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Vorübergehende Unterbringung in einer (Betriebs-)Wohnung

Möchten Sie einem Familienmitglied helfen, beispielsweise im Rahmen der (vorläufigen) Pflege durch Angehörige? Dann können Sie vorübergehend ein Nebengebäude oder eine mobile Wohneinheit als Wohnraum nutzen. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen.

Möchten Sie einem Familienmitglied helfen, beispielsweise im Rahmen der (vorläufigen) Pflege durch Angehörige? Dann können Sie vorübergehend ein Nebengebäude oder eine mobile Wohneinheit als Wohnraum nutzen. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen.

  • Maximal 10 Jahre (Verlängerung bei informeller Pflege oder Erreichen des Rentenalters möglich)
  • Nur für Familienangehörige (1., 2. oder 3. Grad)
  • Maximal 2 Bewohner
  • Innerhalb und außerhalb des bebauten Gebiets möglich (mit unterschiedlichen Bauvorschriften)

Lesen Sie die Richtlinien vorübergehende Unterbringung in einer (Betriebs-)Wohnung Gemeinde Apeldoorn