Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Wenn Sie sich einig sind und keine Kinder haben, können Sie Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft (GP) ohne gerichtliche Beteiligung auflösen. Sind jedoch minderjährige Kinder vorhanden oder möchte einer von Ihnen die Partnerschaft beenden, müssen Sie Ihre GP gerichtlich auflösen. Wenn Ihre GP aufgelöst ist, melden Sie dies (oder Ihr Anwalt oder Notar) bei Ihrer Gemeinde. Die Auflösung der GP ist erst dann endgültig, wenn sie in der Gemeinde eingetragen ist, in der die Partnerschaft registriert wurde.

 
Mitnehmen
  • Eine Einverständniserklärung, die im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen wurde (falls zutreffend).
  • Ein Gerichtsbeschluss nach gerichtlicher Aufhebung (falls zutreffend).
  • Ein gültiger Ausweis von Ihnen.
Dauer

1 Werktag

Kosten

Die Meldung einer Auflösung der Lebenspartnerschaft ist kostenlos.

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Die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann auf zwei Arten erfolgen:

  1. Um eine eingetragene Lebenspartnerschaft ohne gerichtliches Verfahren zu beenden, benötigen Sie einen Rechtsanwalt oder einen Notar. Bei dem Rechtsanwalt oder Notar setzen Sie gemeinsam eine Vereinbarung auf, in der festgehalten wird, dass Sie die eingetragene Lebenspartnerschaft beenden möchten. Außerdem treffen Sie Vereinbarungen, beispielsweise über Unterhalt und Rentenansprüche. Diese Vereinbarung reichen Sie beim Standesbeamten der Gemeinde ein, in der die Partnerschaft eingetragen ist.
  2. Haben Sie minderjährige Kinder oder können Sie sich nicht einigen, leiten Sie das Verfahren mit einem Antrag ein, den Ihr Anwalt an das Gericht schickt. Wenn das Gericht die Partnerschaft auflöst und das Urteil rechtskräftig ist, können Sie die gerichtliche Entscheidung in das Standesamtsregister der Gemeinde eintragen lassen, in der die Partnerschaft registriert wurde.

Die Vereinbarung (außergerichtlich) oder der gerichtliche Beschluss über die Auflösung der Lebenspartnerschaft muss innerhalb von drei Monaten in das Standesamtsregister eingetragen werden. Ihr Anwalt oder Notar sendet die Vereinbarung oder den Beschluss an den Standesbeamten. Der Standesbeamte trägt die Auflösung in die Standesregister ein.

Sobald die Vereinbarung oder der Beschluss in das Standesamtsregister eingetragen wurde, ist die eingetragene Partnerschaft beendet. Die Vereinbarung oder der Beschluss wird Ihnen über Ihren Anwalt nach Hause geschickt.

Wenn Sie mit Ihrem Anwalt oder Notar vereinbart haben, dass Sie den Vertrag oder den Beschluss selbst beim Standesbeamten einreichen, vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Bringen Sie zu diesem Termin Folgendes mit:

  1. Eine Vereinbarung, die im gegenseitigen Einvernehmen getroffen wurde (falls zutreffend)
  2. Ein Gerichtsbeschluss nach gerichtlicher Aufhebung (falls zutreffend)
  3. Ein gültiger Ausweis von Ihnen.

Die Meldung der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bearbeiten wir innerhalb eines Tages für Sie.

Die Meldung einer Auflösung der Lebenspartnerschaft ist kostenlos.