Als Verein oder Stiftung können Sie Ihren Antrag über diese Website einreichen. Sie beantragen eine Förderung für einen Zeitraum von vier Jahren. Ein Antrag muss bis zum 1. November eingegangen sein, um für die nächste Förderperiode berücksichtigt zu werden. Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir folgende Angaben:
- Die Aktivität(en) in den vier Jahren, für die Sie einen Zuschuss beantragen;
- ein Haushalt für die kommenden vier Jahre;
- die Anzahl der Mitglieder Ihres Vereins oder der einzelnen Teilnehmer an den Aktivitäten Ihrer Stiftung;
- wie viele Mitglieder oder Teilnehmer außerhalb der Gemeinde Apeldoorn wohnen.
Um dies überprüfen zu können, bitten wir Sie, eine aktuelle Mitgliederliste beizufügen. Darin müssen lediglich die Namen und Wohnorte der Mitglieder und Teilnehmer aufgeführt sein. Beantragen Sie zum ersten Mal eine Förderung im Rahmen dieser Regelung? Dann fügen Sie bitte auch die Satzung bei.
Sie erhalten eine Empfangsbestätigung für Ihren Antrag. Darin ist angegeben, bis zu welchem Datum wir Ihren Antrag bearbeiten werden. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid des Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegiums.
Sie können Ihren Antrag über eHerkenning oder DigiD stellen. Für die Beantragung von eHerkenning fallen Gebühren an. Weitere Informationen zu eHerkenning finden Sie unter eHerkenning.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Verein hat gemäß der Satzung seinen Sitz in der Gemeinde Apeldoorn.
- Aus der Satzung geht hervor, dass Ihr Verein oder Ihre Stiftung als Hauptzweck die Ausübung oder Förderung der Amateurkunst verfolgt.
- Ihr Verein ist bei der Handelskammer eingetragen.
- Sie haben mindestens 15 Mitglieder oder Teilnehmer.
- Mindestens die Hälfte der Mitglieder oder Teilnehmer wohnt in der Gemeinde Apeldoorn.
- Sie erfüllen die übrigen Bedingungen, die in der Förderprogramm für Kulturorganisationen in Apeldoorn.