In manchen Fällen ist es möglich, Ihr Grundstück dauerhaft um ein zusätzliches kleines Wohnhaus (Nebengebäude) zu erweitern.
- Nur bei bestehenden Flächennutzungsarten ‘Wohnen’, ‘Landwirtschaft’ oder ‘Gewerbe’
- Maximal 65 m²
- Das Nebenhaus ist Teil des Haupthauses;
- Nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig