Jahresbericht 2025

Beirat für den Sozialbereich Apeldoorn

1. Einleitung

Der derzeitige Beirat für den Sozialbereich Apeldoorn (ASDA) hat am 4. September 2020 seine Arbeit aufgenommen. Formal übt der Beirat seine Tätigkeit auf der Grundlage der Verordnung über den Beirat für den Sozialbereich aus. Zur Konkretisierung hat der Beirat eine Geschäftsordnung erstellt, in der unter anderem die Arbeitsweise und Struktur sowie das Auswahlverfahren usw. geregelt sind.

2. Vision und Leitbild des Beirats

2.1 Leitbild

Die Einbeziehung der Bürger in die Gestaltung der Sozialpolitik führt zu aktiver Bürgerbeteiligung, was der gesamten Gemeinschaft zugutekommt.

2.2 Leitbild

Der Beirat unterstützt die Gemeinde Apeldoorn bei der Förderung einer aktiven Bürgerbeteiligung im Bereich der Sozialpolitik, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf schutzbedürftigen Gruppen liegt. Darüber hinaus möchte der Beirat dem Bürgermeister und dem Stadtrat der Gemeinde Apeldoorn unabhängige, qualitativ hochwertige Empfehlungen im Bereich der kommunalen Sozialpolitik geben.

2.3 Kernwerte

Die Aufgabe und Rolle basieren auf einer Reihe von Grundwerten. Dazu gehören Unabhängigkeit, Repräsentativität, Integrität, Transparenz, Respekt und Qualitätsbewusstsein. Diese Werte gelten sowohl für den Beirat als interne Organisation als auch für die Art und Weise, wie sich der Beirat nach außen präsentieren möchte.

Zu den einzusetzenden Instrumenten gehören unter anderem.

  • Bei der Herangehensweise an die Probleme den (schutzbedürftigen) Bürger als Ausgangspunkt nehmen
  • Gesellschaftliche Entwicklungen intensiv verfolgen und sich weiterhin daran beteiligen
  • Frühzeitige Erkennung von Entwicklungen auf der Grundlage von Kontakten zur Basis
  • Die Pflege guter Kontakte zur Stadtverwaltung
  • Die frühzeitige Einbindung in die Gestaltung der kommunalen Politik
  • Kontakte zu formellen oder ehrenamtlichen Organisationen im sozialen Bereich

3. Beirat für den Sozialbereich Apeldoorn

3.1 Zusammensetzung

Der Beirat besteht gemäß der Verordnung neben einem unabhängigen Vorsitzenden aus mindestens 15 und höchstens 19 Mitgliedern, die als solche vom Stadtrat ernannt werden.

Im Laufe des Jahres 2025 sind sechs Mitglieder ausgeschieden und vier neue Mitglieder ernannt worden. Am 31. Dezember 2025 bestand der Beirat aus 11 Mitgliedern und dem Vorsitzenden. Erfreulicherweise fanden im letzten Monat des Berichtsjahres Kennenlerngespräche mit mehreren potenziellen Mitgliedern statt, die 2026 an der ersten Kennenlernsitzung teilnahmen.

Neben den Mitgliedern und dem Vorsitzenden gehört auch der Verwaltungssekretär dem Beirat an. Der Verwaltungssekretär ist für die Protokollführung bei den Plenarsitzungen und den Koordinatorentreffen zuständig, fungiert aber beispielsweise auch als Ansprechpartner für die Verwaltungsbehörden der Gemeinde.

3.2 Struktur des Beirats für den Sozialbereich in Apeldoorn

Der Beirat ist organisatorisch in drei Arbeitsgruppen gegliedert, die die volle Verantwortung für die von ihnen abgedeckten Arbeitsbereiche tragen. Dabei handelt es sich um die Arbeitsgruppe „Jugend und Familie“, die Arbeitsgruppe „Teilhabe und Existenzsicherung“ sowie die Arbeitsgruppe „Wohnen und Lebensumfeld“. Den Vorsitz einer Arbeitsgruppe hat ein Koordinator inne. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen bilden gemeinsam den Beirat für den Sozialbereich, der monatlich tagt. Die Koordinatoren bilden zusammen mit dem Vorsitzenden und dem amtlichen Sekretär den Koordinatorenausschuss, der die Tagesordnung der Plenarsitzung vorbereitet und die Abstimmung zwischen den verschiedenen Arbeitsgruppen koordiniert. Neben den Arbeitsgruppen können für abgeschlossene Themen mit begrenzter Laufzeit auch Projektgruppen gebildet werden, die aus einigen Mitgliedern der zuständigen Arbeitsgruppe sowie einem oder mehreren Mitgliedern aus einer anderen Arbeitsgruppe bestehen.

Die Tätigkeitsbereiche der verschiedenen Arbeitsgruppen umfassen im Großen und Ganzen:

Arbeitsgruppe Jugend und Familie

  • Jugendhilfe,
  • Inklusiver Unterricht, Schulabbruch, Schülerbeförderung
  • 18-/18+
  • Häusliche Gewalt
  • Zugang zu den Dienstleistungen des CJG
  • Komplexe Scheidungen

Arbeitsgruppe „Teilhabe und Existenzsicherung“

  • Ehrenamtliche Tätigkeit
  • Kindertagesstätte
  • Tagesbetreuung
  • Geschütztes/begleitetes Arbeiten
  • Hindernisse für die Teilnahme (Sprachbarrieren, physische oder psychische Hindernisse, Stigmatisierung)
  • Inklusion / UN-Konvention
  • Armut
  • Schuldenberatung
  • Einkommenssicherung/Finanzen Regelungen

Arbeitsgruppe Wohnen und Lebensumfeld

  • Wohnraum
  • Unterstützung/Einrichtungen
  • Verkehr
  • Soziale Sicherheit
  • Stadtteil-/Nachbarschaftsentwicklung
  • Betreutes Wohnen
  • Lebensqualität

Der Beirat ist (aktives) Mitglied des Vereins „Koepel Adviesraden Sociaal Domein“.

4. Zusammenfassender Bericht über die Arbeiten

An verschiedenen Plenarsitzungen nahmen ein oder mehrere Beamte teil, die dem Rat nähere Erläuterungen zu den Entwicklungen in Bezug auf ein bestimmtes Thema, eine geplante Maßnahme oder die Umsetzung in der Praxis gaben. Diese Präsentationen gaben in vielen Fällen auch Anlass zu Fragen oder Diskussionen.

Eine kleine Auswahl der zahlreichen Themen, die neben den veröffentlichten Stellungnahmen (siehe Punkt 5) in den Plenarsitzungen des Beirats behandelt wurden:

  • Entwicklungen im Zusammenhang mit den Leistungen nach dem Teilhabegesetz
  • Ratsschreiben: Vorgehensweise bei den MPB-Sparmaßnahmen
  • Entwicklungen rund um die Meldestelle für soziale Belange im vergangenen Jahr
  • Aktuelle Entwicklungen im Bereich Wohnen und Pflege
  • Präsentation „Samen055“
  • Präsentation “Ein Ort für Mädchen”
  • Vorstellung der neuen Verordnung für die Jugend
  • Vereinbarung zur Schuldnerberatung
  • Aktionsplan zur Armutsbekämpfung
  • Neue Verordnung zum Wmo 2026

Der Beirat hat außerdem den Direktor und die Abteilungsleiter der Abteilung BMO (Abteilung für soziale Unterstützung) näher kennengelernt, wobei die verschiedenen Pläne und Entwicklungen der betreffenden Abteilung und der Fachgruppen zur Sprache kamen.

Die Koordinatorenrunde des Beirats hat im Jahr 2025 keine Gespräche mit den für den Sozialbereich zuständigen Beigeordneten geführt.

Neben den Plenarsitzungen des Beirats fanden innerhalb der verschiedenen Arbeits- und Projektgruppen regelmäßig Beratungen statt, in deren Rahmen (vorläufige) Standpunkte festgelegt wurden. Die Mitglieder führten Gespräche mit verschiedenen (Klienten-)Organisationen und Gesundheitsdienstleistern sowie mit verschiedenen Beamten.

Auch die Vorbereitungsarbeiten zur Erstellung eines Beratungs- oder Hinweisschreibens fanden vor allem in den Arbeitsgruppen statt.

Der Beirat war bei der Veranstaltung “Gemeinsam stark” ebenfalls mit einem eigenen Stand vertreten.

Im Herbst wurde unter der Leitung des Direktors des Dachverbands der Beiräte im Sozialbereich ein ‘Klausurtag’ organisiert, um gemeinsam mit den neuen Mitgliedern die Rolle und Aufgabe des Beirats zu aktualisieren und die Prioritäten für den kommenden Zeitraum festzulegen. Angesichts der Vielzahl an Themen erwies sich letztendlich auch eine zweite Sitzung als notwendig, in der Entscheidungen getroffen wurden. Der Schwerpunkt wird in der kommenden Zeit auf folgenden Themen liegen:

  • Armut
  • Prävention
  • Sozialer Zusammenhalt/Inklusion
  • Wohnen
  • Jugend

Darüber hinaus wurde beschlossen, bei allen neuen politischen Entwicklungen die nachstehenden Punkte ausdrücklich anzusprechen und in die Stellungnahmen aufzunehmen:

  • Bürgerbeteiligung: Welche Auswirkungen (sowohl beabsichtigte als auch Folgeeffekte) ergeben sich für die Einwohner, wobei die Frage gestellt wird, inwieweit die politischen Entscheidungsträger tatsächlich Kontakt zu den betreffenden Zielgruppen hatten.
  • Kontinuität der Vorgehensweise mit Vitalitätsagenden
  • Haltbarkeit/Verarbeitbarkeit von Samen055

Die eigens zu diesem Zweck eingerichtete Arbeitsgruppe „PR und Kommunikation“ befasst sich mit der Konkretisierung der PR- und Kommunikationsmaßnahmen für den Beirat. Auch im Berichtsjahr erwies es sich als schwierig, dieses Thema zu konkretisieren und umzusetzen.

5. Abgegebene Stellungnahmen/Hinweisschreiben

Der Beirat gab eine angeforderte Stellungnahme zu folgenden Themen ab:

  • Stellungnahme zu den Richtlinien für das Wmo- und Jugendgesetz 2025
  • Stellungnahme zu den (Entwürfen der) Leitlinien für die Förderung im Bereich Soziales 2026 –
  • Stellungnahme zu den Mängeln in der Jugendhilfe
  • Stellungnahme zum Aktionsplan 2.0: Apeldoorn gegen Armut
  • Stellungnahme zu den politischen Leitlinien im Positionspapier „Basis-Begegnungsorte 2025–2031“
  • Stellungnahme zum Entwurf für den Regionalrat „Jugendregion + Midden IJssel/Oost Veluwe“
  • Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über die Jugendhilfe in Apeldoorn 2026

Darüber hinaus wurden auch unaufgeforderte Beratungs- oder Hinweisbriefe zu folgenden Themen versandt:

  • Informationsschreiben zum Aktionsplan gegen Obdachlosigkeit 2025–2027
  • Stellungnahme zum Frühjahrsbericht 2025

6. Abschließend

Dieser Jahresbericht enthält Informationen über die Tätigkeiten im vergangenen Zeitraum. Obwohl der Beirat aufgrund seiner unabhängigen Stellung dazu verpflichtet ist, das Handeln der Gemeinde kritisch zu begleiten, lässt sich mit Anerkennung feststellen, dass das Verhältnis zu den Ressortleitern und den verschiedenen politischen Beamten konstruktiv und angenehm ist. Der Respekt vor der Stellung beider Gremien ist dabei maßgebend.

Auch im neuen Jahr, mit dem neu zu bildenden Kollegium, blickt man der Zusammenarbeit mit der Verwaltungsorganisation mit großer Zuversicht entgegen.