetrag für Pflege oder Unterstützung, beispielsweise:
Mit einem PGB können Sie selbst Unterstützung oder Hilfe einkaufen. Sie entscheiden selbst, wer Ihnen hilft, wann und wie. Das Geld wird nicht auf Ihr eigenes Bankkonto überwiesen. Die Sozialversicherungsbank (SVB) Ihr Gesundheitsdienstleister übernimmt die Kosten für Sie. Erhalten Sie ein PGB für ein Hilfsmittel? Dann zahlen wir den Betrag direkt an den Anbieter, bei dem Sie das Angebot eingeholt haben.
Um ein PGB zu verwalten, benötigen Sie bestimmte Fähigkeiten. Siehe hierzu: 10 Punkte für PGB-Kompetenz auf Rijksoverheid.nl. Diese Checkliste gilt für alle PGBs: unabhängig davon, ob sie von der Gemeinde, dem Pflegeamt oder der Krankenkasse gewährt werden. Darüber hinaus gelten je nach Ihrer Situation einige Regeln.
Bei einem PGB entscheiden Sie selbst:
Die SVB unterstützt dabei und überprüft die Zahlungen
Möchten Sie wissen, ob ein PGB für Sie geeignet ist? Auf der Website von Unter dem Strich Hier finden Sie weitere Informationen zum PGB. Per Saldo ist die Interessenvertretung für Menschen mit einem PGB.
Sowohl bei Sachleistungen als auch beim PGB müssen Sie für bestimmte Arten der Pflege selbst aufkommen einen Eigenanteil.