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Protokoll zur Videoüberwachung 2024

Protokoll zur Videoüberwachung 2024

An diesem Standort gibt es eine 24-Stunden-Videoüberwachung. Der Stadtrat der Gemeinde Apeldoorn ist für die Aufzeichnung der Bilder verantwortlich, auf denen möglicherweise auch Sie zu sehen sind.

Das Ziel der Videoüberwachung besteht darin, die Sicherheit und Gesundheit im Umfeld der Standorte zu gewährleisten, den Zugang zu sichern, Eigentum zu schützen und Vorfälle zu dokumentieren.

Die Videoüberwachung ist zulässig, da die Gemeinde Apeldoorn für die Sicherheit der Bewohner und des Personals in den kommunalen Aufnahmeeinrichtungen für Ukrainer sorgen muss. Darüber hinaus darf die Gemeinde Apeldoorn ihr Eigentum schützen. Dies sind sogenannte „berechtigte Interessen“.

Die Kameraaufnahmen werden zwei Wochen lang gespeichert und anschließend automatisch überschrieben. Im Falle eines Vorfalls können die Aufnahmen länger aufbewahrt werden. Bei Vorfällen können die Aufnahmen an Dritte (wie beispielsweise die Polizei oder ein Gericht) weitergegeben werden.

Alle Informationen sind in einem Kameraprotokoll festgehalten. Das Kameraprotokoll liegt auch am Empfang des Standortkoordinators zur Einsicht aus.

Fragen?

  • Der Standortkoordinator der kommunalen Aufnahmeeinrichtung für Ukrainer ist der erste Ansprechpartner bei Fragen zur Videoüberwachung. Er oder sie ist erreichbar unter oekraine@apeldoorn.nl.
  • Wenn Sie eine Beschwerde bezüglich der Videoüberwachung haben, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden unter fg@apeldoorn.nl.
  • Die Behörde, die landesweit die Privatsphäre der Bürger überwacht, ist die niederländische Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens). Weitere Informationen finden Sie unter www.autoriteitpersoonsgegevens.nl.

Unser Kameraprotokoll finden Sie hier

Zusammenfassung: Protokoll der Videoüberwachung 2024

An diesem Standort wurde eine rund um die Uhr laufende Videoüberwachung eingerichtet. Der Stadtrat von Apeldoorn ist für die Videoaufzeichnungen verantwortlich, auf denen möglicherweise auch Sie zu sehen sind.

Das Ziel der Videoüberwachung ist es, die Gesundheit und Sicherheit an den Standorten zu gewährleisten, den Zugang zu sichern, Eigentum zu schützen und Vorfälle zu dokumentieren.

Die Videoüberwachung ist zulässig, da die Stadtverwaltung von Apeldoorn die Sicherheit der Bewohner und des Personals des städtischen Aufnahmezentrums für Flüchtlinge aus der Ukraine gewährleisten muss. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung von Apeldoorn das Recht, ihr Eigentum zu schützen. Dies sind sogenannte «berechtigte Interessen».

Die Aufzeichnungen der Kameras werden zwei Wochen lang gespeichert und anschließend automatisch überschrieben. Im Falle eines Vorfalls können die Aufnahmen länger gespeichert werden. Bei Vorfällen können die Aufzeichnungen an Dritte (z. B. an die Polizei oder einen Richter) weitergegeben werden.

Alle Informationen sind im Videoüberwachungsprotokoll festgehalten. Das Videoüberwachungsprotokoll kann auch am Schalter des Objektkoordinators eingesehen werden.

Fragen?

  • Der Koordinator des städtischen Aufnahmezentrums für Flüchtlinge aus der Ukraine ist der erste Ansprechpartner bei Fragen zur Videoüberwachung. Er/sie ist unter der Telefonnummer [Telefonnummer] erreichbar.
  • Wenn Sie eine Beschwerde bezüglich der Videoüberwachung haben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten unter folgender Adresse: fg@apeldoorn.nl.
  • Die Behörde, die landesweit die Einhaltung des Datenschutzes überwacht, ist die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen finden Sie unter www.autoriteitpersoonsgegevens.nl.

Der Text des Videoüberwachungsprotokolls ist hier zu finden

Protokoll zur Videoüberwachung 2024

An diesem Standort findet eine 24-Stunden-Videoüberwachung statt. Für die Aufzeichnung des Bildmaterials, auf dem möglicherweise auch Sie zu sehen sind, ist die Stadtverwaltung von Apeldoorn zuständig.

Der Zweck der Videoüberwachung besteht darin, die Gesundheit und Sicherheit an den Standorten und in deren Umgebung zu gewährleisten, den Zugang zu sichern, Eigentum zu schützen und Vorfälle aufzuzeichnen.

Die Videoüberwachung ist zulässig, da die Stadt Apeldoorn die Sicherheit der Bewohner und Mitarbeiter in den städtischen Aufnahmezentren für Ukrainer gewährleisten muss. Darüber hinaus ist die Stadt Apeldoorn berechtigt, ihr Eigentum zu schützen. Dies sind sogenannte ‘berechtigte Interessen’.

Das Kameramaterial wird zwei Wochen lang aufbewahrt und anschließend automatisch überschrieben. Im Falle eines Vorfalls kann das Material länger gespeichert werden. Tritt ein Vorfall ein, kann das Material an Dritte (wie beispielsweise die Polizei oder einen Richter) weitergegeben werden.

Alle Informationen werden in einem Videoüberwachungsprotokoll festgehalten. Das Videoüberwachungsprotokoll ist auch beim Standortkoordinator erhältlich.

Fragen?

  • Der Standortkoordinator der kommunalen Aufnahmezentren für Ukrainer ist der erste Ansprechpartner bei Fragen zur Videoüberwachung. Er oder sie ist unter der Telefonnummer [Telefonnummer] erreichbar.
  • Wenn Sie eine Beschwerde bezüglich der Videoüberwachung haben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten unter fg@apeldoorn.nl.
  • Die Behörde, die landesweit die Privatsphäre der Bürger überwacht, ist die niederländische Datenschutzbehörde. Weitere Informationen finden Sie unter www.autoriteitpersoonsgegevens.nl.

Unser Protokoll zur Videoüberwachung finden Sie hier.

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