Anwesend
A.J.M. Heerts, Bürgermeister
P.C.J. Messerschmidt, Stadtrat
I. de Bondt, Stadtrat
M.D. Kuiper, Stadtrat
B.C.H. ten Bokum, Stadtrat
J.M. van der Zande, Stadtrat
Herr Wenzkowski, Stadtrat
S. de Bruin, Gemeindesekretär
M. van Loenen, Vorstandsberater, Protokollführer
Abwesend
-
1. Genehmigung des Protokolls vom 7. Juli 2026
Das Protokoll wurde unverändert genehmigt.
DISKUSSIONSPUNKTE
2. Abschlussbericht zur Evaluierung von „Samen055“
Vorschlag der Abteilung für gesellschaftliche Entwicklung:
- Den Abschlussbericht “Samen055, Zugang zum Sozialbereich der Gemeinde Apeldoorn” zur Kenntnis zu nehmen;
- Verabschiedung des Abschlussberichts “Samen055, Zugang zum Sozialbereich der Gemeinde Apeldoorn”;
- Feststellung des dazugehörigen Entwurfs eines Ratsschreibens;
- Das Schreiben an den Gemeinderat und den Anhang sind an den Gemeinderat zu senden.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag, unter der Voraussetzung, dass redaktionelle Änderungen vorgenommen werden.
3. Schreiben an den Rat zum Stand der Wohnungspolitik und zur Umsetzung des Wohnungsbaus
Vorschlag der Abteilung für Umweltpolitik:
- Das Schreiben an den Rat und die Anlagen zum Thema „Fortschritte in der Wohnungspolitik und Realisierung des Wohnungsbaus 2025 sowie in den ersten fünf Monaten des Jahres 2026“ zu verabschieden;
- Diese Unterlagen sind über die Geschäftsstelle an den Gemeinderat weiterzuleiten, damit sie auf der Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen (PMA) am 17. September behandelt werden können.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
4. Vorschlag zur Verbesserung der Sicherheit im Rathaus
Vorschlag der Abteilung Information:
- Der Abweichung von der bisherigen Konzeption des „Huis van de Stad“ zuzustimmen, um die Sicherheit im Rathaus zu verbessern. Konkrete Umsetzung:
- Die Arbeitsebenen 2 bis 5 werden mit einer Zugangskontrolle auf individueller Ebene (Zugangssperren) ausgestattet;
- Die 1e Auf dieser Etage wird eine Zugangskontrolle auf individueller Ebene (Zugangssperren) eingerichtet, mit Ausnahme der Schalter auf Etage 1C, die weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben, jedoch einschließlich des „Koffiepunt“ und des Verwaltungsflügels;
- Im Untergeschoss werden die Besprechungsräume mit Zugangskartenlesegeräten ausgestattet;
- Es wird ein Verfahren eingerichtet, bei dem Besucher an der Rezeption empfangen werden. Dort erhalten sie einen Besucherausweis, wenn sie einen Termin auf den Arbeitsetagen haben. Besucher werden immer abgeholt;
- Diese Anpassungen werden im Rahmen des laufenden Wohnungsbauprojekts umgesetzt;
- Der Vorschlag des Kollegiums, dem Rat den gefassten Beschluss zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
HAMMERSTÜCKE
5. Verfahren zur Beantragung von Genehmigungen (BOPAs) in Verbindung mit der Ausweisung sprühfreier Zonen
Vorschlag der Abteilung für Umweltrecht und Genehmigungen:
- Festlegung des Verfahrens zur Erteilung von Umweltgenehmigungen für eine nicht im Umweltplan vorgesehene Tätigkeit (BOPAs) unter Gewährleistung einer sprühfreien Zone (ein Streifen landwirtschaftlicher Fläche, auf dem keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen) durch einen periodisch aktualisierten Umweltplan, der ausschließlich der Ausweisung der sprühfreien Zone dient, wobei:
- Die Initiatoren müssen mit dem/den Grundstückseigentümer(n) der angrenzenden landwirtschaftlichen Parzellen eine privatrechtliche Vereinbarung schließen, in der festgelegt wird, dass im Umkreis von 50 Metern um die Grundstücksgrenze, an der das Bauvorhaben stattfindet, keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden dürfen;
- Die Initiatoren müssen der Gemeinde eine unterzeichnete Erklärung vorlegen, in der die Grundstückseigentümer der angrenzenden landwirtschaftlichen Parzellen, die sich innerhalb von 50 Metern von der Grundstücksgrenze des Bauvorhabens befinden, der Festlegung einer sprühfreien Zone im Umweltplan zustimmen;
- Der Ausgleich für Nachteile im Rahmen der Genehmigungserteilung durch eine Vereinbarung wird auf den Projektträger übertragen, sowohl für das Genehmigungsverfahren als auch für die spätere Änderung des Umweltplans;
- Die Initiatoren sollten im Vorfeld über die Nachteile dieser Vorgehensweise aufgeklärt werden;
- Die Festlegungen zu sprühfreien Zonen werden regelmäßig in den Umweltplan aufgenommen;
- Den Entwurf des Ratsschreibens mit Informationen zur Vorgehensweise bei der Festlegung sprühfreier Zonen verabschieden und an den Rat versenden.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
6. Palastwochenende in Apeldoorn 2026
Vorschlag der Abteilung „Vitaal en Ondernemend Apeldoorn“:
- Im Rahmen des Internationalen Jahres der Freiwilligen gemeinsam mit dem Palast Het Loo ein Palastwochenende in Apeldoorn für die Freiwilligen aus Apeldoorn zu organisieren, wobei der Beitrag der Gemeinde Apeldoorn Folgendes umfasst:
- Einladung der Zielgruppe und
- Vertretung während des Wochenendes durch die Hochschule und den Gemeinderat.
- Ein organisatorischer Beitrag in Form von regulären Arbeitsstunden.
- Ein finanzieller Beitrag in Höhe von 90.000 €, der aus dem Kulturhaushalt zu decken ist;
- Den beigefügten (Entwurf des) Ratsschreibens verabschieden und versenden.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
7. Zur Information: das Schreiben bezüglich des Jahresberichts 2025 der Veluwse Onderwijsgroep an den Gemeinderat
Vorschlag der Abteilung für gesellschaftliche Entwicklung:
- den Jahresbericht 2025 der Veluwse Onderwijsgroep einschließlich des Jahresabschlusses zur Kenntnis zu nehmen;
- Den beigefügten Ratsbrief zu verabschieden, mit dem die oben genannten Unterlagen dem Gemeinderat vorgelegt werden, und diesen an den Rat zu versenden.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
8. Ratsschreiben Nr. 56 ‘Aufnahme von Ukrainern, Asylbewerbern und Personen mit anerkannten Asylstatus’
Vorschlag der Abteilung für Kommunikation und Kabinettsangelegenheiten:
- Verabschiedung der 56. Ausgabe des regelmäßigen Ratsbriefes zur Aufnahme von Ukrainern, Asylbewerbern und Personen mit anerkannten Schutzstatus. In dieser Ausgabe wird der Rat über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Aufnahme ukrainischer Vertriebener informiert, darunter der landesweite Druck auf die Aufnahmekapazitäten, die festgelegte Länderpolitik für die Ukraine, Maßnahmen zur Eindämmung von Störungen in den Aufnahmeeinrichtungen, Änderungen in der Verordnung zur Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine (RooO) sowie die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Notunterkunft an der Waleweingaarde;
- Zustimmung zur Übermittlung dieses Ratsschreibens an den Rat.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag, unter der Voraussetzung, dass redaktionelle Änderungen vorgenommen werden.
9. Schreiben an den Rat und Jahresbericht zur Aufsicht 2025
Vorschlag der Abteilungen für Gesellschaftliche Entwicklung und Sicherheit:
- Kenntnisnahme des Jahresberichts zur Aufsicht 2025 der Gesundheitsregion Midden-IJssel/Oost-Veluwe und des GGD NOG;
- Die Verabschiedung des Ratsschreibens zum Jahresbericht über die Aufsicht 2025 und zum Stand der Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug im Gesundheitswesen;
- Das Schreiben an den Gemeinderat zum Jahresbericht über die Aufsicht 2025 und zum Stand der Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug im Gesundheitswesen ist an den Gemeinderat zu übermitteln;
- Unterrichtung des Beirats für den Sozialbereich durch Übermittlung einer Kopie dieses Schreibens.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
10. Schreiben des Rates zum Stand der Dinge beim „Anpak Veluwe“-Projekt und Erläuterung zum Schreiben an das Parlament
Vorschlag der Abteilung für Umweltpolitik:
- Verabschiedung des Ratsschreibens ‘Stand der Dinge zum ’Aanpak Veluwe‘ und Erläuterung des Schreibens an das Parlament“, in dem der Rat über den Zusammenhang zwischen dem ‚Aanpak Veluwe‘ und dem Schreiben an das Parlament sowie über die nächsten Schritte informiert wird, und Weiterleitung des Schreibens zur Information an den Gemeinderat.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
11. Sozialbericht 2025
Vorschlag der Abteilung Personal und Organisation:
- Kenntnisnahme des Sozialberichts 2025, in dem die wichtigsten sozialen Kennzahlen der Organisation dargestellt sind, wie beispielsweise Vitalität, soziale Sicherheit und Inklusion;
- Genehmigung des beigefügten Entwurfs eines Ratsschreibens, in dem die wichtigsten Punkte des Sozialjahresberichts kurz erläutert werden, und Übermittlung dieses Schreibens zusammen mit dem Sozialjahresbericht an den Gemeinderat.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
12. Beantwortung schriftlicher Anfragen des Rates
Vorschlag der Abteilung für Konzernangelegenheiten:
- Es wird beschlossen, das beigefügte Schreiben an das Präsidium des Gemeinderats zu verabschieden, in dem um eine Verlängerung der Frist für die Beantwortung der schriftlichen Anfragen gebeten wird, die bereits gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Gemeinderats gestellt wurden bzw. während der Sommerpause gestellt werden könnten.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
13. Verabschiedung des TAM-Umweltplans, Kapitel 22bg, Uddelerveen 72, Uddel
Vorschlag der Abteilung für Umweltrecht und Genehmigungen:
- Der TAM-Umweltplan, Kapitel 22bg, Uddelerveen 72, Uddel, wie er in der Dateisammlung mit der Plan-ID NL.IMRO.0200.tam0060-vas1 enthalten ist, soll auf elektronischem Wege und in analoger Form in der geänderten Fassung verabschiedet werden;
- Es findet keine Kostenerstattung auf öffentlich-rechtlichem Wege im Sinne von § 13.6.3 des Umweltgesetzes statt.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
14. Regionales Programm zur Energieversorgung des „Stedendriehoek“ – im Einklang mit dem Umweltgesetz
Vorschlag der Abteilung für Umweltpolitik:
- Der Beschluss vom 17. März 2026 zur Festlegung des Regionalen Energieversorgungsprogramms für die Region Stedendriehoek wird vom Kollegium teilweise aufgehoben, soweit sich dieser Beschluss auf die rahmengebenden Teile des Regionalprogramms zur Energieversorgung bezieht, da diese Teile ihrer Art nach in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen.
- Unter „rahmenbildenden Teilen“ sind zu verstehen:
- die Vision für die Energieversorgung der Zukunft;
- die Grundsätze aus energiepolitischer Sicht;
- die Vereinbarungen aus der Energieperspektive, soweit diese richtungsweisend sind für
kommunale Politikgestaltung und administrative Entscheidungen;
- das regionale Ziel und die Verpflichtung, das Angebot von 1,07 TWh erneuerbarer Energie
die Stromerzeugung so bald wie möglich nach 2030 und spätestens im Jahr 2035 zu realisieren;
Dies alles ist in Anhang 1 näher ausgeführt: Zuständigkeitsverteilung im Rahmen des Regionalprogramms zur Energieversorgung;
- Festzustellen, dass die übrigen Teile des Beschlusses vom 17. März 2026, darunter die programmatischen Teile, die auf die Umsetzung, Überwachung, Zusammenarbeit und weitere Ausarbeitung des Programms abzielen, unbeschadet als freiwilliges Programm gemäß Artikel 3.5 des Umweltgesetzes in Kraft bleiben, wie in Anhang 1: Kompetenzverteilung Regionalprogramm Energieversorgung näher ausgeführt;
- Den im Beschluss vom 17. März 2026 enthaltenen Vorbehalt, wonach der Beschluss nur dann in Kraft tritt, wenn der Gemeinderat seinen Beschluss vom 27. November 2025 aufhebt, aufzuheben. Der vorliegende Beschluss des Kollegiums sowie der Vorschlag und der Beschluss des Gemeinderats sehen eine rechtsgültige Kompetenzverteilung vor;
- Der Weiterleitung des Ratsantrags und des Ratsbeschlusses an den Gemeinderat zuzustimmen.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
15. Verlängerung des umfassenden Sicherheitsplans (2023–2026) bis zum 1. Juli 2027
Vorschlag der Abteilung Sicherheit:
- der Verlängerung der Laufzeit des Integrierten Sicherheitsplans (IVP) 2023–2026 bis zum 1. Juli 2027 zuzustimmen;
- Den Zeitplan für die Erstellung des neuen Integrierten Sicherheitsplans 2027–2030 zur Kenntnis nehmen:
- Start des neuen IVP-Prozesses: Herbst 2026.
- Beteiligung des Rates: erstes Quartal 2027.
- Verabschiedung des neuen IVP: vor der Sommerpause 2027;
- das Präsidium zu ersuchen, die Verlängerung der Laufzeit des Integrierten Sicherheitsplans dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen;
- Das Präsidium zu ersuchen, den Gemeinderat über den Zeitplan für die Ausarbeitung des neuen Integrierten Sicherheitsplans 2027–2030 zu informieren.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
16. Zweite Änderung der Gebührenverordnung 2026 und erste Änderung der Verordnung über die Standplatzgebühr 2026
Vorschlag der Abteilung Finanzen und Controlling:
- das Präsidium zu ersuchen, dem Rat mittels des beigefügten Ratsantrags und Ratsbeschlusses vorzuschlagen, die zweite Änderung der Gebührenverordnung 2026 zu verabschieden, wobei die Änderungen rückwirkend zum 1. August 2026 in Kraft treten;
- das Präsidium zu ersuchen, dem Rat mittels des beigefügten Ratsantrags und Ratsbeschlusses vorzuschlagen, die erste Änderung der Verordnung über die Grundsteuer 2026 zu verabschieden, wobei die Änderungen rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten;
- Das Präsidium zu ersuchen, dem Rat vorzuschlagen, die damit verbundenen Mindereinnahmen aus der Grundsteuer für das Jahr 2026 durch einen Beitrag aus dem Posten „Unvorhergesehenes“ zu decken und die Jahre 2027–2030 in die ganzheitliche Abwägung des MPB 2027–2030 einzubeziehen.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
17. Antwort auf das Schreiben eines Bewohners von Netten Talens
Vorschlag der Abteilung Projekte, Programme und Interim-Management:
- Den beigefügten Entwurf eines Antwortschreibens als Antwort auf die Anfrage eines Einwohners, in dem der administrative Entscheidungsprozess bezüglich der Verabschiedung des Umweltplans „Netten Talens“ erläutert wird, zu verabschieden und zu versenden;
- Den Rat über Ihren Beschluss in Kenntnis zu setzen.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
18. Großprojekte der zweiten Runde 2026
Vorschlag der Abteilung „Vitaal en Ondernemend Apeldoorn“:
- Beschließen, die Förderobergrenze für das Jahr 2026 im Rahmen der Förderregelung für Bürgerinitiativen zwischenzeitlich von 300.000 € auf 500.000 € anzupassen. Dabei wird die Förderobergrenze für die Kategorie „Große Initiativen“ vorläufig von 100.000 € auf 200.000 € und für die Kategorie „Kleine Initiativen“ vorläufig von 200.000 €- auf 300.000 € anzupassen;
- Die Stellungnahme des Verwaltungsausschusses zu den sieben großen Förderanträgen, die für die zweite Runde des Jahres 2026 im Rahmen der Förderregelung für Bürgerinitiativen eingereicht wurden, zur Kenntnis zu nehmen;
- beschließen, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses zu folgen und den sieben Initiativen somit insgesamt 141.395,25 € an Fördermitteln zu gewähren. Das bedeutet:
- 19.000 € für die Initiative „Rouwen & Vieren Apeldoorn“ – Ausgabe 2026;
- 9.237 € für die Erweiterung des Spielplatzes am Landmetersveld (SO);
- 18.887 € für die Neugestaltung/Erweiterung des Spielfelds „Driehuizerspreng“ (NW)
- 14.045,50 € für die Neugestaltung/Erweiterung des Spielfelds an der Altena (SW);
- 14.134,75 € für die Anlage eines Spielfelds am Bouwhofweg (SW);
- 12.094 € für die Erweiterung des Spielplatzes an der Parlevinkershoeve (SO);
- 53.997 € für die Errichtung eines neuen Spielplatzes an der Koning Lodewijklaan (NW).
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
19. Förderprogramm zur Begrünung von Fassaden und Terrassen in der Innenstadt von Apeldoorn
Vorschlag der Abteilung Verwaltung und Instandhaltung:
- die Förderregelung zur Begrünung von Fassaden und Terrassen in der Innenstadt, im Rahmen derer Unternehmer einen Betrag von 500 Euro erhalten, den sie für die Begrünung ihrer Terrasse und/oder Fassade verwenden sollen, festzulegen und bekannt zu geben;
- Die Förderobergrenze auf 20.000 € festzulegen;
- Die Kosten sind aus dem Budget ‘Impuls zur Umsetzung des gebietsbezogenen Ansatzes’ zu decken.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
20. Anbieter „Karakter“ untersuchen
Vorschlag der Abteilung Sicherheit:
- Den am 11. März 2025 beschlossenen Mandatsbeschluss an die Gemeinde Nijmegen anzupassen und diesen neuen Mandatsbeschluss am Tag der Bekanntgabe in Kraft treten zu lassen;
- Die Kontrollbefugnisse und die Befugnis, Personen zur Durchführung von Kontrollen gemäß der Verordnung zum Jugendgesetz an den Stadtrat von Nijmegen zu übertragen. Dieses Mandat bietet die Möglichkeit, Untermandate an einen von der Gemeinde Nijmegen zu benennenden Beamten zu erteilen und einem von der Gemeinde Nijmegen zu benennenden Untersuchungsbüro (einschließlich natürlicher Personen) eine Befugnis zu erteilen. Mit dem Erlass des Mandatsbeschlusses erteilt der Stadtrat die Genehmigung für die Einleitung einer Sachprüfung durch die Stadt Nijmegen;
- Die Befugnis, über einen Dienstleistungsvertrag mit einem Forschungsinstitut zu entscheiden, soll dem Gemeinderat der Stadt Nijmegen übertragen werden. Dieses Mandat muss die Möglichkeit vorsehen, die Befugnis an einen von Nijmegen zu benennenden Beamten weiterzuübertragen;
- Dem Bürgermeister soll die Vollmacht erteilt werden, dem Bürgermeister von Nijmegen die Befugnis zu erteilen, den Vertrag mit dem Forschungsinstitut abzuschließen und zu unterzeichnen, gegebenenfalls mit der Möglichkeit, eine Untervollmacht an einen vom Bürgermeister von Nijmegen zu benennenden Beamten zu erteilen.
- Es wird festgelegt, dass zusätzliche Stunden oder Kosten, die über das Angebot des Forschungsinstituts hinausgehen, ausschließlich auf der Grundlage einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Nijmegen in Anspruch genommen werden können, die nach vorheriger Zustimmung der koordinierenden Kontaktperson der betreffenden teilnehmenden Region K10 erteilt wurde.
- Der Beschluss ist dem Rat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
Beschluss: Der Bürgermeister erteilt dem Bürgermeister von Nimwegen die Vollmacht, den Vertrag mit dem Forschungsinstitut abzuschließen und zu unterzeichnen, gegebenenfalls mit der Möglichkeit, eine Untervollmacht an einen vom Bürgermeister von Nimwegen zu benennenden Beamten zu erteilen.
21. Verlängerung des Pilotprojekts zur behördlichen Anhörung
Vorschlag der Rechtsabteilung:
- Kenntnisnahme des Evaluierungsberichts zum Pilotprojekt „Anhörung von Beamten“;
- Feststellung des beigefügten “Beschlusses zur Anordnung einer behördlichen Anhörung zu Einsprüchen”.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
22. Stellplatzpolitik 2026
Vorschlag der Abteilung „Vitaal en Ondernemend Apeldoorn“:
- die Stellungnahme ‘Standplatzpolitik 2026’ zu verabschieden;
- Die „Standplatzrichtlinie 2026“, bestehend aus Leitlinien und Durchführungsbestimmungen, zu verabschieden;
- Die Stellplatzrichtlinie aus dem Jahr 2012 soll mit Inkrafttreten der Stellplatzrichtlinie 2026 aufgehoben werden.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
23. Teilnahme am Pilotprojekt „Centraal Loket Uniek Sporten“ – Sporthilfsmittel im Rahmen des Wmo
Vorschlag der Abteilung für gesellschaftliche Entwicklung:
- Der Teilnahme am Pilotprojekt ‘Centraal Loket Uniek Sporten’ zuzustimmen;
- dem dazugehörigen Vereinbarungsentwurf „Pilotprojekt Zentrale Anlaufstelle ‚Uniek Sporten‘“ und den darin enthaltenen Grundsätzen zuzustimmen;
- Dem Bürgermeister wird die Befugnis erteilt, den Stadträten J.M. van der Zande und M. Wenzkowski mittels des beigefügten Vollmachtsbeschlusses die Vollmacht zur Unterzeichnung der Vereinbarung zu erteilen.
- Dieser Beschluss ist dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
Beschluss: Der Bürgermeister erteilt Stadtrat J.M. van der Zande und Stadtrat M. Wenzkowski Vollmacht zur Unterzeichnung der Vereinbarung.
SCHRIFTLICHE ANFRAGEN
24. Beantwortung schriftlicher Anfragen von ‘Lokaal Apeldoorn’: „Uddel verliert mehr als nur einen Container“.
Vorschlag der Abteilung für Umweltpolitik:
- die Antworten auf die schriftlichen Anfragen festlegen;
- Den Gemeinderat über diesen Beschluss in Kenntnis setzen.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
25. Beantwortung der schriftlichen Anfragen von D66 zum Thema Durchsetzung
Vorschlag der Abteilung Prävention, Aufsicht und Durchsetzung:
- die Antworten auf die schriftlichen Anfragen festlegen;
- Den Gemeinderat über diesen Beschluss in Kenntnis setzen.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
BÜRGERMEISTERBESCHLÜSSE TKN
-
VON ÖFFENTLICH BEGINNEND BIS ZU ÖFFENTLICH
26. Antrag auf Entschädigung für Nachteile aufgrund der vorübergehenden Unterbringung von Omnizorg.
Vorschlag der Rechtsabteilung:
- Den Antrag auf Schadensersatz und Erstattung der entstandenen Kosten gemäß der Empfehlung des Beratungsausschusses abzulehnen;
- Die für die Bearbeitung des Antrags auf Entschädigung gezahlte Gebühr ist gemäß der Empfehlung des Beratungsausschusses nicht zu erstatten;
- den Inhalt des beigefügten Entwurfs eines Schreibens festzulegen;
- Den Leiter der Abteilung für Rechtsberatung von JZ zu beauftragen, den Beschluss im beigefügten Entwurf eines Schreibens zu unterzeichnen und zu versenden.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
Dieser Beschluss ist ab dem 7. April 2026 öffentlich zugänglich.
27. Hauptversammlung der Aktionäre von Accres am 2. Juli 2026
Vorschlag der Abteilung Finanzen und Controlling:
- Gemäß Art. 5.1 Abs. 4 des Woo wird beschlossen, die Veröffentlichung dieses Kollegiumsbeschlusses mit den beigefügten Unterlagen bis zum 03.07.2026 aufzuschieben, nachdem die Betroffenen informiert wurden;
- Kenntnisnahme der Tagesordnungspunkte und der dazugehörigen Unterlagen für die Hauptversammlung der Accres Holding BV, der Accres Apeldoorn BV und der Accres Shared Services BV am kommenden 2. Juli;
- Zustimmung zu:
- der Jahresabschluss 2025 der Accres Holding;
- der Jahresabschluss 2025 von Accres Apeldoorn;
- der Jahresabschluss 2025 von Accres Shared Services;
- die Zuführung von 509.135 € aus dem Ergebnis in die allgemeine Rücklage von Accres im Zusammenhang mit einem höheren Bedarf an Eigenkapital, die Zuführung von 694.000 € zur bei Accres bestehenden zweckgebundenen Rücklage für Investitionen in Sachanlagen und die Ausschüttung des Restbetrags von 346.000 € als Dividende an die Gemeinde Apeldoorn;
- Entlastung der Geschäftsführung für die geführte Geschäftsführung und der Aufsichtsratsmitglieder für die ausgeübte Aufsicht; und
- Den Rat über die getroffenen Beschlüsse zu unterrichten.
Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.
Dieser Beschluss ist ab dem 3. Juli 2026 öffentlich zugänglich.
Früherer Tagesordnungspunkt / Sonstiges
- Der Rat nimmt Folgendes zur Kenntnis:
- Das Schreiben vom 25. Juni 2026 + Anlage der Sicherheitsregion Nord- und Ost-Gelderland bezüglich des Jahresberichts der VNOG für das Jahr 2025;
- Das Schreiben vom 29. Juni 2026 + Anhang der Sicherheitsregion Nord- und Ost-Gelderland bezüglich des allgemeinen Informationsschreibens;
- Der undatierte Brief des Nationalen Verbandes der Schausteller (BOVAK) über die Schaustellerbranche, die seit Generationen nachhaltig unterwegs ist.
Verabschiedet am 16. Juli 2026.
der Sekretär,
S. de Bruin
der Bürgermeister,
A.J.M. Heerts