- Wenn sich herausstellt, dass Ihr Vorhaben nicht mit den Vorschriften des Umweltplans vereinbar ist oder wenn im Umweltplan eine Ausnahmeregelung vorgesehen ist.
- Bei großen Bauprojekten oder komplexen Vorhaben.
Ein Konzeptantrag ist nicht vorgesehen für:
- Häufig vorkommende Umbauten. Zum Beispiel Dachgauben, Dachfenster, Grundstücksabgrenzungen, Fahnenmasten, Änderungen an Fassaden und Fensterrahmen, Werbemaßnahmen, Solarmodule auf Dächern, Wärmepumpen und Klimaanlagen.
Über das landesweite „Omgevingsloket“ können Sie über Regeln auf der Karte Prüfen Sie selbst, ob Ihr (Bau-)Vorhaben und dessen Nutzung mit dem Raumordnungsplan der Gemeinde Apeldoorn vereinbar sind.
Das Bewertungsmodell bietet Ihnen als Initiator die Möglichkeit, von den bestehenden kommunalen Vorschriften und Standards abzuweichen, sofern Ihr Vorhaben in ausreichendem Maße zu den Zielen für Apeldoorn im Jahr 2040 beiträgt. Mit dem Bewertungsmodell bieten wir Ihnen somit eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Initiativen. Es wird zwischen Initiativen innerhalb der Stadt, in den Dörfern und im Umland unterschieden. Im Bewertungsmodell geben Sie anhand von sechs Themen an, inwieweit Ihr Vorhaben zu unseren Zielen beiträgt. Anhand eines Punktesystems beurteilt die Gemeinde anschließend, ob Ihr Vorhaben aussichtsreich ist oder nicht.
Einen Antrag auf einen Vorentwurf reichen Sie online über das landesweite „Omgevingsloket“ ein.
Verfahrensschritte
- Sie reichen Ihren Antrag über das landesweite „Omgevingsloket“ ein. Informieren Sie sich vorab welche Anlagen Sie beifügen müssen
- Sie erhalten von uns eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist, sowie die Angabe, wer für die Bearbeitung zuständig ist.
- Wir geben den Eingang des Antrags in einer Veröffentlichung im Gemeindeblatt bekannt.
- Wir prüfen, ob der Antrag ausreichende Angaben enthält, um ihn ordnungsgemäß beurteilen zu können (z. B. Zeichnungen und Gutachten).
- Der Antrag wird geprüft.
- Innerhalb von etwa 10 Wochen wird entschieden, ob die Initiative Aussicht auf Erfolg hat. Bei geringfügigen und einfachen Abweichungen erfolgt die Entscheidung schneller. Sie werden dann darüber informiert.
Ganz gleich, welche Pläne Sie haben – die Anwohner und vielleicht auch andere werden früher oder später damit konfrontiert. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sie rechtzeitig über Ihre Pläne informieren und sie, soweit möglich, mitdenken oder mitwirken lassen. Wir nennen das Beteiligung.
Für die Bearbeitung eines Antragsentwurfs auf Erteilung einer Umweltgenehmigung fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren hängt von der Art der Tätigkeit und dem Umfang des Projekts ab. Die Gebühren für die verschiedenen Tätigkeiten finden Sie in der Gebührenverordnung.
Weitere Informationen zum Ablauf/zur Bearbeitung eines Antrags