Ein Auskunftsersuchen ist beispielsweise für folgende Fälle vorgesehen:
- Daten oder Dokumente, die für den eigenen Gebrauch bestimmt sind. Zum Beispiel für sachliche Informationen (wie viel, wie oft, warum usw.).
- Dokumente, die Sie für einen Einspruch oder eine Beschwerde benötigen
Die Informationen, die Sie mit einer Informationsanfrage anfordern, werden ausschließlich an Sie weitergegeben und nicht öffentlich zugänglich gemacht.
Sie können auch Auskunft über Ihre eigenen personenbezogenen Daten anfordern. Dann handelt es sich in der Regel um einen Antrag auf Auskunftserteilung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Mit einem Antrag nach dem Gesetz über die Transparenz der Verwaltung (Woo) beantragen Sie Dokumente, die sich im Besitz der Gemeinde befinden, aber noch nicht öffentlich zugänglich sind. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, werden die Informationen für alle zugänglich gemacht.
Viele Informationen von und über unsere Gemeinde werden bereits von der Gemeinde veröffentlicht. Ein Woo-Antrag ist daher nicht immer erforderlich.
Sie können einen Antrag stellen:
- Digital über unsere Website (mit oder ohne DigiD)
- Per Post
Formulieren Sie Ihre Anfrage so genau wie möglich. Dann können wir Ihnen besser helfen.
- Sie erhalten innerhalb von vier Wochen eine Antwort
- Manchmal benötigen wir mehr Zeit, um alle Unterlagen zusammenzustellen und zu prüfen. In diesem Fall verlängern wir die Frist um zwei Wochen. Sie werden darüber informiert.
- Wenn Sie Dokumente anfordern, in denen andere Organisationen genannt werden, erhalten diese die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, bevor wir die Dokumente veröffentlichen. In diesem Fall verlängert sich die Frist ebenfalls.
- Im Falle einer Verlängerung vereinbaren wir mit Ihnen die weiteren Schritte.
Manchmal können wir Ihrem Wunsch nicht (vollständig) nachkommen. Zum Beispiel:
- Wenn es um vertrauliche personenbezogene Daten oder Unternehmensinformationen geht.
- Wenn eine Offenlegung die Sicherheit der Niederlande gefährden könnte.
In diesem Fall schwärzen wir Teile der Dokumente (wir bezeichnen dies als ‘Schwärzen’). In dem Bescheid, den Sie erhalten, erläutern wir Ihnen die Gründe dafür.
Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie Einspruch einlegen.
- Digitale Dokumente sind kostenlos.
- Für Ausdrucke gelten die Preise gemäß dem Beschluss über Höchsttarife für den öffentlichen Dienst.
Haben Sie Fragen dazu, welche Informationen öffentlich zugänglich sind, oder benötigen Sie Hilfe bei der Suche nach Dokumenten der Gemeinde? Dann wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner für Wohnungsangelegenheiten.
Diese Person hilft Ihnen bei:
- das Auffinden öffentlicher Informationen;
- Fragen zum Gesetz über die Transparenz der Verwaltung (Woo);
- der Fortschritt bei der Einführung des Woo in unserer Gemeinde.
Senden Sie eine E-Mail an woo-informatie@apeldoorn.nl. Der Woo-Ansprechpartner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen weiterzuhelfen.
Umweltgenehmigungen (früher Baugenehmigungen) sind öffentlich und können eingesehen werden. Genehmigungen aus der Zeit vor 2001 sind archiviert bei das CODA. Um diese Dokumente einzusehen, können Sie direkt bei Coda vorbeikommen.
Bau- und Umweltgenehmigungen von 2001 bis heute liegen im Rathaus vor und können am Schalter des Umweltamtes eingesehen werden. Dazu benötigen Sie eine Termin zu erstellen.
Siehe auch: