Häufig gestellte Fragen zur Umweltgenehmigung

Bei Fragen zu Bau- und Renovierungsarbeiten sowie anderen Arbeiten können Sie sich an das Umweltamt wenden.

Möglicherweise finden Sie die Antwort auf Ihre Frage bereits in den unten aufgeführten häufig gestellten Fragen des Omgevingsloket. Schauen Sie doch bitte dort einmal nach, bevor Sie einen Termin mit einem Mitarbeiter des Omgevingsloket vereinbaren.

Initiator, Bevollmächtigter und jemanden bevollmächtigen.

Initiator (Antragsteller)

Der Initiator ist der Auftraggeber des Projekts. In der Regel ist dies der Eigentümer oder Mieter. Eine Genehmigung wird auf den Namen des Initiators ausgestellt, und auch die von der Gemeinde erhobenen Gebühren gehen zu Lasten des Initiators. Bitte beachten Sie: Sobald ein Antrag gestellt wurde, können wir die Namensangabe nicht mehr ändern.

Bevollmächtigter

Der Initiator kann eine Person bevollmächtigen, den Antrag für ihn zu bearbeiten. Der Bevollmächtigte hat fast dieselben Rechte wie der Initiator des Projekts. Dazu gehören das Einreichen von Anträgen und Meldungen, das Ergänzen und Zurückziehen von Anträgen sowie das Einleiten neuer Anträge im Rahmen des Projekts. Ist an einem Antrag ein Bevollmächtigter beteiligt, kommuniziert die Gemeinde während der Bearbeitung des Antrags mit dem Bevollmächtigten. Die endgültige Entscheidung wird sowohl an den Bevollmächtigten als auch an den Initiator gesendet.

Wie können Sie jemanden im „Omgevingsloket“ bevollmächtigen?

Dies erledigen Sie über das landesweite ‘Omgevingsloket’. Sie können eine Person oder Organisation bevollmächtigen. Dazu fügen Sie dem Projekt einen Teilnehmer hinzu und weisen diesem die Rolle „Bevollmächtigter“ zu.

Situation 1: Der Antragsteller leitet den Antrag ein und möchte jemanden bevollmächtigen
Anmelden bei ‘Mein Umweltamt’

  • Klicken Sie auf den Namen des Projekts, zu dem Sie einen Teilnehmer hinzufügen möchten.
  • Klicken Sie unter ‘Meine Projekte’ auf die Schaltfläche ‘Teilnehmer’.
  • Klicken Sie auf ‘Teilnehmer hinzufügen’.
  • Geben Sie die E-Mail-Adresse der Person oder Organisation ein, die Sie bevollmächtigen möchten.
  • Wählen Sie die Rolle ‘Bevollmächtigter’ aus.
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche ‘Aktivierungscode senden’.
  • Der Bevollmächtigte meldet sich anschließend bei ‘Mein Omgevingsloket’ an.
  • Der Bevollmächtigte klickt auf ‘Aktivierungscode eingeben’ und gibt den erhaltenen Aktivierungscode ein.
  • Der Bevollmächtigte wurde dem Projekt hinzugefügt.

Fall 2: Der Bevollmächtigte kann den Antrag ebenfalls einleiten
Der Bevollmächtigte muss dann noch den Antragsteller hinzufügen. Dies muss vor Einreichung des Antrags geschehen. Andernfalls laufen sowohl der Antrag als auch die Gebührenrechnung auf den Namen des Bevollmächtigten. Bitte beachten Sie: Sobald der Antrag eingereicht wurde, kann er nicht mehr geändert werden.

  • Anmelden bei ‘Mein Umweltamt’.
  • Der Bevollmächtigte legt ein Projekt an.
  • Klicken Sie unter ‘Meine Projekte’ auf die Schaltfläche ‘Teilnehmer’.
  • Klicken Sie auf ‘Teilnehmer hinzufügen’.
  • Geben Sie die E-Mail-Adresse der Person oder Organisation ein, die Sie bevollmächtigen möchten.
  • Wählen Sie die Rolle ‘Initiator’ aus.
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche ‘Aktivierungscode senden’.
  • Sobald der Initiator den Aktivierungscode eingegeben hat, werden Sie automatisch zum Bevollmächtigten des Projekts.

Bitte beachten Sie: Bei der Einreichung eines Antrags oder einer Meldung müssen Sie Ihre Kontaktdaten angeben. So kann die Gemeinde Sie bezüglich Ihres Antrags oder Ihrer Meldung kontaktieren. Achten Sie darauf, dass die E-Mail-Adressen und Telefonnummern korrekt angegeben sind.

Die Antwort auf diese Frage finden Sie auf dieser Webseite: Einsicht in den Umweltplan

Möchten Sie den Umweltplan oder einen anderen Plan, der zur Einsichtnahme ausliegt, lieber persönlich am Schalter des Umweltbüros in Apeldoorn digital einsehen? Oder möchten Sie sich erklären lassen, was auf Ihrem Grundstück erlaubt ist? Dann vereinbaren Sie einen Termin am Schalter beim Umweltamt Apeldoorn.

Ein Antrag auf eine Umweltgenehmigung nach dem Umweltgesetz ist ein formelles, gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren.

Weitere praktische Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite: Verfahren/Bearbeitung eines Antrags.

Ein telefonischer Termin ist vor allem für einfache Fragen gedacht, beispielsweise ob an Ihrem Standort eine Fällgenehmigungspflicht besteht. Oder um Informationen zu erhalten oder Hilfe bei der Suche nach Informationen im Internet zu erhalten. Bei komplexen oder umfangreichen Fragen, wie beispielsweise zu den Möglichkeiten des genehmigungsfreien Bauens, empfiehlt es sich, einen Termin für einen Besuch beim Apeldoorn-Umweltamt zu vereinbaren.

Im Raumordnungsplan sind die Bau- und Nutzungsmöglichkeiten für Grundstücke und Gebäude aufgeführt. Den Raumordnungsplan können Sie digital über das landesweite Umweltamt unter der Schaltfläche ‘Regeln auf der Karte’.

Umweltgenehmigungen (früher Baugenehmigungen) sind öffentlich und können eingesehen werden. Diese Genehmigungen sind archiviert bei das CODA (Archiv)

Um diese Exponate zu besichtigen, können Sie direkt das CODA Apeldoorn besuchen. Auf der Website können Sie sich über die Online-Angebote des CODA Apeldoorn informieren.

Bei Fragen zu Ihrem eingereichten Antrag können Sie sich direkt an den zuständigen Sachbearbeiter wenden. Die Kontaktdaten dieses Mitarbeiters sind in der Korrespondenz angegeben, die Sie von der Gemeinde erhalten haben. Haben Sie eine andere Person bevollmächtigt, den Antrag für Sie einzureichen, läuft die Korrespondenz über den Bevollmächtigten, und die Kontaktdaten sind diesem bekannt.

Beantragte und erteilte Umweltgenehmigungen finden Sie auf der Nationale Website „Offizielle Bekanntmachungen“. Die Bekanntmachung der eingereichten Anträge dient Ihrer Information. Der Antrag muss noch bearbeitet werden. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, wird diese erneut veröffentlicht. Erst dann können Sie die Unterlagen einsehen. Die Unterlagen zu den beantragten Umweltgenehmigungen (die also noch bei uns in Bearbeitung sind) liegen nicht zur Einsichtnahme aus.

Auf Anfrage können wir Ihnen die Unterlagen zu den erteilten Umweltgenehmigungen zusenden. Ihre Anfrage können Sie über infoomgevingsloket@apeldoorn.nl unter Angabe der Adresse und der Aktennummer.

Auf der Website können Sie www.overheid.nl Klicken Sie auf die Schaltfläche ‘Auf dem Laufenden bleiben’, wenn Sie per E-Mail über Genehmigungen und raumplanerische Vorschriften in Ihrer Nachbarschaft informiert werden möchten. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung, sobald sich in einem – von Ihnen festzulegenden – Umkreis um Ihren Wohnort etwas ereignet.

Planen Sie einen Neubau oder einen Umbau? Führen Sie den Genehmigungscheck im landesweiten Umweltamt um zu prüfen, ob Sie für Ihre Pläne eine Genehmigung benötigen, eine Meldung vornehmen müssen oder ob die Maßnahmen genehmigungsfrei sind.

Weitere Informationen zum Bauen, Umbauen und Anbringen von Werbung finden Sie auf der Webseite Bauen, Umbauen und Renovieren.

Die Gemeinde möchte die Bäume so weit wie möglich erhalten. Deshalb ist für das Fällen von Bäumen oft eine Genehmigung erforderlich. In Apeldoorn gibt es keine genehmigungsfreien Gebiete mehr. Ob Sie eine Genehmigung benötigen, können Sie über den „Vergunningcheck“ im landesweiten Umweltamt. Geben Sie die Adresse ein und tippen Sie in das Suchfeld das Wort ‘Baum’ ein. Klicken Sie anschließend in der Liste auf das Wort ‘Baum’ und wählen Sie dann ‘Baum oder Bepflanzung pflegen oder entfernen’ aus. Beantworten Sie die Fragen.

Weitere Informationen zum Thema „Kappen“ finden Sie auf der Webseite Bäume fällen.

Für die Entfernung und Entsorgung asbesthaltiger Materialien sind Sie verpflichtet, dies bei der Gemeinde anzumelden. In einigen Fällen dürfen Sie als Privatperson Asbest selbst entfernen und entsorgen. Dies gilt jedoch nur unter strengen Auflagen. Für den (teilweisen) Abriss von Bauwerken Für den (teilweisen) Abriss von Bauwerken ist häufig eine Abrissanzeige erforderlich, manchmal besteht auch eine Genehmigungspflicht.

Ob Sie eine Meldung vornehmen und/oder eine Genehmigung beantragen müssen, können Sie über den Genehmigungscheck auf der landesweiten Umweltamt. Geben Sie die Adresse ein und tippen Sie in das Suchfeld das Wort ‘Abriss’ ein. Klicken Sie anschließend in der Liste auf den Eintrag ‘Gebäude abreißen’. Beantworten Sie die Fragen.

Für die Errichtung und/oder Änderung einer Ein- bzw. Ausfahrt ist eine Umweltgenehmigung erforderlich. Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite eine Ausfahrt anlegen oder umbauen.

Katasterauskünfte, darunter eine Kopie einer Katasterkarte oder einen Antrag auf Markierung von Grundstücksgrenzen, können Sie beim Katasteramt anfordern. Schauen Sie auf der Website des Katasteramts Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Auf der Seite „Datenportal Denkmäler“ können Sie sehen, welche Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Auf der Seite finden Sie eine Karte (den „Erfgoedviewer“) und die Denkmalliste. In Apeldoorn gibt es staatlich geschützte Denkmäler, kommunale Denkmäler, stadtbildprägende Gebäude und charakteristische Gebäude.

Auf diesen Seiten finden Sie weitere Informationen Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes und über genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Tätigkeiten.

Bei Fragen oder Unklarheiten oder wenn Sie die begründete Beschreibung der Immobilie wünschen, können Sie eine E-Mail senden an cultuurhistorie@apeldoorn.nl.

In Apeldoorn gibt es drei staatlich geschützte Stadtbilder, nämlich „De Parken“, „Hoog Soeren“ und „Radio Kootwijk“. Darüber hinaus gibt es 11 kommunal denkmalgeschützte Stadtviertel (das Indische Viertel, das Metaalbuurt und Wiesel, das Wiederaufbaugebiet Kerschoten, die Wohnsiedlung De Wiekelaar, die Wohnsiedlung De Zeis-De Haarhamer, Wohnsiedlung mit versetzten Häusern (Gruttersdreef und Looiersdreef), Wohnsiedlung mit versetzten Häusern (Rietdekkersdreef), die „Witte“-Häuser des Klokkengietershoeve, die Wohnsiedlung mit Drive-in-Häusern (De Maten) und die Wohnsiedlung mit Drive-in-Häusern (Zevenhuizen).

Auf der Seite „Datenportal Denkmäler“ Über den Erfgoedviewer können Sie sehen, ob Ihr Gebäude in einem Denkmalschutzgebiet liegt.

Auf dieser Webseite finden Sie weitere Informationen über genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Tätigkeiten innerhalb geschützter Bereiche.

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie eine E-Mail senden an cultuurhistorie@apeldoorn.nl.

Informationen zum Boden finden Sie auf der Webseite zur Bodenuntersuchung und  die Seite des Umweltamtes Veluwe.

Bei Fragen zu umweltbezogenen Themen wie Bodenuntersuchungen/-verschmutzung, Lärmschutzvorschriften, Umweltzonen und Ähnlichem wenden Sie sich bitte an die Umweltamt Veluwe (ODVeluwe) oder über die E-Mail-Adresse: info@odveluwe.nl.