Zuschuss für Denkmäler

Die Gemeinde Apeldoorn legt großen Wert darauf, ihre Denkmäler in gutem Zustand zu erhalten. Deshalb können Sie als Eigentümer eines kommunalen Denkmals oder eines staatlich geschützten Denkmals einen Zuschuss für (Instandhaltungs-)Arbeiten an Ihrem Denkmal beantragen. Für jede Art von Denkmal oder denkmalgeschütztem Gebäude gilt eine andere Förderregelung; diese Regelungen werden im Folgenden näher erläutert. Die Gemeinde gewährt nur Fördermittel für die Erhaltung kommunaler Denkmäler; dies betrifft insbesondere bautechnische Sanierungs- und Malerarbeiten.

 
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Ein Zuschuss ist ein Anspruch auf Geld aus öffentlichen Mitteln. Meist handelt es sich um einen einmaligen Betrag, den man daher immer wieder neu beantragen muss. Mit diesem Betrag leistet der Antragsteller einen Beitrag zur Umsetzung der festgelegten Politik der Gemeinde. Zum Beispiel in den Bereichen Pflege und Soziales, Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Integration und Freizeitgestaltung.

Dabei kann es sich um Organisationen und Einrichtungen handeln, die von der Gemeinde finanziell unterstützt werden, wie beispielsweise Sportvereine, die Bibliothek oder die Spielgruppe. Auch kleine Initiativen von Anwohnern oder Stiftungen werden gefördert, sofern sie mit den Richtlinien vereinbar sind.

Jede Art von Förderung hat ihre eigenen ‘Regeln’. Dazu gehören beispielsweise die Höhe des Betrags, die Art und Weise, wie man den Antrag stellt, und die Art und Weise, wie man nachweisen muss, dass man das Geld ordnungsgemäß verwendet hat.

Je höher der Betrag, desto mehr Vorschriften und Kontrollpunkte.

Als Eigentümer eines kommunalen oder staatlichen Denkmals können Sie einen Denkmalschutzzuschuss für Instandhaltungs- und Erhaltungsarbeiten an Ihrem Gebäude beantragen. Für diese drei Arten von denkmalgeschützten Gebäuden gelten unterschiedliche Förderregelungen.

Kommunale Denkmäler

Den Wortlaut der Verordnung “Erhaltung kommunaler Denkmäler“ mit den Bedingungen finden Sie unter Kapitel 3 des Kulturerbefonds 3.1.

Kommunale Denkmäler sind von der Gemeinde geschützte Objekte. Sie sind für die Gemeinde aufgrund ihrer Schönheit, ihrer wissenschaftlichen Bedeutung oder ihres kulturhistorischen Wertes von allgemeinem Interesse. Kommunale Denkmäler werden vom Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegium ausgewiesen.

Wenn Sie Eigentümer eines kommunalen Denkmals sind, haben Sie Anspruch auf einen kommunalen und einen provinzialen Zuschuss. Zuschussfähig sind ausschließlich die Kosten, die für die Erhaltung des Denkmals anfallen (insbesondere bautechnische Sanierungs- und Malerarbeiten). Die Höhe des kommunalen Zuschusses für Erhaltungsarbeiten an einem Denkmal beträgt maximal 20% der förderfähigen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 €.

Für eine Mühle beträgt dieser Zuschuss maximal 40% der förderfähigen Kosten, wobei die Obergrenze bei 10.000 € liegt. Wenn Sie diesen kommunalen Zuschuss beantragen, wird automatisch ein Antrag auf einen zusätzlichen Zuschuss der Provinz gestellt. Die Provinz gewährt einen weiteren Zuschuss in Höhe von etwa 10% der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von etwa 5.000 Euro. Die Höhe des Provinzzuschusses kann von Jahr zu Jahr leicht schwanken.

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über die Gemeinde; siehe dazu den Abschnitt ‘Beantragung’.

Staatlich geschützte Denkmäler

Staatlich geschützte Denkmäler sind vom Staat geschützte Objekte, die mindestens 50 Jahre alt sind. Sie sind aufgrund ihrer Schönheit, ihrer wissenschaftlichen Bedeutung oder ihres kulturhistorischen Wertes von nationaler Bedeutung. Staatlich geschützte Denkmäler werden von der Staatliche Behörde für Kulturerbe. Sind Sie Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes, das gleichzeitig als Wohnhaus dient? Dann können Sie über das Nationaler Restaurierungsfonds

Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Förderantrag für ein kommunales Denkmal. Ihren Antrag reichen Sie ein vorher Klicken Sie auf die Schaltfläche oben, um mit den Arbeiten zu beginnen. Die Gemeinde bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs und entscheidet innerhalb von 8 Wochen darüber.

Haben Sie eine Frage zu Ihrem Antrag oder möchten Sie Ihren Plan vorab mit einem Mitarbeiter des Teams für Kultur und Kulturerbe besprechen? Senden Sie eine E-Mail an cultuur-erfgoed@apeldoorn.nl und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Dem Antrag müssen Sie auf jeden Fall die folgenden Unterlagen beifügen:

  • ein Angebot des ausführenden Unternehmens, in dem die Arbeiten zusammen mit den Arbeitsstunden, den Stundenlöhnen, den Materialkosten und der Umsatzsteuer aufgeführt sind;
  • Wenn die gesamten förderfähigen Kosten 5.000 € übersteigen, muss ein Inspektionsbericht beigefügt werden, in dem die Notwendigkeit der Arbeiten beschrieben wird;
  • eine Leistungsbeschreibung oder technische Beschreibung der Arbeiten;
  • Zeichnungen, die den Ist-Zustand und den zukünftigen Zustand darstellen (Maßstab 1:100). 

Weitere Erläuterungen und Ausnahmen finden Sie unter die Förderregelung unter Kapitel 3, Bereich ‘Erhaltung kommunaler Denkmäler’.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden unter cultuur-erfgoed@apeldoorn.nl

Sie müssen der Gemeinde zwei Wochen nach Beginn der Arbeiten mitteilen, dass diese begonnen haben. Senden Sie dazu eine E-Mail an cultuur-erfgoed@apeldoorn.nl. Nach Abschluss der Arbeiten an Ihrem denkmalgeschützten Gebäude melden Sie dies bitte innerhalb von 8 Wochen über die Schaltfläche oben auf der Seite. (Bitte beachten Sie: Wählen Sie im Formular die Option ‘Feststellungsantrag einreichen’ aus. Die durchgeführten Arbeiten werden anschließend geprüft, woraufhin der Zuschuss festgesetzt werden kann.

Bei der Fertigstellungsmeldung müssen in jedem Fall die folgenden Unterlagen beigefügt werden: 

  • Rechnungen über die erbrachten Leistungen; diese Rechnungen müssen mit den erstellten Angeboten übereinstimmen und eine Aufschlüsselung nach Material- und Lohnkosten sowie Umsatzsteuer enthalten; 
  • Wenn dem Antrag mehr als 10 Angebote beigefügt werden, muss auch eine Gesamtübersicht über die Kosten vorgelegt werden;
  • Zahlungsbelege.

Weitere Erläuterungen und Ausnahmen finden Sie in der Förderprogramm