Über das landesweite Umweltamt Sie können selbst prüfen, welche Anforderungen Ihre Tätigkeit erfüllen muss. Bei einer Genehmigungsprüfung wird deutlich, ob Sie für die Tätigkeit:
- keine Genehmigung erforderlich ist (genehmigungsfrei);
- eine Genehmigung benötigt;
- Ich muss eine Meldepflicht erfüllen.
Verstehen Sie das Ergebnis nicht ganz oder haben Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen? Dann vereinbaren Sie einen Termin beim Umweltamt der Gemeinde Apeldoorn um Ihre Situation zu besprechen.
Ergibt sich aus der Genehmigungsprüfung, dass Sie eine Umweltgenehmigung benötigen? Dann reichen Sie den Antrag ebenfalls über das landesweite Umweltamt. Das landesweite „Omgevingsloket“ gibt an, welche Angaben Sie machen müssen, um einen Genehmigungsantrag zu stellen, und welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Wenn Sie zunächst wissen möchten, ob Ihr (Bau-)Vorhaben realisierbar ist, können Sie einen Konzeptantrag stellen. Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Antrag kein endgültiger Genehmigungsantrag ist. Um die Tätigkeiten ausüben zu dürfen, benötigen Sie eine Umweltgenehmigung.
Nach der Antragstellung folgt ein Verfahren zur Bearbeitung Ihres Antrags.
Ganz gleich, welche Pläne Sie haben – die Anwohner und vielleicht auch andere werden früher oder später damit konfrontiert. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sie rechtzeitig über Ihre Pläne informieren und sie, soweit möglich, mitdenken oder mitwirken lassen. Wir nennen das Beteiligung.
Für die Bearbeitung eines Antrags auf eine Umweltgenehmigung fallen in den meisten Fällen Gebühren an. Ob diese zu entrichten sind und wie hoch sie sind, hängt von der Art der Tätigkeit und dem Umfang des Projekts ab. Die Gebühren für die verschiedenen Tätigkeiten finden Sie in der Gebührenverordnung. Für jeden Antrag wird eine Gebühr erhoben, auch wenn Sie keine Genehmigung erhalten.
Wenn Sie Abbrucharbeiten durchführen (was auch bei Umbauten der Fall sein kann), müssen Sie in der Regel eine Abbruchanzeige erstatten. Manchmal benötigen Sie auch eine Abbruchgenehmigung. Den Antrag hierfür stellen Sie in beiden Fällen bei das landesweite Umweltamt.
Eine Abbruchmeldung legt Regeln für die Durchführung von Abbrucharbeiten fest. Sie benötigen eine Abbruchmeldung, wenn Sie mehr als 10 m3 Abbruchabfälle hat oder Asbest abreißen wird. So kann die kommunale Aufsichtsbehörde sicherstellen, dass die Abbrucharbeiten ordnungsgemäß und sicher durchgeführt werden. Eine Abbruchanzeige müssen Sie mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten einreichen.
Neben einer Abbruchanzeige benötigen Sie in jedem Fall auch eine Umweltgenehmigung, wenn:
- Der Abriss (von Teilen) eines Denkmals betrifft
- Es handelt sich um den Abriss eines Gebäudes in einem denkmalgeschützten Stadt- oder Dorfbild
- Der geltende Flächennutzungsplan schreibt vor, dass für den Abriss des Bauwerks eine Genehmigung erforderlich ist (wie beispielsweise bei einem charakteristischen oder ortsbildprägenden Gebäude).
Ob ein Grundstück Teil eines denkmalgeschützten Stadt- oder Dorfbildes ist oder ob es sich um ein prägendes oder charakteristisches Gebäude handelt, können Sie auf der Denkmalverzeichnis und Karte auf unserer Website.
Die Einreichung einer Abbruchmeldung ist kostenlos. Die Gebühren für eine Abbruchgenehmigung betragen 307,07 €.
Für die Asbestentsorgung oder wenn Sie Arbeiten mit Erde oder Boden durchführen möchten, verweisen wir Sie auf die Umweltamt Veluwe.
Das Bibob-Gesetz findet Anwendung, wenn die Bausumme 1.000.000 € übersteigt oder wenn das Projekt unter eines der Risikoprofile fällt. Das Bibob-Gesetz gibt der Gemeinde die Möglichkeit, eine Genehmigung zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die ernsthafte Gefahr besteht, dass die Genehmigung (unter anderem) zur Begehung von Straftaten oder zur Geldwäsche genutzt wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Bibob-Gesetz.