Parken auf der Straße

Wenn Sie in Apeldoorn wohnen, können Sie eine Anwohnerparkgenehmigung beantragen. Besucher können die Besucherparkregelung nutzen. Sie können auch in einem der Parkhäuser oder auf Parkplätzen parken. Für Unternehmen gibt es verschiedene Lösungen. Öffnen Sie für weitere Informationen die Ausklappfelder auf dieser Seite.

Möchten Sie auf der Straße parken? Im Zentrum von Apeldoorn ist das gebührenpflichtig. Auch in einigen Stadtteilen müssen Sie für das Parken auf der Straße bezahlen. Die Tage und Zeiten, an denen Parkgebühren anfallen, sowie die maximale Parkdauer sind nicht überall gleich.

Sie können am Parkautomaten einen Parkschein kaufen oder das Parken per Telefon nutzen. Wenn Sie jemanden besuchen, der in einer gebührenpflichtigen Parkzone oder einem Genehmigungsgebiet wohnt, kann Ihr Gastgeber Sie auch online an- und abmelden.

Zone Zentrum

Kostenpflichtiges Parken an folgenden Orten:

Montag bis Samstag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr
Verkaufsabende zwischen 18.00 und 21.00 Uhr
Verkaufssonntage* zwischen 12.00 und 18.00 Uhr

* Bitte beachten Sie: Am ersten und letzten Sonntag des Monats sowie im Dezember an allen Sonntagen des Monats gilt im Stadtzentrum gebührenpflichtiges Parken.

Parkdauer: maximal 2 Stunden
Stundenkosten: € 3,73

Feiertage
An folgenden Feiertagen darf kostenlos geparkt werden: Neujahr, Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtsfeiertag.

Nummer für das Parken per Telefon: 55.000

Zone Zentrum-Rand

Kostenpflichtiges Parken an folgenden Orten:

Montag bis Samstag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr
Verkaufsabende zwischen 18.00 und 21.00 Uhr
Verkaufssonntage* zwischen 12.00 und 18.00 Uhr

* Bitte beachten Sie: Am ersten und letzten Sonntag des Monats sowie im Dezember an allen Sonntagen des Monats gilt im Stadtzentrum gebührenpflichtiges Parken.

Stundenkosten: € 3,21
Parkdauer: unbegrenzt

Feiertage
An folgenden Feiertagen darf kostenlos geparkt werden: Neujahr, Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtsfeiertag.

Nummer für das Parken per Telefon: 55.010

Zone Stadtteile

In den einzelnen Stadtteilen gelten unterschiedliche Zeiten und Tarife. Die genauen Zeiten und Kosten entnehmen Sie bitte dem Parkautomaten.

Feiertage
An folgenden Feiertagen darf kostenlos geparkt werden: Neujahr, Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtsfeiertag.

Auf dieser Karte finden Sie eine Übersicht nach Zonen

Möchten Sie in Apeldoorn mit einem großen Fahrzeug, beispielsweise einem Lkw, parken? Das ist möglich, allerdings gelten hierfür besondere Vorschriften.

Apeldoorn und Beekbergen

In der Allgemeinen Ortsverordnung (Artikel 5.1.7) ist festgelegt, dass im bebauten Gebiet von Apeldoorn und Beekbergen keine großen Fahrzeuge geparkt werden dürfen, die:

  • eine Länge von 6 Metern oder mehr haben
  • oder eine Höhe von 2,4 Metern oder mehr haben

Nur von Montag bis einschließlich Freitag dürfen große Fahrzeuge zwischen 8:00 und 19:00 Uhr parken.

Parken in 72-Stunden-Zonen

Um Fahrern großer Fahrzeuge außerhalb der Werktage einen Platz zum Parken auf öffentlichen Straßen zu bieten, wurden 72-Stunden-Zonen ausgewiesen. In diesen Zonen ist das ununterbrochene Parken mit großen Fahrzeugen über einen Zeitraum von 72 Stunden gestattet. Auch an den Wochenenden ist das Parken dort erlaubt. Die Standorte sind durch ein weißes Schild mit dem Symbol eines Lastwagens in Kombination mit dem Text „P max 72 Stunden“ gekennzeichnet.

Sehen Sie sich die Karte mit den ausgewiesenen Gebieten an (PDF, 5,7 MB)

Weitere Dörfer in der Gemeinde Apeldoorn

In den übrigen Dörfern gilt dieses Parkverbot für große Fahrzeuge nicht.

In Apeldoorn können Sie Ihren Wohnwagen, Ihr Wohnmobil oder Ihren Anhänger vorübergehend abstellen. Je nach Parkplatz haben Sie entweder eine oder keine Besucherordnung erforderlich.

Außerhalb der Genehmigungsgebiete dürfen Sie Ihren Wohnwagen, Ihr Wohnmobil oder Ihren Anhänger bis zu 72 Stunden am Stück am öffentlichen Straßenrand abstellen.

In einem Genehmigungsgebiet dürfen Sie einen Wohnwagen, ein Wohnmobil oder einen Anhänger im Rahmen einer Besucherregelung bis zu 72 Stunden am Stück abstellen. Dies gilt nicht für ausgesetzte Kennzeichen.

Alle Genehmigungsgebiete in Apeldoorn anzeigen

Wenn Sie eine körperliche Behinderung haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Behindertenparkausweis. Mit diesem Ausweis können Sie auf speziellen Parkplätzen parken, beispielsweise in der Nähe von Geschäften.

Beantragung eines Behindertenparkausweises

Möglicherweise können Sie einen reservierten Parkplatz in der Nähe Ihrer Wohnung erhalten. Sie können einen Parkplatz beantragen, wenn Sie im Besitz eines europäischen Behindertenparkausweises für Fahrer sind und ein Auto oder ein Leichtkraftfahrzeug besitzen.

Beantragung eines Behindertenparkplatzes

Mit Ihrem europäischen oder kommunalen Behindertenparkausweis können Sie in Apeldoorn in den dafür vorgesehenen Bereichen kostenlos parken. Dabei gelten bestimmte Bedingungen. So müssen Sie Ihren Behindertenparkausweis ordnungsgemäß verwenden.

  • Bringen Sie die Karte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Autos an.
  • Die folgenden Angaben müssen für die Parkkontrolleure sichtbar sein: das Gültigkeitsdatum, die Art der Karte, die Kartennummer und die ausstellende Gemeinde. Sind diese Angaben nicht sichtbar, kann Ihnen ein Bußgeld auferlegt werden.
  • Die Parkkarte ist auf Ihren Namen ausgestellt, nicht auf das Kennzeichen eines Autos. Sie können die Karte daher in jedem Auto verwenden.
  • Sie dürfen die Karte nur selbst nutzen. Andere Personen dürfen Ihre Karte nicht nutzen!
  • Auf allen Parkplätzen, die ohne Schranke erreichbar sind, dürfen Sie kostenlos parken.
  • Sie können kostenlos im Parkhaus „Marktplein“ parken. An der Schranke ziehen Sie sich einen Parkschein. Bei Ihrer Rückkehr ins Parkhaus zahlen Sie nicht am Zahlungsautomaten. Sie melden sich mit Ihrem Parkschein am Schalter des Sicherheitsdienstes. Der Schalter befindet sich am Ausgang des Parkhauses. Dort geben Sie Ihren Parkschein ab und erhalten eine kostenlose Ausfahrkarte. Sollte kein Mitarbeiter anwesend sein, rufen Sie bitte die dort ausgehängte Telefonnummer an. Bitte beachten Sie: Sollten Sie die Parkgebühren dennoch am Zahlungsautomaten bezahlen, werden diese Kosten nicht erstattet.
  • Gilt eine maximale Parkdauer, legen Sie bitte eine Parkscheibe ein, auf der Sie die Ankunftszeit angeben.

Sie dürfen in den Fußgängerzonen der Apeldoorn-Innenstadt und im Einkaufszentrum Eglantier fahren und parken. Dies ist montags bis freitags bis 11.00 Uhr gestattet. Sie müssen dabei langsam und vorsichtig in der auf den Schildern angegebenen Fahrtrichtung fahren.

Hier dürfen Sie mit Ihrem Behindertenparkausweis parken

Blaues Parkschild mit dem Buchstaben P und der Abbildung einer Hand, die eine Münze einwirft Brett E4
Auf einem öffentlichen Parkplatz.
Blaues Parkschild mit dem Buchstaben P und dem internationalen Symbol für Menschen mit Behinderung (Rollstuhlfahrer) Schild E6: Behindertenparkplatz
Wenn darunter ein Schild mit einem Kennzeichen angebracht ist, darf dort nur das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen parken. Wenn darunter ein Schild mit einer zeitlichen Begrenzung angebracht ist, dürfen Sie an dieser Stelle nicht länger parken, als auf dem Schild angegeben ist.
Rundes rot-weißes Verbotsschild mit einem diagonalen Strich: Parkverbot Schild E1: Parkverbot
An Stellen, an denen ein Schild mit der Aufschrift ‘Parkverbot’ steht.
Hier darf man maximal 3 Stunden parken.
Weißes Auto, das auf einem Parkplatz mit gelben Markierungslinien geparkt ist Gelber gestrichelter Strich
Entlang einer gelben, unterbrochenen Linie.
Hier darf man maximal 3 Stunden parken.
Blaues Hinweisschild mit Piktogrammen eines Fußgängers, eines Kindes und eines Autos neben einem Haus: Kennzeichnung einer Anwohnerzone Schild „G5“ für Wohnstraße
In einer Wohnsiedlung.
Außerhalb der Parkflächen darf hier maximal 3 Stunden lang geparkt werden.
Blaues Zonenschild mit dem Buchstaben P, einem Parkscheiben-Symbol und dem Text „max. 2 Std.“ Schild E10: Parkuhrzone
In einer Parkuhrzone.
Hier dürfen Sie ohne zeitliche Begrenzung parken.
Blaues Zonenschild mit dem Buchstaben P und dem Text „Inhaber einer Parkgenehmigung“: Parken nur für Anwohner mit Parkgenehmigung Schild E9 – Zone für Genehmigungsinhaber
Auf Parkplätzen für Inhaber einer Parkgenehmigung dürfen Sie maximal 3 Stunden parken. Dies gilt nicht für die Zone „Innenstadt“. Dort dürfen Sie nicht auf Parkplätzen für Inhaber einer Parkgenehmigung parken.

Häufig gestellte Fragen

Das Parken Ihres Fahrzeugs kann gelegentlich noch Fragen aufwerfen. Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt.

Zu den häufig gestellten Fragen zum Parken

Weitere Informationen

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