Eigenanteil nach dem Wmo

Wenn Sie Unterstützung oder ein Hilfsmittel im Rahmen des Gesetzes über soziale Unterstützung (Wmo) in Anspruch nehmen, zahlen Sie fast immer einen Wmo-Eigenanteil. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diese Unterstützung oder das Hilfsmittel in Form von Sachleistungen oder in Form eines personenbezogenen Budgets erhalten.

Die Gemeinde meldet das CAK dass Sie Wmo-Unterstützung erhalten. Das CAK berechnet Ihren Eigenanteil und schickt Ihnen eine Rechnung. Sie zahlen den Eigenanteil an das CAK, nicht an die Gemeinde oder den Leistungserbringer. Auf der Website des CAK können Sie Ihren Eigenanteil auch selbst berechnen: CAK – Rechner für den Eigenanteil.

  • Sie führen einen gemeinsamen Haushalt (Mehrpersonenhaushalt) mit einer Person, die kein Verwandter ersten Grades (Elternteil/Kind) ist, und eine Person in Ihrem Haushalt hat das AOW-Rentenalter noch nicht erreicht.
  • Das Gesamteinkommen Ihres Haushalts beträgt höchstens 120% des für Sie geltenden Sozialhilfesatzes.
  • Sie oder Ihr Partner zahlen bereits eine Eigenbeteiligung für die ‘Pflege in einer Einrichtung’.
  • Kinder unter 18 Jahren zahlen keine Abonnementgebühr, außer im Falle einer Wohnungsanpassung.

Für den Eigenanteil bei Wohnen/Aufenthalt gelten andere Regelungen. Das CAK berechnet Ihren Eigenanteil auf dieselbe Weise wie für Personen, die in einer Pflegeeinrichtung wohnen (gemäß dem Gesetz über die Langzeitpflege). Auf der Website des CAK erfahren Sie mehr darüber.

Möchten Sie selbst eine Schätzung Ihres Eigenanteils vornehmen? Das ist auf der Website des CAK möglich. Sie können sich auch telefonisch an das CAK wenden, um eine Berechnung zu erhalten: 0800 19 25.

Sie können nicht beanstanden, dass Sie einen Abonnementtarif zahlen müssen. Dies ist nämlich in den Wmo-Vorschriften der Gemeinde Apeldoorn festgelegt.