Häufig gestellte Fragen zur emissionsfreien Zone

Auf dieser Seite finden Sie alle häufig gestellten Fragen zur Umweltzone in Apeldoorn

  • Was ist eine emissionsfreie Zone?

Eine emissionsfreie Zone ist ein Gebiet, in dem nur noch gewerblich genutzte Liefer- und Lastkraftwagen (Stadtlogistik) mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb fahren dürfen. Genau wie 28 andere große Gemeinden in den Niederlanden richtet Apeldoorn eine emissionsfreie Zone ein, um die Luftqualität zu verbessern. Dies wurde im landesweiten Klimaabkommen vereinbart und ist Teil der ‘Vision zur Mobilität im Stadspark Apeldoorn’. 

  • Warum wollen wir das als Gemeinde tun?

Im Jahr 2019 wurde das Klimaabkommen geschlossen; eine der darin vorgesehenen Maßnahmen besteht darin, dass die 40 größten Gemeinden auf eine emissionsfreie Stadtlogistik hinarbeiten. Darüber hinaus haben wir 2021 einer neuen Entwicklungsperspektive für die Innenstadt zugestimmt, in deren Rahmen die Innenstadt zu einem Stadtpark umgestaltet werden soll. Mobilität ist ein wichtiger Bestandteil dieses Plans. Dies erforderte eine neue Vision. Die emissionsfreie Zone steht im Einklang mit dieser Vision. 

  • Für wen gilt die emissionsfreie Zone?

Die emissionsfreie Zone gilt für alle Liefer- und Lastkraftwagen, die für den Gütertransport oder die Erbringung von Dienstleistungen bestimmt sind und regelmäßig in die emissionsfreie Zone einfahren. 

  • Wo wird die emissionsfreie Zone eingerichtet?

Die emissionsfreie Zone erstreckt sich innerhalb des Innenstadtrings: Wilhelmina Druckerstraat – Kerklaan/Regentesselaan – Deventerstraat – Quarles van Uffordlaan – Laan van de Mensenrechten. Diese Straßen sind übrigens weiterhin für andere Verkehrsmittel zugänglich. 

  • Ich bin Privatperson – muss ich trotzdem eine Ausnahmegenehmigung für die emissionsfreie Zone beantragen?

Da der Gemeinderat beschlossen hat, die emissionsfreie Zone im Jahr 2030 einzuführen, müssen Sie für die emissionsfreie Zone in der Gemeinde Apeldoorn keine Ausnahmegenehmigung mehr beantragen. Bitte beachten Sie: Ab 2025 führen einige Gemeinden die emissionsfreie Zone ein. Wir empfehlen Ihnen, sich genau darüber zu informieren, welche Vorschriften für Sie gelten. Diese können nämlich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Unser Berater für emissionsfreie Mobilität kann Ihnen hierzu weitere Informationen geben. Sie erreichen ihn unter doehetzero@apeldoorn.nl.

  • Was bedeutet dieser Beschluss für die festgelegten Klimaziele?

Liefer- und Lastkraftwagen sind für ein Drittel der CO₂-Emissionen in den Niederlanden verantwortlich. Im Klimaabkommen von 2019 wurde vereinbart, die Stadtlogistik beschleunigt emissionsfrei zu gestalten. Das wichtigste Ziel der ZE-Zonen ist daher die Senkung der CO₂-Emissionen der Stadtlogistik durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen und die Förderung effizienterer Transportwege. Dies bleibt auch das Ziel der Stadt Apeldoorn mit der Einführung der ZE-Zone im Jahr 2030. Darüber hinaus setzt sich die Stadt weiterhin dafür ein, die logistischen Verkehrsbewegungen in der Innenstadt durch die Förderung logistischer Stadtknotenpunkte zu reduzieren.  

Das Stromnetz in Gelderland ist zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten überlastet. So auch in Apeldoorn, an Energie für Apeldoorn Mehr dazu erfahren Sie hier. Das ausgelastete Stromnetz kann sich auf Anträge für eine Ladeeinrichtung auswirken.

  • Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026 im Prioritätenrahmen für die Ladeinfrastruktur?
    Derzeit führen die Netzbetreiber nur Wartelisten für Großverbraucher. Aufgrund der begrenzten Kapazität müssen jedoch strenge Entscheidungen darüber getroffen werden, wer Zugang zum Stromnetz erhält. Der Prioritätsrahmen der niederländischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (Autoriteit Consument & Markt) bietet Anhaltspunkte dafür, welche gesellschaftlichen Funktionen und Gruppen auf der Warteliste für Stromkapazitäten Vorrang erhalten. Ab dem 1. Juli 2026 treten gemäß dem neuer Prioritätenrahmen. Ab diesem Datum werden Kleinverbraucher, die nicht unter den Priorisierungsrahmen fallen, gemeinsam mit Großverbrauchern auf eine Warteliste gesetzt. Dies gilt beispielsweise auch für KMU und öffentliche Ladestationen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung einer Ladeeinrichtung.

    Für Beratung und Fragen wenden Sie sich bitte an Die Energieberatungsstelle für Unternehmer, Energieberatungsstelle Stedendriehoek. Ob es Anlaufstelle für Netzüberlastung der RVO.

  • Wo kann ich mich über das elektrische Fahren und die Möglichkeiten im Zusammenhang mit Netzüberlastung beraten lassen?
    Einen allgemeinen Leitfaden finden Sie auf der Unternehmerplatz oder die Leitfaden für Unternehmer der RVO. Bei spezifischen Fragen können Sie sich außerdem an die Energiecoaches des Energieberatungsstelle Stedendriehoek. Die Stadt Apeldoorn unterstützt Sie bei Die Energieberatungsstelle für Unternehmer.
  • Wo finde ich weitere Informationen zu möglichen Lösungen für die Ladeinfrastruktur und Netzengpässe?
    Für eine Beratung können Sie sich jederzeit an das Energieberatungsstelle Stedendriehoek.,  Die Energieberatungsstelle für Unternehmer oder das Anlaufstelle für Netzüberlastung der RVO. Einige Beispiele für Lösungen sind:

    • Zusammenarbeit mit anderen: Informieren Sie sich gegebenenfalls über Lademöglichkeiten, wie z. B. von Achmea in Apeldoorn mit ihrem gemeinschaftlichen Solar-Carport mit Lademöglichkeiten.
    • Laden Sie Ihr Auto clever auf: Nutzen Sie die ruhigen Stunden von 10:00 bis 16:00 Uhr oder von 21:00 bis 6:00 Uhr.
  • Kann ich als Unternehmer zu Hause aufladen?  
    Nach dem 1. Juli 2026 können vorläufig keine neuen Ladestationen mit eigenem Anschluss beantragt werden. Das Laden zu Hause kann eine Lösung sein, sofern Sie über eine eigene Einfahrt verfügen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie das richtige Kabel haben, und bedenken Sie, dass das Laden viel langsamer verläuft. Wenn Sie ein Kleinverbraucher mit einem normalen Pkw oder Kleinbus sind, reicht ein 3-Phasen-Anschluss zum Laden aus. Die meisten Sicherungskästen in Wohnhäusern sind für einen Drehstromanschluss geeignet, aber Sie können dies bei Ihr Antrag.