Ich habe einen Plan! Wo fange ich an und wie beziehe ich andere mit ein?
Bei fast allen Projekten, ob groß oder klein, ist es ratsam, die Anwohner frühzeitig in Ihre Pläne einzubeziehen. Oder vielleicht gibt es Unternehmen, eine Schule oder andere Organisationen in der Nachbarschaft, die ebenfalls von Ihrem Vorhaben betroffen sind. Auch für sie gilt: Beziehen Sie sie frühzeitig mit ein.
Ihr Plan kann Auswirkungen auf andere haben. Das können kleinere oder auch größere Auswirkungen sein. Daher ist es wichtig, dass Sie die Umgebung in Ihren Plan einbeziehen. So erfahren Sie nämlich, wie die Umgebung zu Ihrem Plan steht. Gleichzeitig gibt es Ihnen die Möglichkeit, gegebenenfalls Anpassungen an Ihrem Plan vorzunehmen. Die Anwohner wissen oft selbst sehr gut, welche Probleme oder Chancen ein Plan mit sich bringt, und können wertvolle Verbesserungsvorschläge machen. Außerdem gilt: Wenn die Nachbarschaft einbezogen wird, verstehen die Menschen die getroffenen Entscheidungen in einem Plan oft besser.
Dadurch werden Pläne oft besser, und auf diese Weise verringern Sie auch das Risiko, dass es später zu Beschwerden oder Einwänden kommt. Das ist für alle von Vorteil: Ihre Nachbarn fühlen sich ernst genommen, und Sie können Ihr Vorhaben weiterverfolgen.
Verpflichtung zur Beteiligung (Umweltgesetz, Artikel 16.55 Absatz 7)
- Eine Beteiligung ist verpflichtend, wenn Ihr Plan oder Ihre Maßnahme nicht mit dem Raumordnungsplan vereinbar ist. In diesem Fall müssen Sie einen vorläufigen Antrag auf Änderung des Raumordnungsplans stellen.
- Eine Beteiligung ist auch dann verpflichtend, wenn Sie einen vorläufigen Antrag auf eine Umweltgenehmigung für eine Maßnahme einreichen, die nicht in den Umweltplan (BOPA) passt und bei der der Gemeinderat eine verbindliche Stellungnahme abgibt.
Dabei geht es oft um große (komplexe) Entwicklungen. Die Regeln für die verpflichtende Beteiligung sind in das Merkblatt „Beteiligung und Beteiligungsregeln im Rahmen des Umweltgesetzes“. In den Vorschriften ist beispielsweise festgelegt, dass Anwohner im Stadtgebiet und in einem Dorfkern in einem Umkreis von 150 Metern einbezogen werden müssen. Für das Umland gilt ein Umkreis von 500 Metern.
Nachdem Ihr Konzeptantrag als vielversprechend eingestuft wurde, können Sie mit der Beteiligung beginnen. Als Initiator müssen Sie einen Beteiligungsplan erstellen, Interessengruppen und Anwohner informieren und einen Beteiligungsbericht verfassen. Der Beteiligungsplan und der Beteiligungsbericht fließen in die Bewertung Ihres endgültigen Plans durch die Gemeinde ein und dienen als Grundlage für das Angebot einer Vorabvereinbarung.
Wer ist für die Bürgerbeteiligung zuständig?
Wenn Sie derjenige sind, der den Plan vorlegt, sind Sie für die Durchführung der Bürgerbeteiligung zu Ihrem Plan verantwortlich (Umweltgesetz, Artikel 16.55). Die Form der Bürgerbeteiligung ist frei wählbar. Die Gemeinde hat dabei lediglich eine begleitende und beratende Rolle.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Ist in Ihrem Fall eine Beteiligungspflicht gegeben? Dann sind Sie auch verpflichtet, einen Beteiligungsplan zu erstellen und einen Beteiligungsbericht zu verfassen. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Wenn Sie die folgenden Schritte befolgen, können Sie sicher sein, dass Sie bei der Erstellung des Beteiligungsplans und des Beteiligungsberichts nichts übersehen. So verringern Sie das Risiko von Verzögerungen.
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Schritt 1: Sie erstellen einen Beteiligungsplan
24. Juni 2026Es ist wichtig, dass Sie sich im Vorfeld genau überlegen, über welche Themen Sie mit Ihrem Umfeld sprechen möchten und was Sie mit diesen Gesprächen erreichen wollen. So können Sie schneller einen Aktionsplan erstellen. Um Ihnen dabei zu helfen, finden Sie im Folgenden Hilfsmittel zur Erstellung eines Beteiligungsplans.
Hilfsmittel für den Teilhabeplan
Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich Ihres Beteiligungsplans haben, können Sie diesen vor der Umsetzung mit der Gemeinde abstimmen. Wenden Sie sich dazu bitte an den für den Antrag zuständigen Sachbearbeiter oder an die Umweltamt Apeldoorn.
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Schritt 2: Sie setzen den Beteiligungsplan um
24. Juni 2026Nach der Genehmigung des Beteiligungsplans durch die Gemeinde setzt der Initiator den Beteiligungsplan um. Während des Beteiligungsprozesses finden fortlaufend die folgenden drei Aktivitäten statt:
- Informieren: Zu Beginn sollte der Initiator die Umgebung über das Projekt, die Möglichkeiten zur Mitgestaltung und die Rahmenbedingungen für die Beteiligung informieren. Während des Prozesses wird die Umgebung auf dem Laufenden gehalten, und nach Abschluss des Projekts erfolgt eine Rückmeldung.
- Abholung: Im Mittelpunkt des Partizipationsprozesses steht die Erhebung von Antworten auf Partizipationsfragen; hierfür können verschiedene Mittel und Gesprächsformen eingesetzt werden.
- Rückmeldung geben: Nach Abschluss der Beteiligungsmaßnahmen sowie nach Beendigung des Beteiligungsprozesses muss der Initiator Rückmeldung darüber geben, welche Ergebnisse die Maßnahmen erbracht haben und wie diese Ergebnisse in die Pläne eingeflossen sind.
Tipps
- Halten Sie den Kontakt zu den Menschen in Ihrem Umfeld aufrecht, die Sie in Ihren Plan einbezogen haben, auch wenn sich über einen längeren Zeitraum nichts tut.
- Informieren Sie alle Beteiligten über Ihren Plan. Zum Beispiel in einem Schreiben oder indem Sie sie zu einem Gespräch oder einer Versammlung einladen. Seien Sie transparent in Bezug auf die Pläne und den vorgesehenen Beteiligungsprozess. Fragen Sie gegebenenfalls, wie sie selbst einbezogen werden möchten.
- Sorgen Sie dafür, dass jeder die Möglichkeit erhält, seine Wünsche, Ideen, Interessen oder Bedenken sowohl Ihnen als Initiator als auch den anderen Beteiligten mitzuteilen.
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Schritt 3: Sie erstellen einen Beteiligungsbericht
24. Juni 2026Der Beteiligungsprozess muss mit einem Beteiligungsbericht abgeschlossen werden. Der Bericht wird vom Gemeinderat geprüft. In diesem Beteiligungsbericht müssen gemäß der Verordnung folgende Themen behandelt werden:
- Kurze Beschreibung der Initiative.
- Reflexion über das Partizipationsziel: Inwieweit wurde das projektspezifische Partizipationsziel erreicht?
- Beschreiben Sie, wer beteiligt war und in welchem Umfang.
- Beschreiben Sie, welche Aktivitäten durchgeführt wurden und welche Ergebnisse diese Aktivitäten erbracht haben.
- Beschreiben Sie, wie die Erträge in den Plänen berücksichtigt wurden
- Beschreiben Sie, welche Kommunikationsmittel eingesetzt wurden, um die Öffentlichkeit über die Initiative und den Beteiligungsprozess zu informieren und auf dem Laufenden zu halten.
Erläutern Sie Ihre Antworten und Entscheidungen ausführlich. Dadurch erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Bericht als ausreichend bewertet wird.
Hilfsmittel für den Teilhabebereicht
Tipps
- Geben Sie Rückmeldung darüber, was Sie mit den Rückmeldungen gemacht haben. Passen Sie Ihren Plan nach Möglichkeit an.
- Wenn Ihr Plan angepasst wurde, teilen Sie ihn (sofern dies gewünscht wird) erneut den Beteiligten mit. Bei einigen komplexen Initiativen müssen Sie dies möglicherweise mehrmals tun.
- Das Durchlaufen dieser Schritte kann dazu beitragen, dass Sie letztendlich schneller loslegen können. Da Sie Ihren Plan bereits vor dem Genehmigungsantrag an eventuelle Einwände aus Ihrer Umgebung anpassen konnten, können wir die Genehmigung dadurch manchmal schneller erteilen.
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Schritt 4: Bewertung des Beteiligungsverfahrens durch die Gemeinde
24. Juni 2026Die Gemeinde prüft, ob Sie die Beteiligung sorgfältig durchgeführt haben. Das bedeutet nicht, dass jeder mit Ihrem Plan einverstanden sein muss. Anwohner können Einspruch einlegen, auch wenn Sie sie in Ihre Planungen einbezogen haben. Ihr Beteiligungsplan und der Beteiligungsbericht fließen in die Interessenabwägung ein, die die Gemeinde vornimmt, bevor wir eine endgültige Entscheidung über Ihren Plan treffen.
Informationen zur Umsetzung
Sobald die Genehmigung endgültig erteilt ist, können Sie richtig loslegen. In dieser Phase sind Sie wieder selbst am Zug, um Ihre Umgebung gegebenenfalls über Ihre Arbeiten zu informieren, falls diese dadurch beeinträchtigt werden könnte. Dies fällt nicht mehr unter den Begriff „Beteiligung“, sondern ist eher eine Frage der guten Nachbarschaft, um Ihre Nachbarn bei Bedarf darüber zu informieren.
Bei größeren Projekten von Bauträgern übernimmt in der Regel der Bauunternehmer diese Kommunikation. Insbesondere bei Straßensperrungen, Pflasterarbeiten und anderen Arbeiten, die zu Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft führen können, ist dies natürlich wichtig. Dies bezeichnen wir als die ‘Nachbarschaftskommunikation’, die bei der Durchführung eines Projekts eine Rolle spielt.