Was fällt unter die Förderung und was nicht?

Nachstehend erfahren Sie, was unter den Förderbetrag fällt und was nicht.

Was ist im Förderbetrag enthalten?

  • Eigenbeitrag in Geld oder Sachleistungen (mindestens 50%)

Beispiel für einen Eigenbeitrag in Form von Sachleistungen

  • Einsatz von eigenem Material
  • Ehrenamtliche Tätigkeit zu 30 € pro Stunde

Beispiel für Selbstkosten (Rechnung und Zahlungsbeleg aufbewahren)

  • Gastredner
  • Druckkosten für Kommunikationsmaterialien im Zusammenhang mit Aktivitäten

Was fällt nicht darunter?

  • Verwaltungsgebühren für den Antrag;
  • Kosten, die bereits von Dritten bezuschusst wurden;
  • Zuschüsse aus anderen kommunalen Regelungen;
  • erstattungsfähige Mehrwertsteuer;
  • Kosten außerhalb des Projektzeitraums;
  • Steuern, Verbrauchssteuern und Bußgelder;
  • Investitionen in energetische Maßnahmen an Gebäuden;
  • Kosten für die Begutachtung von Gebäuden

MwSt.

  • Wenn Ihre Organisation die Mehrwertsteuer selbst abziehen kann, erhalten Sie keine Förderung für die zu zahlende Mehrwertsteuer.
  • Sind Sie eine Privatperson oder eine Stiftung, die keine Vorsteuer zurückfordern kann? Dann ist die Mehrwertsteuer im Förderbetrag enthalten.

 

Weitere Informationen

Möchten Sie mehr über diese Förderregelung erfahren?
Senden Sie eine E-Mail an energiesubsidies@apeldoorn.nl