Es gibt verschiedene Formen von Belästigungen durch Menschen im Wohnumfeld. Dazu gehören beispielsweise Nachbarn, die Lärm verursachen, eine Überbelegung einer Wohnung (beispielsweise durch illegale Zimmervermietung), ein Bewohner, der sich in der Wohnung oder außerhalb seltsam oder laut verhält, oder ein Obdachloser bei einem leerstehenden Gebäude.
Zunächst empfehlen wir Ihnen, die von Ihnen empfundenen Belästigungen selbst mit dem oder den Verursachern zu besprechen. Sollte dies nicht gelingen, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden.
Wenn Sie unter Wohnbelästigungen leiden, die sich nicht durch Gespräche mit dem Verursacher beheben lassen, können Sie als Anwohner die Belästigung in Ihrer Wohnumgebung online bei der Gemeinde melden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Apeldoorn hat dem Bürgermeister die Befugnis erteilt, das Gesetz zur Bekämpfung von Wohnbelästigungen anzuwenden, um extreme Wohnbelästigungen zu bekämpfen. Dies gilt sowohl für Eigentumswohnungen als auch für Mietwohnungen. Für Mietwohnungen gilt eine Vereinbarung die zwischen der Gemeinde, der Polizei und den Wohnungsbaugesellschaften geschlossen wurde. Der Bürgermeister kann dadurch dem oder den Verursachern eine konkrete Verhaltensanweisung mit einer Zwangsstrafe auferlegen.
Dies ist übrigens nicht in jeder Situation, in der eine Belästigung vorliegt, möglich. Es muss sich um eine langanhaltende und schwerwiegende Belästigung handeln, und es darf keine andere Lösung mehr zur Verfügung stehen. Hat all dies nicht geholfen, kann der Bürgermeister die oben genannte Verhaltensanweisung erlassen, verbunden mit einer Geldbuße, einer Verwaltungszwangsmaßnahme oder im Extremfall der Verhängung eines vorübergehenden Hausverbots.
Polizei
Bei akuten, schwerwiegenden Belästigungen durch Nachbarn rufen Sie bitte die Polizei unter der Nummer 0900 88 44 an. In gefährlichen Situationen können Sie natürlich auch die 112 anrufen.
Wohnungsbaugesellschaft (oder anderer Vermieter)
Wenn Sie oder der Verursacher der Belästigung eine Wohnung von einer Wohnungsbaugesellschaft mieten, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter. Die Wohnungsbaugesellschaften verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Belästigungen im Wohnbereich.
Nachbarschaftsmediation
Die Nachbarschaftsmediation hilft Menschen dabei, Nachbarschaftsstreitigkeiten beizulegen, wenn Sie selbst nicht mehr weiterkommen. Sie erreichen die Nachbarschaftsmediation der Gemeinde unter der Telefonnummer 088 784 64 87 oder per E-Mail. apeldoorn@buurtbemiddeling.nu. Geschulte ehrenamtliche Helfer, die Nachbarschaftsmediatoren, hören sich die Schilderungen beider Seiten an. Sie urteilen nicht und sind neutral. Unter Anleitung der Mediatoren lösen Sie Ihren Konflikt gemeinsam mit Ihren Nachbarn selbst. So können Sie wieder miteinander reden, auch wenn es erneut zu Belästigungen kommt.
Die Nachbarschaftsmediation steht allen Einwohnern unserer Gemeinde zur Verfügung, die sich in einer Konfliktsituation befinden oder in eine solche zu geraten drohen. Dafür fallen keine Kosten an. Wir erwarten jedoch von Ihnen, dass Sie über eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung nachdenken und daran mitwirken. Selbstverständlich unterliegen die Mediatoren der Schweigepflicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Nachbarschaftsmediation.
Zentrum für Jugend und Familie (CJG)
Das CJG ist die Anlaufstelle für alle Fragen rund um Gesundheit, Erziehung und das Heranwachsen. Dieses Zentrum steht allen (zukünftigen) Eltern, Kindern und Jugendlichen aus der Gemeinde offen. Es bietet präventive und leichte Betreuung an. Bei Bedarf verweisen die Mitarbeiter Eltern und Jugendliche an andere Formen der Jugendhilfe weiter. Auch der Hausarzt, der Facharzt und der Jugendarzt können eine Überweisung vornehmen. Die Telefonnummer des Zentrums für Jugend und Familie lautet (055) 357 88 75 oder besuchen Sie die Website von CJG.
Sicher zu Hause
Sicher zu Hause ist ein Zusammenschluss der Anlaufstellen für häusliche Gewalt und der Beratungs- und Meldestellen für Kindesmisshandlung. „Veilig Thuis“ ist die zentrale Anlaufstelle für alle Formen häuslicher Gewalt und Kindesmisshandlung und sorgt für mehr Kohärenz bei der Bekämpfung von Kindesmisshandlung und häuslicher Gewalt. „Veilig Thuis“ ist für alle 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche unter der Telefonnummer 0800 20 00 erreichbar.
Gemeinde
Wenn Sie unter Wohnbelästigungen leiden, die sich nicht durch Gespräche mit dem Verursacher beheben lassen, können Sie als Anwohner der Gemeinde die Belästigungen in Ihrem Wohnumfeld online über die Schaltfläche oben melden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Apeldoorn hat dem Bürgermeister die Befugnis erteilt, das Gesetz zur Bekämpfung von Wohnbelästigungen anzuwenden, um gegen extreme Wohnbelästigungen vorzugehen. Das bedeutet, dass der Bürgermeister dem Verursacher eine konkrete Verhaltensanweisung mit einem Zwangsgeld auferlegen kann.
Dies gilt allerdings nicht in jeder Situation, in der eine Belästigung vorliegt. Es muss sich um eine langanhaltende und schwerwiegende Belästigung handeln, und es darf keine andere Lösung mehr zur Verfügung stehen. Wenn all dies nicht geholfen hat, kann der Bürgermeister die oben genannte Verhaltensanweisung mit einem Zwangsgeld erlassen.
Zum Beispiel von (herumlungernden) Jugendlichen, Verkehr oder Graffiti. Diese können Sie Online-Anmeldung bei der Gemeinde.