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Grundstücksteilung für den Bau weiterer Wohnungen

Möchten Sie auf Ihrem Grundstück ein weiteres Haus bauen? Das ist durch eine Grundstücksteilung möglich.

Innerhalb des bebauten Gebiets:

  • Mindestens 300 m² für ein neues Einfamilienhaus
  • Mindestens 250 m² pro Wohneinheit bei einem neuen Doppelhaus
  • Eine eigene Zufahrt zur öffentlichen Straße ist erforderlich

Außerhalb geschlossener Ortschaften:

  • Das Grundstück muss mindestens 1.000 m² groß sein
  • Nach der Aufteilung mindestens 500 m² pro Wohnung
  • Es ist maximal 1 zusätzliches Einfamilienhaus zulässig
  • Die Anbindung an die öffentliche Straße erfolgt über die einzige Ausfahrt

Lesen Sie die Richtlinien Wohnungsbau durch Grundstücksteilung.