Arbeiten in den Niederlanden

Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen in den Niederlanden arbeiten, sofern sie bei einem Arbeitgeber angestellt sind. Dafür ist keine Arbeitserlaubnis (sogenannte „Tewerkstellingsvergunning“) erforderlich. Sie müssen jedoch einige Formalitäten erledigen.

Registrierung im BRP

Um in den Niederlanden arbeiten zu können, müssen Sie sich sich anmelden im BRP (Basisregister für Personen) der Gemeinde Apeldoorn. Nach der Eintragung erhalten Sie eine Bürgerservicenummer (BSN).

DigiD beantragen

Mit der BSN-Nummer können Sie einen DigiD (digitale Identität) beantragen. Diesen benötigen Sie, um in den Niederlanden Angelegenheiten digital zu regeln.

Ein Bankkonto eröffnen

Bankkonten werden nicht von der Gemeinde verwaltet. Zur Eröffnung eines Bankkontos können Sie sich an jede Bank in den Niederlanden wenden. Falls Sie für die Eröffnung eines Bankkontos Dokumente aus der Ukraine für die Verwendung in den Niederlanden beglaubigen lassen müssen, finden Sie weitere Informationen unter Niederlande weltweit.

Zulagen und Leistungen

Wenn Sie berufstätig sind, gibt es in den Niederlanden Leistungen für Eltern. Dabei handelt es sich um dieselben Leistungen, auf die Niederländer mit Kindern Anspruch haben.

Lebenshaltungskosten, Zulagen und Einkünfte aus Erwerbstätigkeit

Die Sozialhilfe für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder kann entfallen, wenn einer von Ihnen eine Arbeit aufnimmt. Fahrtkosten und eventuelle Fortbildungen werden von der Gemeinde nicht erstattet. Einkünfte müssen Sie stets über das Einkommensformular angeben. Ist Ihr Einkommen niedriger als Ihre Sozialhilfe, melden Sie dies bitte über leefgeld@apeldoorn.nl. Die Gemeinde prüft dann, ob Sie einen Zusatzbetrag erhalten.

Geben Sie Ihre Einkünfte über das Einkommensformular an:

Eigenanteil für den Aufenthalt

Ab dem 1. Oktober 2024 zahlen die Bewohner der kommunalen Unterkünfte in Apeldoorn einen monatlichen Eigenbeitrag für ihren Aufenthalt. Dies gilt für Erwachsene (ab 18 Jahren), die über ein Einkommen verfügen, beispielsweise weil sie arbeiten oder Sozialleistungen beziehen.

Auskunftspflicht

Es ist vorgeschrieben, Angaben zur beruflichen und familiären Situation sowie etwaige Änderungen bei der Gemeinde zu melden.

Den Job verloren?

Wenn Sie ganz oder teilweise arbeitslos werden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieses Arbeitslosengeld beantragen Sie mit Ihrem DigiD beim UWV.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld Anspruch auf einen Lebenshaltungszuschuss haben, müssen Sie:

  1. Der Nachweis über Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld mit dem Antragsformular für den Lebensunterhalt an folgende Adresse senden: leefgeld@apeldoorn.nl
  2. Sobald Sie vom UWV eine Mitteilung über die Höhe und die Dauer Ihrer Leistung erhalten, leiten Sie diese Mitteilung bitte auch an folgende Adresse weiter: leefgeld@apeldoorn.nl
  3. Nach Erhalt dieser Informationen wird geprüft, ob Sie Anspruch auf einen zusätzlichen Lebensunterhaltszuschuss haben und in welcher Höhe.

Vermittlung durch den Ausbildungsbetrieb Lucrato

Aufgrund von Sprachbarrieren und anderen Vorschriften als in Ihrem Heimatland kann es ziemlich schwierig sein, Arbeit zu finden und alles zu regeln. Der Ausbildungsbetrieb Lucrato kann Ihnen dabei helfen, eine bezahlte Arbeit zu finden. Dort erfahren Sie auch, was erforderlich ist, um arbeiten zu dürfen, und welche Rechte Sie haben. Bei Lucrato steht Ihnen ein Dolmetscher zur Verfügung, der Sie in Ihrer eigenen Sprache über Arbeitsmöglichkeiten in der Umgebung informiert.

  • Wenn Sie auf der Suche nach Arbeit sind, können Sie sich über folgende Kontaktdaten an Lucrato wenden: ukraine@lucrato.nl oder gehen Sie zur Website von Lucrato Weitere Informationen.

Hilfe beim Ausfüllen von Formularen

Die Mitarbeiter von Samen055 schauen sich gerne gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen an, beraten Sie und helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen. Sie können ohne Termin vorbeikommen. Bei Samen055 steht kein Dolmetscher zur Verfügung. Die Standorte und Öffnungszeiten der Sprechstunden finden Sie unter Gemeinsam055

Weitere Informationen