Die Regelung zur Kulturlandschaft zielt darauf ab, das Erlebnis der wertvollen historischen Kulturlandschaft in der Gemeinde Apeldoorn zu stärken und diese wiederherzustellen. Privatpersonen und Vereine, die sich dafür einsetzen, wertvolle kulturhistorische Landschaftselemente zu erhalten, zu stärken oder Aktivitäten zu organisieren, um deren Wahrnehmung zu steigern, können einen Antrag auf einen Zuschuss stellen.
Dabei kann es sich um die Wiederherstellung historischer Landschaftselemente wie eines „Enkwal“, eines Grabhügels, eines „Sprengkop“, einer Allee oder einer Sichtachse handeln, um die bessere Sichtbarkeit von Landschaftselementen durch die Beseitigung von Bewuchs, aber auch um die Organisation einer Veranstaltung mit Schwerpunkt auf der Kulturlandschaft. Dies kann sowohl außerhalb als auch innerhalb des bebauten Gebiets geschehen.
Förderanträge können zu jedem Zeitpunkt im Jahr eingereicht werden.
Ein Förderantrag für Maßnahmen an oder in der Umgebung eines wertvollen kulturhistorischen Landschaftselements, wie beispielsweise die Restaurierung oder die bessere Sichtbarmachung des Elements, umfasst folgende Bestandteile:
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Beschreibung und Begründung
- Ein aktuelles Foto dieses wertvollen kulturhistorischen Landschaftselements.
- Eine Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten mit Erläuterungen dazu, wie diese Arbeiten zur Wiederherstellung oder zur Sichtbarkeit des wertvollen kulturhistorischen Landschaftselements beitragen.
- Wenn Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks sind, auf dem die Aktivitäten stattfinden, muss dem Antrag eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers beigefügt werden.
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Technische Spezifikation und Kostenvoranschlag
- Wenn Sie ein Unternehmen beauftragen, fügen Sie dem Angebot eine Aufschlüsselung nach Lohnkosten, Materialkosten und Umsatzsteuer bei.
- Wenn Sie die Arbeiten selbst durchführen, fügen Sie bitte eine technische Beschreibung und einen Kostenvoranschlag für die Instandhaltungsarbeiten bei.
Sie können bei Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
Ein Antrag auf eine Maßnahme, die darauf abzielt, das Erlebnis der wertvollen historischen Kulturlandschaft zu steigern, umfasst folgende Bestandteile:
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Beschreibung und Begründung
- Eine Beschreibung des Ortes, an dem die Veranstaltung stattfinden wird.
- Eine Beschreibung der Erlebnisaktivität und der Zielgruppe.
- Eine klare Begründung, warum diese Aktivität den Zielen einer Erlebnisaktivität im Rahmen dieser Regelung entspricht.
- Wenn Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks sind, auf dem die Aktivitäten stattfinden, muss dem Antrag eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers beigefügt werden.
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Haushalt
- Ein Haushalt mit Erläuterungen.
- Angebot(e), aufgeschlüsselt nach Lohnkosten, Materialkosten und Umsatzsteuer.
Alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Förderregelung finden Sie in der Regelung zum Kulturerbefonds 3.1 in Kapitel 7.
Wichtige Bedingungen sind:
- Die Aktivitäten tragen zur Identität und zum Erscheinungsbild von Apeldoorn bei, indem sie kulturhistorische Landschaftselemente erhalten, verbessern oder erlebbar machen.
- Die Aktivitäten finden innerhalb der Gemeinde Apeldoorn statt.
- Die Maßnahmen dürfen noch nicht durchgeführt werden, bevor Sie eine Entscheidung über Ihren Förderantrag erhalten haben.
- Für regelmäßige Wartungsarbeiten kann kein Zuschuss beantragt werden.
- Für die Arbeitsstunden von Freiwilligen kann kein Zuschuss beantragt werden.
- Junge Landschaftselemente (aus den 90er Jahren oder jünger) fallen nicht unter diese Förderung.
- Sie können höchstens einmal pro Jahr einen Zuschuss im Rahmen des Programms „Kulturlandschaft“ beantragen, und für dieselbe Maßnahme wird nur einmal ein Zuschuss gewährt.
- Der Zuschuss beträgt maximal 50% der förderfähigen Kosten. Der maximal gewährbare Zuschuss beträgt 5000,- €. .
- Die Initiative muss innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Bewilligung der Förderung durchgeführt werden.
Wenn Ihr Antrag förderfähig ist, erhalten Sie einen vorläufigen Bewilligungsbescheid.
Innerhalb von 8 Wochen nach Abschluss der Arbeiten/Maßnahmen müssen Sie einen Antrag auf Festsetzung dieser Förderung stellen.
Dazu reichen Sie einen Feststellungsantrag über das Feststellungsformular.
Dieser Feststellungsantrag ist mit folgenden Unterlagen zu versehen:
- Fotos von der durchgeführten Aktivität;
- Rechnungen über die tatsächlich angefallenen Kosten;
- Zahlungsbelege.
Auf der Grundlage des Formulars legt der Rat innerhalb von 8 Wochen die Höhe des Zuschusses endgültig fest und veranlasst die Auszahlung. Kann das Projekt nicht stattfinden oder wird es nicht gemäß den genannten Bedingungen durchgeführt, kann der Zuschuss gekürzt oder zurückgefordert werden.